[ Wortlaut der Abstimmung des Bundesrats über das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) und die daraus resultierenden Anträge bezüglich des festgestellten Abstimmungsergebnisses

vom 22. März 2002


Wortlaut der Abstimmung des Bundesrats über das Zuwanderungsgesetz
Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
Antrag der CDU/CSU-geführten Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen auf Korrektur des festgestellten Abstimmungsergebnisses zum Zuwanderungsgesetz
Erwiderung des Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit zum Antrag der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen auf Korrektur des festgestellten Abstimmungsergebnisses zum Zuwanderungsgesetz
Stellungnahme des Ministerpräsidenten Niedersachsens Sigmar Gabriel zum Antrag der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen auf Korrektur des festgestellten Abstimmungsergebnisses zum Zuwanderungsgesetz
Feststellung des Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit, das festgestellte Abstimmungsergebnis nicht zu korrigieren
Antrag des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen Dr. Bernhard Vogel auf Vertagung des Bundesrat wegen der umstrittenen Feststellung des Abstimmungsergebnisses zum Zuwanderungsgesetz
Stellungnahme des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz Kurt Beck zum Antrag des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen Dr. Bernhard Vogel auf Vertagung des Bundesrat
Abstimmung über die Vertagung des Bundesrates

Bevor der Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz abstimmte, lieferten sich Prof. Dr. Kurt Biedenkopf (Sachsen), Heide Simonis (Schleswig-Holstein), Peter Müller [I] (Saarland), Kurt Beck (Rheinland-Pfalz), Roland Koch (Hessen), Sigmar Gabriel [I] (Niedersachsen), Jörg Schönbohm (Brandenburg), Dr. Fritz Behrens (Nordrhein-Westfalen), Herbert Mertin (Rheinland- Pfalz), Ruth Wagner (Hessen), Dr. h. c. Manfred Stolpe (Brandenburg), Otto Schily [I] (Bundesminister des Innern), Dr. Edmund Stoiber (Bayern), Otto Schily [II] (Bundesminister des Innern), Peter Müller [II] (Saarland), Sigmar Gabriel [II] (Niedersachsen), Dr. Günther Beckstein (Bayern), Otto Schily [III] (Bundesminister des Innern) einen teilweise heftigen "Schlagabtausch" zum Gesetz und ihrem geplanten Abstimmungsverhalten. ]

 

[...]

Präsident Klaus Wowereit: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. - Herr Staatsminister Mertin (Rheinland-Pfalz) gibt eine Erklärung zu Protokoll*).

Wir kommen zur Abstimmung. Die Empfehlungen der Ausschüsse ersehen Sie aus Drucksache 157/1/02. Daneben liegen Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses in den Drucksachen 157/2 und 3/02 vor.

Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen beantragt ist, frage ich zunächst, wer allgemein ein Vermittlungsverfahren wünscht. Bitte das Handzeichen! - Das ist die Mehrheit.

Dann stimmen wir über die einzelnen Anrufungsgründe ab.

Ich beginne mit dem Antrag des Saarlandes in Drucksache 157/3/02, bei dessen Annahme der Antrag von Rheinland-Pfalz erledigt ist. Wer stimmt dem saarländischen Antrag zu? - Das ist die Minderheit.

Dann bitte ich um das Handzeichen zu dem Antrag von Rheinland-Pfalz. - Das ist die Minderheit.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wird nicht gewünscht.

Wir kommen dann zur Frage der Zustimmung. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Die Abstimmungsfrage ist positiv zu fassen.

Rheinland-Pfalz hat gebeten, über die Frage der Zustimmung durch Aufruf der Länder abzustimmen. Ich bitte den Schriftführer, die Länder aufzurufen.


Dr. Manfred Weiß (Bayern), Schriftführer:
Baden-Württemberg Enthaltung
Bayern Nein
Berlin Ja
Brandenburg
Alwin Ziel (Brandenburg): Ja!
Jörg Schönbohm (Brandenburg): Nein!


Präsident Klaus Wowereit: Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg nicht einheitlich abgestimmt hat. Ich verweise auf Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz. Danach können Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden.

Ich frage Herrn Ministerpräsidenten Stolpe, wie das Land Brandenburg abstimmt.


Dr. h. c. Manfred Stolpe (Brandenburg): Als Ministerpräsident des Landes Brandenburg erkläre ich hiermit Ja.

(Jörg Schönbohm [Brandenburg]: Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident!)


Präsident Klaus Wowereit: Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg mit Ja abgestimmt hat.

(Peter Müller [Saarland]: Das ist unmöglich! - Roland Koch [Hessen]: Das geht wohl gar nicht! - Weitere Zurufe: Verfassungsbruch! - Das gibt es doch nicht!)

- Herr Ministerpräsident Stolpe hat für Brandenburg erklärt, dass er, dass das Land Brandenburg mit Ja abstimmt. Das ist nicht - -

(Roland Koch [Hessen]: Herr Schönbohm hat widersprochen! Nein, das geht nicht, Herr Präsident!)

- Das ist so. Dann geht es weiter in der - -

(Peter Müller [Saarland]: Selbst Sie sind an die Verfassung gebunden, Herr Präsident! - Roland Koch [Hessen]: Nein, das geht nicht! - Weiterer Zuruf: Völlig unmöglich! Sie kennen die Verfassung nicht!)

Dann geht es weiter - - Dann geht es weiter in der Abstimmung.

(Peter Müller [Saarland]: Nein! - Roland Koch [Hessen]: Nein, Herr Präsident! Sie brechen das Recht!)

- Nein!

(Roland Koch [Hessen]: Herr Präsident, nein!)

- Ich habe bei der zweiten Frage gefragt, ob Herr Ministerpräsident Stolpe für Brandenburg eine Erklärung abgibt. Das hat er gemacht. Und - -

(Peter Müller [Saarland]: Auch Sie sind an das Grundgesetz gebunden, Herr Präsident! - Roland Koch [Hessen]: Das geht nicht! Nein, Herr Präsident, nein! - Weitere Zurufe)

Und jetzt ist festgestellt - -

(Peter Müller [Saarland]: Das Grundgesetz gilt auch für Sie!)

Es ist festgestellt - -

(Roland Koch [Hessen]: Jawohl! Das ist ja unglaublich! Das ist glatter Rechtsbruch!)

Ich kann - -

(Roland Koch [Hessen]: Das ist unglaublich!)

- Ja, Herr - - Bitte sehr - -

(Roland Koch [Hessen]: Herr Präsident, unterbrechen Sie, damit wir das beraten! Das gibt es nicht!)

- Bitte sehr, Herr Koch, ich bitte Sie, sich auch zu mäßigen.

(Roland Koch [Hessen]: Nein, ich mäßige mich nicht!)

- Ja.

(Roland Koch [Hessen]: Da ist offensichtlich und gewollt das Recht gebrochen! Das geht nicht! - Weitere Zurufe: Ein vorbereiteter Rechtsbruch! - Rechtsbeugung!)

Also nochmal - -

(Roland Koch [Hessen]: Wenn Herr Schönbohm eben geschwiegen hätte, mag das sein! Aber er hat gesagt: Ich nicht!)

Ich kann - -

(Roland Koch [Hessen]: Es sind vier Stimmen! Sie sind unterschiedlich abgegeben, und das haben Sie zur Kenntnis zu nehmen!)

Ich kann - - Ich kann auch - -

(Peter Müller [Saarland]: Unterbrechen Sie die Sitzung, dass diese Frage geklärt wird! Das geht so nicht! - Roland Koch [Hessen]: Das ist ja wohl das Letzte! - Weitere Zurufe)

Ich kann auch Herrn Ministerpräsidenten Stolpe nochmal fragen, ob das Land noch Klärungsbedarf hat.

(Roland Koch [Hessen]: Das Land hat keinen Klärungsbedarf! Sie manipulieren eine Entscheidung des Bundesrates! Was fällt Ihnen ein! - Zuruf: Verfassungsbrecher!)

- Nein!

(Roland Koch [Hessen]: Herr Präsident, nein! - Weitere lebhafte Zurufe)

Herr Ministerpräsident Stolpe.


Dr. h. c. Manfred Stolpe (Brandenburg): Als Ministerpräsident des Landes Brandenburg erkläre ich hiermit Ja.

(Roland Koch [Hessen]: So! Und was sagt Herr Schönbohm?)


Präsident Klaus Wowereit: So, dann ist das so festgestellt.

Ich bitte fortzufahren in der Abstimmung.

(Zuruf: Unerhört!)

- In der Abstimmung fortzufahren.

(Dr. Bernhard Vogel [Thüringen]: Ich bitte um das Wort zur Geschäftsordnung!)

- Sie können sich anschließend, nach der Abstimmung, zur Geschäftsordnung melden. Wir sind jetzt in der Abstimmung.


Dr. Manfred Weiß (Bayern), Schriftführer:
Bremen Enthaltung
Hamburg Enthaltung
Hessen Enthaltung
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Nein
Sachsen Nein
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Nein


Präsident Klaus Wowereit: Das ist die Mehrheit.

Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

Jetzt rufe ich Herrn Ministerpräsident Vogel zur Geschäftsordnung auf.

(Roland Koch [Hessen]: Eiskalter Rechtsbruch! Eiskalt! - Dr. Edmund Stoiber [Bayern]: Das hat Konsequenzen!)


Dr. Bernhard Vogel (Thüringen): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind soeben Zeugen eines ungewöhnlichen Vorganges geworden. Ein Abstimmungsergebnis ist festgestellt worden, das nach meiner Überzeugung klar und eindeutig dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland widerspricht.

(Vereinzelt Beifall)

Dort heißt es in Artikel 50, dass die Länder durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitwirken. Es ist keine Außenvertretung gegeben, sondern wir sind Teil der Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung.

In Artikel 51 Abs. 3 heißt es, dass die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden können. Dies ist offensichtlich und hörbar nicht der Fall gewesen. Das Land Brandenburg war zu einer einheitlichen Stimmabgabe nicht in der Lage. Nirgendwo, Herr Präsident, steht geschrieben, dass der Ministerpräsident eines Landes die einheitliche Stimmabgabe festzulegen hat. Dies widerspricht dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.

Ich wiederhole deswegen meine Feststellung: Die eben getroffene Entscheidung widerspricht dem Grundgesetz.

Ich stelle den Antrag auf Unterbrechung der Sitzung und bitte, wenigstens diesem Recht der Minderheit in diesem Hause zu entsprechen.


Präsident Klaus Wowereit: Diesem Antrag wird entsprochen.

Herr Vogel, haben Sie eine Zeitvorstellung?


Dr. Bernhard Vogel (Thüringen): Ich schlage vor, dass die Sitzung zunächst bis 15.30 Uhr unterbrochen wird.


Präsident Klaus Wowereit: Dem ist so stattgegeben.

Die Sitzung ist unterbrochen und wird um 15. 30 Uhr fortgesetzt.



(Unterbrechung von 14.42 bis 15.40 Uhr)



Präsident Klaus Wowereit: Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung wieder.

Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Ministerpräsident Koch (Hessen) gemeldet.


Roland Koch (Hessen): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen beantrage ich, dass Sie, Herr Präsident, die Feststellung des Abstimmungsergebnisses zum Zuwanderungsgesetz, die Sie vor der Unterbrechung getroffen haben, korrigieren.

Ich begründe jetzt diesen Antrag: Nach der Auffassung der zitierten Länder ist die Feststellung des Abstimmungsergebnisses offensichtlich verfassungswidrig, weil sie das unterschiedliche Abstimmungsverhalten des Bundeslandes Brandenburg nicht korrekt aufgenommen hat.

Kollege Schönbohm hat während der Debatte zu Ihrer Kenntnis, Herr Präsident, ausdrücklich an Sie adressiert, bereits festgestellt, dass er eine Zustimmung zu dem Gesetz nicht mitzutragen bereit ist. Er hat diese Erklärung bei Ihrer ersten Abstimmungsfrage wiederholt. Nach unserer Rechtsauffassung hätte sich jede weitere Frage schon damit automatisch erübrigt.

Ich halte es rechtlich zumindest für sehr zweifelhaft, ob Sie berechtigt waren, das Land Brandenburg ein zweites Mal zu fragen. Der Ministerpräsident hat dann für das Land Brandenburg geantwortet, und Herr Kollege Schönbohm hat Ihnen mitgeteilt, dass er bei seiner Auffassung bleibt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt war jede weitere Frage rechtswidrig, und niemand muss sich daran beteiligen. Deshalb ist die Frage, wie man sich bei einer dritten, vierten oder fünften Frage verhält, für die Einschätzung des Landes Brandenburg irrelevant.

Wir sind der Auffassung, dass sich manche Diskussionen, die es darüber geben könnte, was passiert, wenn bei einer zweiten Abstimmung etwa ein neuer Konsens hergestellt wird, wie aus den Diskussionen des Jahres 1953 gelegentlich zitiert, hier jedenfalls erübrigen. Das macht den Verfassungsbruch auch zu einem offensichtlichen Verfassungsbruch.

Es besteht nach unserer Einschätzung selbst angesichts juristischer Mindermeinungen, die es gelegentlich gegeben hat, man könne einen Sachverhalt hier anders beurteilen, bei diesem konkreten Tatbestand keinerlei Interpretationsspielraum. Deshalb ist das Gesetz nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen.

Herr Präsident, ich muss darauf hinweisen, dass Sie selbst in der Konferenz der Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder, wie mir berichtet worden ist, auf die Frage des Kollegen Professor Biedenkopf vor zwei Tagen geantwortet haben, Sie seien der Rechtsauffassung, dass dissentierende Voten nicht durch eine Nachfrage korrigiert werden können, sondern offensichtlich im Raum stehen.

Ich denke, es ist notwendig, dass die Öffentlichkeit zur Kenntnis nimmt, dass die Bundesratsverwaltung, in ihrer Rechtstradition seit 50 Jahren, auch Ihnen schriftlich geraten hat, bei der Verfassungsrechtspraxis zu bleiben und sich entsprechend zu verhalten. Wir haben den Direktor des Bundesrates in der Besprechung der antragstellenden Länder erneut gebeten, dazu Stellung zu nehmen, und erneut bestätigt bekommen, dass es nach wie vor die Rechtsauffassung der Verwaltung des Bundesrates ist, dass Ihr Verhalten hier bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar ist.

Sie haben also nicht in einer schnellen Aktion - versehentlich - , sondern offensichtlich wissentlich und geplant gegen eine grundlegende Regel der Verfassung verstoßen. Das ist aus unserer Sicht bei einem Präsidenten des Bundesrates, der nach unserem Verständnis die zweithöchste Position in diesem Staat innehat, noch zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte unseres Landes vorgekommen - und dies ausgerechnet bei einem Gesetz, mit dem man, wie alle bis vor wenigen Minuten gesagt haben, gesellschaftliche Akzeptanz und Konsens erzielen will. Konsens und gesellschaftliche Akzeptanz sind aber auf einem solchen Wege nicht zu erzielen.

Wir sagen auch sehr klar: Wir erwarten, ja wir sind uns sicher, dass der Herr Bundespräsident ein solches Gesetz nicht unterzeichnen wird, weil die Voraussetzungen für die Unterzeichnung des Gesetzes offensichtlich nicht vorliegen. Wir sind uns sicher, dass es nicht am 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten wird. Sie werden am Ende mit dieser Methode keinen Erfolg haben.

Wir wissen nicht, Herr Präsident, warum Sie in den letzten zwei Tagen Ihre Meinung geändert haben. Wir vermuten, dass es mit der Entscheidung an anderer politischer Stelle zu tun hat. Aber das ist egal. Es geht darum, am Ende festzustellen, ob wir uns in einem schwierigen Prozess - unabhängig davon, was in einzelnen Bundesländern geschieht und was wir hier politisch nicht zu bewerten haben - wenigstens darauf verlassen können, fair behandelt zu werden.

Fair und nach den Regeln behandelt zu werden ist essenziell dafür, ob Parteien vernünftig miteinander koalieren können. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass diese Frage geklärt wird, und zwar für die Zukunft.

Wir haben uns in der Verfassungstradition 50 Jahre darauf verlassen, dass im Zweifel die Vertragstreue eines Partners in Länderkoalitionen auch durch das Verhalten im Bundesrat erzwungen werden kann. Sie haben hier heute eine grundlegende Veränderung herbeigeführt, die, würde man sie rechtlich akzeptieren, dazu führt, dass sich Vertragspartner nicht mehr sicher sein können, dass sie durch das Verhalten im Bundesrat die Möglichkeit haben, die gegenseitige Vertragstreue bei Bundesratsklauseln sicherzustellen.

Diese Veränderung der Qualität von politischen Diskussionen ist nicht zu unterschätzen und macht es, im Augenblick jedenfalls, für bestimmte Parteien sicherlich sehr fragwürdig, ob es sich lohnt, Verträge auf dieser Basis abzuschließen, wenn sie anschließend gebrochen werden, was aber selbst gegen die Regeln des Artikels 51 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes zu diesen Folgen führt.

Herr Präsident, dies ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang. Wir, die wir darüber beraten haben, geben zu, dass wir heute mit vielem gerechnet haben. Dies aber ist ein kalkulierter Bruch der Regeln unserer Verfassung. Das ist eines Gremiums wie der zweiten Kammer des deutschen Parlamentarismus unwürdig. Es durfte nicht geschehen. Es muss korrigiert werden.

Sie haben in Ihrer Kompetenz als Präsident die Möglichkeit, es zu korrigieren und damit einen Zustand zu heilen, der über den Tag hinaus - weit jenseits der Frage, ob es um das Zuwanderungsgesetz geht oder nicht - eine Veränderung der Art der politischen Diskussionen herbeiführen würde.

Deshalb beantragen wir, dass Sie das Ergebnis korrekt feststellen, unter Einbeziehung der Tatsache, dass das Bundesland Brandenburg gemäß Artikel 51 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes die Abstimmung nicht einheitlich vorgenommen hat und damit die Stimmen des Landes Brandenburg bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nicht zu werten sind. - Vielen Dank.



Präsident Klaus Wowereit: Herr Ministerpräsident, ich kann nachvollziehen, dass man bei dieser komplizierten Rechtsfrage unterschiedlicher Auffassung ist. Was ich aber nicht hinnehme, ist, dass Sie so tun, als ob in diesem Hause der Präsident beraten worden ist und der Präsident sich in eine andere Richtung verhalten hat. Dann darf ich Ihnen aus dem Vermerk des Bundesrates vorlesen:

Für den Fall, dass bei der Abstimmung durch Aufruf nach Ländern die Stimmen eines Landes nicht einheitlich abgegeben würden, sollte Herrn Präsidenten vorgeschlagen werden, die Vertreter des betreffenden Landes auf das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe wie folgt hinzuweisen: "Gemäß Artikel 51 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes können die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Ich bitte deshalb um einheitliche Beantwortung der Abstimmungsfrage."

Und genau dies ist geschehen. Nur so weit zur Klarstellung des Sachverhalts.

Herr Ministerpräsident Gabriel zur Geschäftsordnung.


Sigmar Gabriel (Niedersachsen): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für das Land Niedersachsen spreche ich gegen den Antrag, den Herr Kollege Koch vorgetragen hat. Ich will das begründen.

Ich habe das Abstimmungsverhalten gut in Erinnerung, Herr Kollege Koch. Wir haben zuerst einmal erlebt, dass sich zwei Landesminister unterschiedlich geäußert haben. Dafür gibt es einen Präzedenzfall in diesem Haus. Der Bundesratspräsident hat - korrekt - den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg nach seiner Entscheidung gefragt. Damit hat er sich auf den Präzedenzfall bezogen. Die Antwort des Kollegen Stolpe war eindeutig. Insofern ist der Vorwurf, Herr Wowereit hätte nicht noch einmal fragen dürfen, schlicht nicht gerechtfertigt.

Dann haben Sie kritisiert, dass Herr Kollege Wowereit ein zweites Mal gefragt habe. Die Antwort des Innenministers des Landes Brandenburg nach der Antwort des Kollegen Stolpe war nach meinem Gehör - ich nehme an, alle haben das Gleiche wahrgenommen - nicht eindeutig. Er hat bemerkt: Sie kennen meine Haltung.

(Roland Koch [Hessen]: Ja!)

Um eine klare Position des Landes Brandenburg zu erfahren, hat der Bundesratspräsident daraufhin den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg ein zweites Mal gefragt, wie das Land Brandenburg abstimmt. Es ist ein zweites Mal mit Ja geantwortet worden, eine weitere Äußerung aus Brandenburg gab es nicht.

Wie in den Verfassungen der meisten Länder gibt es in derjenigen Brandenburgs die Richtlinienkompetenz. Nach Artikel 91 der Verfassung Brandenburgs spricht der Ministerpräsident für das Land. Deswegen: Es gibt hier eine klare Äußerung. Sie beziehen sich auf einen Artikel des Grundgesetzes, der eintritt, wenn die Möglichkeiten des jeweiligen Ministerpräsidenten nicht genutzt werden. Das war aber nicht der Fall.

Insofern halte ich Ihren Antrag für nicht in Ordnung. Wir weisen ihn zurück. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das Land Brandenburg hat mit der Stimme seines Ministerpräsidenten gesprochen. Die Stimmabgabe ist spätestens nach der zweiten Frage an den Ministerpräsidenten eindeutig, ohne Widerspruch, erfolgt. Die Auszählung ist eindeutig.

Das Einzige, was es hier gegeben hat, Herr Kollege Koch, ist ein kalkulierter Ausbruch von Ihnen, aber kein kalkulierter Rechtsbruch.


Präsident Klaus Wowereit: Ich stelle fest, dass das Abstimmungsverhalten nicht korrigiert wird. Die Abstimmung war korrekt. Die notwendige Mehrheit von 35 Stimmen ist erzielt worden.

Damit ist Tagesordnungspunkt 8 beendet.

Herr Ministerpräsident Vogel zur Geschäftsordnung.


Dr. Bernhard Vogel (Thüringen): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle den Antrag auf Vertagung der heutigen Sitzung des Bundesrates. Ich möchte das kurz begründen.

Nach den heutigen Ereignissen ist es uns unzumutbar, die Verhandlungen fortzusetzen, als sei nichts geschehen. Nach unserer Überzeugung ist gegen Artikel 51 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes eindeutig verstoßen worden.

Ich füge hinzu: Der Präzedenzfall ist kein Präzedenzfall; denn im Gegensatz zu heute hat die Aussage des damaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten bei den übrigen Kabinettsmitgliedern und stimmberechtigten Bundesratsmitgliedern keinen Widerspruch gefunden.

Außerdem weise ich darauf hin, Herr Kollege Gabriel: Artikel 91 der brandenburgischen Verfassung beschäftigt sich mit der Vertretung des Landes nach außen. Der Bundesrat betrifft nicht die Außenvertretung, er ist ein Organ des Bundes, dem die Länder angehören. Das ist völlig eindeutig.

Ziel unseres Vertagungsantrages ist es, die Klärung der nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommenen Feststellung des Abstimmungsergebnisses zu erreichen.

Ich bitte Sie, dem Antrag auf Vertagung zuzustimmen. Sollten Sie das nicht tun, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass sich die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen nicht in der Lage sehen, den weiteren Beratungen beizuwohnen.


Präsident Klaus Wowereit: Herr Ministerpräsident Beck (Rheinland-Pfalz).


Kurt Beck (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte über das Abstimmungsverhalten halte ich für abgeschlossen. Ich will mich auf den Vertagungsantrag von Herrn Kollegen Dr. Vogel beziehen.

Ich möchte Sie auf Folgendes hinweisen: Wenn sich der Bundesrat vertagt und die Beratungen nicht fortsetzt, verzichtet er in einer Reihe von Punkten wegen Fristablaufs auf seine Rechte. Bei einigen Tagesordnungspunkten wissen wir nicht, ob beispielsweise die Anrufung des Vermittlungsausschusses gewünscht wird oder nicht. In jedem Fall werden die Fristen abgelaufen sein, bis sich der Bundesrat erneut trifft.

Ich halte das wegen der Bedeutung der Tagesordnungspunkte, die heute noch zu erledigen sind, für nicht akzeptabel. Ich bitte Sie nachdrücklich, dies zu bedenken. Auf weitere Begründungen will ich nicht eingehen.

Ich meine, wir alle tun gut daran, die Aufwallungen, die vorhin wahrzunehmen waren, nicht weiter zu schüren.

Ich widerspreche deshalb dem Vertagungsantrag.


Präsident Klaus Wowereit: Ich lasse darüber abstimmen. Wer für Vertagung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist eine Minderheit.

Die Sitzung wird fortgesetzt.

(Die Vertreter der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen verlassen den Saal)


[...]


[Im Folgenden befaßte sich der Bundesrat mit weiteren Gesetzen, die auf der Tagesordnung standen.]

 

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Anmerkung:
*) Vgl. dazu Anlage 1 zum Plenarprotokoll 774 des Bundesrats.


Quelle: Bundesrat, Stenographischer Bericht der 774. Sitzung vom 22.03.2002 (Plenarprotokoll 774).


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Wortlaut der Abstimmung des Bundesrats über das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) und die daraus resultierenden Anträge bezüglich des festgestellten Abstimmungsergebnisses (22.03.2002), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2002/zuwanderungsgesetz_bundesrat-abstimmung.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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