Rede des Abgeordneten Rüdiger Veit (SPD) zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung sowie der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen im Bundestag

vom 1. März 2002[1]


Präsident Wolfgang Thierse: Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

[...]

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Rüdiger Veit, SPD-Fraktion, das Wort.

(Eckart von Klaeden [CDU/CSU]: Wollen wir nicht auf den Minister warten? - Zuruf von der FDP: Wir sollten auf den Minister warten!)


Rüdiger Veit (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich als Berichterstatter bitte vorab und, wie ich hoffe, ohne Anrechnung auf die Redezeit drei kurze technische Bemerkungen machen:

(Michael Glos [CDU/CSU]: Den Minister interessiert es nicht!)

Erstens. Wir alle hatten sicherlich besonderen Anforderungen bei der zeitlichen Abarbeitung der gestellten Änderungsanträge zu genügen. Soweit damit Zumutungen für viele von uns verbunden waren, bitten wir - die Koalitionsfraktionen schließe ich damit ein - um Verständnis.

Zweitens. Das Gleiche gilt auch für die geringfügige Verspätung bei der Zuleitung der geänderten Vorlage und des Berichtes. Wir alle wissen und erfahren es immer wieder: Dort, wo Menschen arbeiten, werden auch Fehler gemacht. Auch die EDV verhindert das gelegentlich nicht.

Drittens. Wir haben ein paar kleinere Übertragungsfehler im Bericht, nicht im Beschluss, die ich jetzt zu Protokoll gebe, um das gleich zu Beginn zu klären.

Bei aller Bitte um Verständnis für kleinere Fehler,

(Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Nein, nein! Das Verständnis können Sie nicht erwarten!)

darf ich Ihnen aber auch sagen, dass wir uns darüber freuen und dankbar an erkennen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, im Sekretariat des Innenausschusses und in den Fraktionen an dem Projekt mitgearbeitet haben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Man kann mit Fug und Recht behaupten, dass wir heute eine bedeutungsvolle Debatte führen und mit einer für die Geschichte unseres Landes wichtigen Entscheidung den Tagesordnungspunkt abschließen werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wo ist der bedeutungsvolle Minister dazu? - Michael Glos [CDU/CSU]: Wo ist der Herrenreiter?)

Wir stehen also in diesem Sinne des Begriffes historisch an einer Weichenstellung:

Zum einen wurde das gestern deutlich, als uns der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, mit anerkennenden Worten zu unserer nach der Wiedervereinigung noch einmal gewandelten Rolle in der internationalen Völkergemeinschaft bedacht hat. Unser aller Kurzzeitgedächtnis sollte es viel leicht hergeben, sich daran zu erinnern, dass alle Abgeordneten dieses Hauses ihm dafür stehend mit Beifall gedankt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich würde mir auch heute diese weltoffene und auf die Zukunft gerichtete Betrachtungsweise wünschen, nicht dagegen eine rückwärts gewandte Diskussion auf Bierzelt- oder Stammtischniveau zu vorgerückter Stunde.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Historisch kann man diesen Tag, meine Damen und Herren, zum anderen aber auch deshalb nennen, weil wir das zweite große und wichtige innen politische Reformprojekt dieser Bundesregierung und der sie tragenden Mehrheitsfraktionen jedenfalls hier im Bundestag vollenden wollen und werden.

Erstens. Ein von Grundsätzen polizeilicher Gefahrenabwehr bestimmtes Ausländerrecht nach der von manchem spitzzüngigen Kritiker aufgestellten Maxime: "Die Würde des Menschen ist unantastbar, alles andere regelt das - alte - Ausländergesetz" wird durch ein Aufenthaltsrecht ersetzt, das sich an den Aufenthaltszwecken und den Bedürfnissen der Menschen orientiert.

(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD])

Zweitens. Nach jahrzehntelangen Unterlassungen haben wir nunmehr ein Jahrzehnt der Integration für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unter uns leben und dieses Angebot brauchen, sowie für diejenigen, die zu uns kommen sollen, geplant.

Drittens. Im Interesse unserer Wirtschaft und unserer Sozialversicherungssysteme wollen wir Arbeitsmigration organisieren und so steuern, dass sie entgegen mancher dumpfen Ängste, die bewusst geschürt werden, nicht einheimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt verdrängt, sondern dass sie einen Beitrag für zusätzliche Arbeitsplätze und unser aller Wohlstand und Wohlfahrt leistet.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Viertens. Ohne dass es deswegen einen einzigen Flüchtling in Deutschland mehr geben wird, werden wir diejenigen, die wir als Verfolgte aus humanitären Gründen aufnehmen wollen und die bei uns bleiben müssen, mit einem Rechtsstatus versehen, der ihnen eine dauerhafte Perspektive und die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes durch eigene Arbeit ermöglicht. Dadurch werden die Sozialkassen gerade nicht zusätzlich belastet, wie es einige Politiker der CDU/CSU den Bürgerinnen und Bürgern weismachen wollen.

Auch wenn die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion das nicht hören wollen und man sie vermutlich auch argumentativ nicht erreichen kann - wovon ich ausdrücklich Frau Kollegin Professor Süssmuth und die Kollegen Heiner Geißler und Christian Schwarz-Schilling ausnehmen möchte -, will ich Sie gerne einmal daran erinnern: War es vor ein paar Monaten nicht noch befreiend, befreiend für uns alle wie auch für das gesellschaftliche Klima in diesem Land, als Sie im Windschatten der Süssmuth-Kommission alte, verstaubte, teilweise verknöcherte Dogmen zu Grabe getragen haben?

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Waren wir uns nicht alle - nicht nur die politischen Parteien in diesem Land - einig, dass Deutschland ein Zuwanderungsland ist, dass es also nicht darum gehen kann, ob Zuwanderung stattfindet, sondern wie wir Zuwanderung gestalten? Ihr Kanzlerkandidat Edmund Stoiber hat dagegen die Rolle rückwärts vollendet, indem er laut heutiger Ausgabe der "Süddeutschen Zeitung" plötzlich wieder ernsthaft bestritten hat, dass Deutschland ein Einwanderungsland sei.

Wir sind Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, in dieser Debatte und in diesem Gesetzgebungsverfahren schon weit und immer wieder entgegengekommen. Das gilt für den ursprünglichen Gesetzentwurf von Bundesminister Otto Schily genauso wie für den Entwurf der Fraktionen.

(Bundesminister Otto Schily betritt den Saal - Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP - Michael Glos [CDU/CSU]: Eben ist er zugewandert!)

- Ich freue mich genauso wie Sie darüber, dass der Bundesinnenminister eingetroffen ist. Wir begrüßen ihn herzlich. So habe ich Ihre Reaktion verstanden.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben - ich bitte, das besonders zu beachten - 16 der von Ihnen insgesamt gestellten 91 Änderungsanträge in unseren Änderungsantrag übernommen.

(Friedrich Merz [CDU/CSU]: Das ist ja unglaublich!)

- Das ist nicht unglaublich; das ist so, Herr Kollege Merz. Das können Sie nachlesen. Oder Sie können sich bei den Kollegen aus dem Innenausschuss sachkundig machen.

Wir haben dem Bundesrat in elf seiner Bedingungen zugestimmt. Wir haben uns in allen Punkten, die von der Landesregierung von Brandenburg vorgebracht wurden, auf diese zubewegt. Aber das alles hilft offenbar nichts. Wir könnten Ihnen, ohne ein einziges Wort daran zu ändern, das Konzept der CDU-Zuwanderungskommission unter dem saarländischen Ministerpräsidenten Müller mit dem Briefkopf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorlegen, und Sie würden dazu wahrscheinlich Nein sagen, bevor Sie es gelesen haben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Zeitlmann [CDU/CSU]: Warum haben Sie das nicht gemacht? - Michael Glos [CDU/CSU]: Dann machen Sie das mal!)

- Gerade Sie, Herr Glos, haben es fertig bekommen, den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge von Rot-Grün hierzu als "Mogelpackung" zu bezeichnen, und das zu einem Zeitpunkt, als Sie die Änderungsanträge noch gar nicht kennen konnten.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD - Lachen bei der CDU/CSU)

Ihre völlig gewandelte Haltung ist in der Sache durch nichts, aber auch gar nichts begründet, sondern aus schließlich der Tatsache zu verdanken, dass Ihr nunmehr gefundener Kanzlerkandidat Ihnen allen "Rechts schwenkt, marsch!" befohlen hat. Es ficht ihn und womöglich auch Sie nicht an, wenn der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Ludwig Georg Braun, davor gewarnt hat, das Gesetz an wahltaktischen Überlegungen scheitern zu lassen. Ähnlich haben sich heute der BDI-Präsident Rogowski geäußert, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Manfred Kock. Der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky hat die von Ihnen verlangten Änderungen an dem Gesetz sogar als eine Schande bezeichnet und uns, ebenso wie der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, schon kräftig dafür kritisiert, dass wir etwa bei der Frage des Kindernachzugs alters ein Stück auf Sie zugegangen sind und uns auf eine Altersgrenze von 12 Jahren verständigt haben.

Es ist uns außerordentlich schwer gefallen, das Gesetz an dieser Stelle im Bundesrat zustimmungsfähig zu machen; denn es gibt in der SPD - das wurde im letzten Jahr zweimal ganz klar so beschlossen - die Auffassung, dass das Kindernachzugsalter einheitlich 18 Jahre betragen müsse. Das entspricht unserem Familienbild. Wenn wir nun bei einer Altersgrenze von zwölf Jahren für Kinder vom zwölften bis zum 18. Lebensjahr Ausnahmen aus Gründen des Kindeswohls und besonderer familiärer Umstände zulassen wollen, dann erwarten wir eigentlich von allen Familienpolitikern - auch denen von der CDU/CSU; denn Sie halten die Familienpolitik doch sonst immer besonders hoch - ein ausdrückliches Lob dafür.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie wahltaktisch Ihre Position motiviert ist, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass es sich nun wirklich nicht um Massen von allein zu ausländischen Familien nachreisenden Kindern handeln kann, sondern vielleicht und gerade einmal um einige Hundert bis maximal 2.000 pro Jahr und Jahrgang.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Dann kann das Alter ja auf sechs Jahre gesenkt werden!)

Sie müssen der staunenden Öffentlichkeit einmal erklären, warum Sie einerseits die aufgrund Ihrer schlechten Familienpolitik zurückgegangene Geburtenrate beklagen, andererseits aber vor ein paar Hundert Kindern panische Angst zu haben scheinen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das alles passt nicht zusammen. Sie haben sich damit, wie dargelegt, nicht nur hier im Deutschen Bundestag, sondern auch in der Gesellschaft von den Positionen der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Kirchen und der Wohlfahrtsorganisationen isoliert, was Herrn Stoiber überhaupt nicht interessiert, wie er uns heute hat wissen lassen.

Meine fleißigen Mitarbeiter haben angesichts der Bedeutung des heutigen Tages - sozusagen als Serviceleistung, vielleicht besonders für die CDU/CSU - einmal nachgeschaut, welche Tageslosung die Evangelische Kirche Deutschlands für den heutigen Tag ausgibt. Sie entstammt Psalm 25, Vers 16: "Wende dich zu mir und sei mir gnädig, denn ich bin einsam und elend." Das wird für Sie künftig ein Stoßgebot oder auch eine schmerzhafte Selbsterkenntnis sein.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ihr Kollege Heiner Geißler hat dies bereits erkannt und in einem dpa-In terwiev gestern unter anderem geäußert:

Es ist eine Illusion, die in meiner Fraktion gepflegt wird, dass die Union nach einem Wahlsieg am 22. September ihr Zuwanderungskonzept wird durchsetzen können.

Er warnte davor, das Ausländerthema zum Gegenstand des Wahlkampfs wer den zu lassen. Eine solche Auseinandersetzung, so Heiner Geißler, wäre Wasser auf die Mühlen der Rechtsradikalen. Die Union werde sich noch mit Wehmut an den Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition erinnern.

Recht hat der Mann.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie, die anderen Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion, sollten sich bis zur Abstimmung noch einmal überlegen, ob Sie sich wider bessere eigene Überzeugung zu Befehlsempfängern eines Kandidaten aus Bayern degradieren lassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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Anmerkung:
[1] Im Deutschen Bundestag gaben im Anschluß an die Debatte 587 Abgeordnete ihre Stimme ab. Der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes wurde mit 321 zu 225 Stimmen und 41 Enthaltungen angenommen und damit als Gesetz beschlossen.
In seiner Sitzung vom 22. März stimmte der Bundesrat nach heftiger Debatte und einer verfassungsrechtlich umstrittenen Abstimmung, die von lautstarker und vorher abgesprochener "Empörung" der CDU-geführten Länder begleitet wurde, mit einer knappen Mehrheit von 35 Stimmen ebenfalls für das Gesetz.
Bundespräsident Johannes Rau fertigte am 20. Juni 2002 das Zuwanderungsgesetz aus, nachdem er durch sorgfältige Prüfung der verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Abstimmung im Bundesrat zu dem Ergebnis gekommen war, dass "zweifelsfrei und offenkundig ein Verfassungsverstoß" nicht vorläge. Er verwies jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Vorgänge der Abstimmung im Bundesrat durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Anschließend wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und hätte somit zum vorbestimmten Zeitpunkt in Kraft können.
Daraufhin reichten die sechs CDU-regierten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen wegen der verfassungsrechtlich umstrittenen Bundesratsabstimmung Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts schloss sich am 18. Dezember 2002 der Auffassung der Union an. Er stellte fest, dass die Abstimmung im Bundesrat nicht verfassungsgemäß stattgefunden hatte. Aus diesem Grund trat das Zuwanderungsgesetz, trotz Verkündung im Bundesgesetzblatt, nicht in Kraft.


Quelle: Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 222. Sitzung vom 01.03.2002 (Plenarprotokoll 14/222).


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Rede des Abgeordneten Rüdiger Veit (SPD) zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung sowie der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen im Bundestag (01.03.2002), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2002/rede_veit_03-01.html, Stand: aktuelles Datum.


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Rüdiger Veit (SPD), Friedrich Merz (CDU), Kerstin Müller (Bündnis 90/Die Grüne), Dr. Max Stadler (FDP), Petra Pau (PDS), Dr. Michael Bürsch (SPD), Michael Glos (CSU), Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Roland Claus [I] (PDS), Sebastian Edathy (SPD), Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Christel Riemann-Hanewinckel (SPD), Christa Lörcher (fraktionslos), Leyla Onur (SPD), Otto Schily (SPD), Wolfgang Bosbach (CDU), Gerhard Schröder (SPD), Dr. Angela Merkel (CDU), Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), Roland Claus [II] (PDS), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Reden zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern [Zuwanderungsgesetz] im Bundesrat (22.03.2002):
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, Sachsen (CDU); Heide Simonis, Schleswig-Holstein (SPD); Peter Müller [I], Saarland (CDU); Kurt Beck, Rheinland-Pfalz (SPD); Roland Koch, Hessen (CDU); Sigmar Gabriel [I], Niedersachsen (SPD); Jörg Schönbohm, Brandenburg (CDU); Dr. Fritz Behrens, Nordrhein-Westfalen; Herbert Mertin, Rheinland-Pfalz (FDP); Ruth Wagner, Hessen (FDP); Dr. h. c. Manfred Stolpe, Brandenburg (SPD); Otto Schily [I], Bundesinnenminister (SPD); Dr. Edmund Stoiber, Bayern (CSU); Otto Schily [II], Bundesinnenminister (SPD); Peter Müller [II], Saarland (CDU); Sigmar Gabriel [II], Niedersachsen (SPD); Dr. Günther Beckstein, Bayern (CSU); Otto Schily [III] (SPD)
Wortlaut der Abstimmung des Bundesrats über das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) und die daraus resultierenden Anträge bezüglich des festgestellten Abstimmungsergebnisses (22.03.2002)
Erklärung von Bundespräsident Johannes Rau zur Ausfertigung des Zuwanderungsgesetzes am 20. Juni 2002 im Schloss Bellevue in Berlin (20.06.2002)
Begleitbrief des Bundespräsidenten Johannes Rau an den Bundeskanzler und die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat bezüglich der Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes (20.06.2002)
Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern [Zuwanderungsgesetz] (20.06.2002)


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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