(Erste) Rede des Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) im Bundestag

vom 22. März 2002


Otto Schily, Bundesminister des Innern: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Deutschland hat "im Unterschied zu den klassischen Einwanderungsländern auf den Versuch einer Gesamtsteuerung des Zuwanderungsprozesses verzichtet. Die Folge ist ein Ungleichgewicht zwischen sozialsystembezogener und arbeitsmarktbezogener Zuwanderung in den letzten Jahren".

Diese beiden Sätze sind ein Zitat. Sie finden sich in dem Beschluss des Bundesausschusses der CDU vom 7. Juni 2001, dem so genannten Müller-Papier. Beide Sätze sind eine zutreffende Problembeschreibung.

Die Süssmuth-Kommission und die Stiegler-Kommission sind in ihren jeweiligen Abschlussberichten zu ähnlichen Feststellungen gelangt.

Auch in jüngster Zeit klagt der Ministerpräsident eines großen Bundeslandes, eines Freistaates, die gegenwärtige Mischung unserer Zuwanderung sei schlecht, größere Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf die Fachkräfte sei erforderlich. Deutschland müsse ein attraktiver Raum für die hellsten Köpfe in der Welt sein. Im Wettbewerb um kreative, um gute Leute sei Deutschland zu schwach.

Das sind goldene Worte des bayerischen Ministerpräsidenten, die aber, Herr Ministerpräsident Stoiber, nur dann glaubwürdig sind, wenn ihnen auch Taten folgen.

Dies ist umso notwendiger, als das Ungleichgewicht zwischen sozialsystembezogener und arbeitsmarktbezogener Zuwanderung nicht nur eine akademische Frage und ein Thema für wissenschaftliche Untersuchungen ist, sondern konkrete Auswirkungen auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen hat. Sehr vereinfacht ausgedrückt bedeutet die Aufrechterhaltung des Verzichts auf eine Gesamtsteuerung des Zuwanderungsprozesses für die Zukunft auf der einen Seite mehr Sozialhilfeausgaben, auf der anderen Seite weniger Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuern.

Meine Damen und Herren, ich bin der Debatte am heutigen Vormittag sehr aufmerksam gefolgt und stelle fest, dass es bemerkenswerte Unterschiede in den Darlegungen gegeben hat.

Herr Professor Biedenkopf, dem auch ich meine besondere Reverenz für seine politische Bilanz zum Ausdruck bringen möchte, hat ausgeführt, wir brauchten kein Zuwanderungsgesetz, wir könnten alles administrativ regeln. Die übrigen Fragen könnten wir vielleicht in 20 Jahren nach einer intensiveren Debatte angehen. Das stimmt jedenfalls nicht mit den Aussagen derjenigen überein, die ein Zuwanderungsgesetz wollen. Selbst Herr Ministerpräsident Stoiber will, wie er angekündigt hat, ein Zuwanderungsgesetz in nächster Zukunft auf den Weg bringen, allerdings erst in der nächsten Legislaturperiode. Ich komme darauf zurück.

Herr Professor Biedenkopf, ich will einen Punkt ansprechen, in dem ich Ihnen vollkommen Recht gebe: Wir sollten die Frage der Zuwanderungspolitik nicht losgelöst von anderen Politikfeldern betrachten. Deshalb hat die Bundesregierung immer großen Wert darauf gelegt, die Zuwanderungsgestaltung in der Nachbarschaft auch von Bildungs- und Ausbildungspolitik zu sehen.

Sie haben die Green Card angesprochen und dankenswerterweise gesagt, dass Sie diese Initiative als verdienstvoll ansehen. Ich will darauf hinweisen, dass es der Bundesregierung gelungen ist, die Zahl der Ausbildungsplätze im IT-Bereich von 14 000 im Jahr 1998 auf heute 70 000 zu steigern und dass die Zahl der Studienanfänger im IT-Bereich, die im Jahre 1998 bei etwas mehr als 10 000 lag, heute bereits auf mehr als 25 000 gestiegen ist. Ich meine, dass man das beachten sollte.

Meine Damen und Herren, alle gesellschaftlichen Kräfte mahnen uns, die notwendige Reform des Zuwanderungsrechtes nicht länger hinauszuschieben. Dazu gehören der Bundesverband der Deutschen Industrie, die deutschen Industrie- und Handelskammern, der Deutsche Arbeitgeber- Verband, der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Dazu gehören zahlreiche Branchenverbände der deutschen Wirtschaft. Dazu gehören die Gewerkschaften. Dazu gehören die Kirchen. Und dazu gehören die Städte und Gemeinden. Ich meine, es ist bemerkenswert - das ist bei einer Gesetzgebungsinitiative keine alltägliche Erscheinung -, dass man den Beifall von beiden Seiten findet, von der Arbeitgeberseite und der Gewerkschaftsseite. Das ist wirklich einer besonderen Hervorhebung wert. Hier haben wir die gemeinsame Überzeugung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dass eine solche Regelung notwendig ist. Hinter dieser Überzeugung steht auch der Sachverstand, der sich aus der alltäglichen Arbeit ergibt.

Deshalb appelliere ich an Sie alle, dem vorliegenden Gesetz zuzustimmen, mit dem ein modernes, wirtschaftsfreundliches, flexibles und unbürokratisches Regelsystem für die Zuwanderung geschaffen wird, das eine Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der Integrationsfähigkeit der Bundesrepublik und unter Wahrung humanitärer Verpflichtungen ermöglicht.

Das Gesetz ist das Ergebnis eines sehr umfassenden und intensiven Diskussionsprozesses, in den alle politischen Kräfte unseres Landes und insbesondere die Länder einbezogen worden sind. Wo immer Gesprächsbereitschaft bestand, habe ich sie zu nutzen versucht. Leider war die Gesprächsbereitschaft nicht bei allen immer vorhanden. Zeitweise wurden Gespräche rundweg abgelehnt. Einige sind Gesprächen ausgewichen oder haben die Gesprächstermine, die vereinbart waren, abgesagt. In manchen Gesprächen hieß es - das erinnert mich an die Vieraugenthematik von Herrn Ministerpräsidenten Gabriel -, man könne nur für sich, nicht für jemand anderen reden.

Ich will Ihnen auch nicht verschweigen - ich möchte hier niemanden in Verlegenheit bringen -, dass ich in Gesprächen durchaus wahrgenommen habe, wer auf wen auf Grund welcher Überlegungen Druck ausgeübt hat. Wer hier wo unter welchen Vorzeichen und nach welchen Melodien Regie führt, kann jeder selber beurteilen.

Als Ergebnis dieser mühevollen Vorarbeit ist ein Gesetzeswerk entstanden, in dem sich Vorschläge und Anregungen aus allen Parteien und aus allen Bundesländern wiederfinden. Dabei ist uns zugute gekommen - dabei bleibe ich, obwohl manche das nicht wahrhaben wollen - , dass sich die Kernaussagen der Parteien zur Frage der Zuwanderung nur unwesentlich unterscheiden.

Ich bedanke mich bei allen, übrigens besonders bei den kleineren Parteien, die an dem Gesetzeswerk konstruktiv mitgearbeitet haben. Vielleicht kann man daran erinnern, dass gerade die kleineren Parteien mitunter besonders konkurrieren. Aber sie waren - ich nenne beispielsweise konkret die FDP und Bündnis 90/Die Grünen - in der Lage, ihre Vorstellungen konstruktiv einzubringen, ohne sich an einer bestimmten Stelle zu verhaken. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.

Keine Seite konnte aber erwarten - das gilt in jeder Situation - , dass wir ihre Forderung zu 100% in das Gesetz übernehmen. Wer für sich einseitig die hundertprozentige Einlösung seiner Forderungen verlangt, will in Wahrheit kein Zuwanderungsgesetz.

Deshalb verspreche ich mir auch nichts von einer Fortsetzung im Vermittlungsverfahren; ich will Ihnen das ganz offen sagen. Das Vermittlungsverfahren hat sozusagen bereits über Monate - um nicht zu sagen: über Jahre - hinweg stattgefunden. Wir können das Ganze nicht als eine Drehtürmechanik verstehen. Denn wenn sich einer immer nur im Kreis dreht, kommt man nicht voran.

Man muss sich vielmehr die Frage stellen: Sind die Vorstellungen, die im Gesetz enthalten sind, nicht auf jeden Fall eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen ungesteuerten Rechtszustand, selbst wenn die eigenen Vorstellungen an der einen oder anderen Stelle nicht zu 100% realisiert werden?

Eines muss ich ja nun auch feststellen: Wenn man über diese Fragen spricht, kann man nicht einfach erklären: Bündnis 90/Die Grünen beispielsweise müssen sich mit ihren Vorstellungen auf jeden Fall seitwärts in die Büsche schlagen. - Ich darf darauf hinweisen, dass Bündnis 90/Die Grünen an Koalitionen beteiligt sind. Sie sind an der Koalition auf der Bundesebene und an Koalitionen auf Landesebene beteiligt. Man kann doch nicht erwarten, dass Bündnis 90/Die Grünen sagen: Wir sind hier quasi nur die Sättigungsbeilage.

(Heiterkeit)

Jeder muss zu seinem Recht kommen. Das gilt für alle Seiten, für die CDU/CSU gleichermaßen wie für die SPD, für die FDP und für Bündnis 90/Die Grünen.

Niemand kann ein Diktat ausüben. Ich habe so etwas von einem Landesinnenminister, mit dem ich auf gutem Fuße stehe, mit dem ich guten Gesprächskontakt habe und den ich persönlich sehr schätze, durchaus gehört. Er sagte: Wenn nicht 100% unserer Forderungen erfüllt werden, kann daraus nichts werden. - So geht es nicht; das ist kein Kompromiss.

Meine Damen und Herren, wir können uns auch nicht auf eine unbestimmte Zukunft vertrösten lassen. Wir müssen uns heute entscheiden. Ich komme auf Sie zurück, Herr Ministerpräsident Stoiber. Wenn Sie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stoiber, ein Zuwanderungsgesetz für die nächste Legislaturperiode in Aussicht stellen, muss ich Sie fragen: Mit welcher Mehrheit wollen Sie das erreichen? Selbst für den höchst unwahrscheinlichen Fall, dass Sie im Herbst die Bundestagswahl gewinnen, haben Sie weder im Bundestag noch im Bundesrat eine Mehrheit für das von Ihnen geplante Zuwanderungsverhinderungsgesetz. Sie werden auch die FDP nicht an Ihrer Seite finden.

Übrigens will ich Sie auf einen kleinen Unterschied aufmerksam machen. Er ist nicht besonders erheblich; aber er ist bemerkenswert und interessant. Schauen Sie sich einmal den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz auf Anrufung des Vermittlungsausschusses an! Da gibt es etwas, was ich durchaus für richtig und für bedenkenswert halte und was sich meiner Meinung nach auch mit dem Gesetz vereinbaren lässt.

Das Land Rheinland-Pfalz rückt nämlich gerade ein Anliegen der FDP, den regionalen Arbeitsmarktbedarf, sehr stark in den Vordergrund. Wenn ich Herrn Müller heute richtig verstanden habe, sagt er, es solle eigentlich mehr Planwirtschaft sein. Da solle eine Plankommission eingesetzt werden, wie es ursprünglich einmal auch in Entwürfen auf Seiten der CDU/CSU vorgesehen war. Die Plankommission solle eine Quote festlegen. Ich weiß nicht, was das für die Entscheidung eigentlich bringen soll. Da gibt es durchaus ein Spannungsfeld; in Einklang zu bringen ist das alles nicht.

Wir haben ein Missverständnis im Gesetz beseitigt. Das war auch richtig; ich bin Ihnen für Ihren Hinweis dankbar, Herr Ministerpräsident Müller. In § 39 konnte das Missverständnis entstehen - ich komme darauf nachher noch zurück -, dass wir etwa nur nachteilige Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt berücksichtigten. Das wäre falsch, so war es nicht gemeint. Vielmehr soll eine Entscheidungsstruktur geschaffen werden, die situationsangepasst und flexibel reagieren kann. Das ist wirtschaftsfreundlich. Das ist auch wirtschaftlich gedacht, das ist sozialmarktwirtschaftlich und nicht planwirtschaftlich gedacht. Selbstverständlich müssen aber etwaige nachteilige Auswirkungen auf den nationalen Arbeitsmarkt bedacht werden. Ein solcher Gesichtspunkt stünde dann einer Entscheidung entgegen.

Meine Damen und Herren, das geltende Ausländergesetz beschränkt sich weitgehend auf die Regelung derjenigen Zuwanderungstatbestände, die wir aus rechtlichen Gründen hinnehmen müssen, sei es die Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen und politisch Verfolgten, sei es der Nachzug von Familienangehörigen. Schon diese Regelungen sind zum großen Teil unzeitgemäß und zu unflexibel, um sich den wandelnden Erfordernissen anzupassen. Zuwanderung, die wir im eigenen wirtschaftlichen Interesse ermöglichen wollen, ist allenfalls lückenhaft, jedenfalls nicht in einer den tatsächlichen Bedürfnissen gerecht werdenden Weise geregelt.

Zur Illustrierung der Beschwernisse und Defizite der geltenden Rechtslage darf ich Ihnen einige Probleme in Erinnerung bringen, mit denen sich die Innenministerien und die Ausländerbehörden Ihrer Länder seit Jahren herumplagen und weiter herumplagen werden, wenn es bei der alten Rechtslage bleibt.

Es gibt nun einmal einen regional und sektoriell begrenzten Arbeitskräftebedarf - Frau Wagner hat vorhin davon gesprochen, andere haben davon gesprochen - auch außerhalb der Kategorie der Hochqualifizierten, der auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden kann und bei dem die Länder Interesse an flexibler situationsangepasster Abhilfe haben.

Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an den Beschluss der Innenministerkonferenz vom Mai vergangenen Jahres, der eine Bleiberechtsregelung zu Gunsten erwerbstätiger Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien vorsah, die für ihre Arbeitgeber unentbehrlich waren. Dieser Beschluss kam zu Stande, nachdem Baden-Württemberg zuvor auf Landesebene - übrigens auf Ihre Initiative, Herr Ministerpräsident Teufel, wenn ich mich recht erinnere - eine entsprechende Regelung vorweggenommen hatte.

Zu erinnern ist ferner an die Initiative der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz zu Gunsten einer Verordnung für die Anwerbung von Haushaltshilfen bei Familien, die pflegebedürftige Angehörige zu betreuen haben. Das war, Herr Ministerpräsident Koch, eine vernünftige Initiative meines Kollegen Bouffier, weil man verhindern will, dass Menschen mit pflegebedürftigen Familienangehörigen in ihrer Berufsausübung beeinträchtigt werden, wenn sie keine entsprechenden Hilfskräfte zur Verfügung haben. Ich habe dem ausdrücklich zugestimmt und mich auch dafür eingesetzt, dass eine Regelung gefunden wurde.

Niemand ist in den genannten Fällen auf den Einfall gekommen, diese Beschlüsse als Benachteiligung deutscher Arbeitsuchender und im Hinblick auf die leider noch hohe Zahl von Arbeitslosen in Deutschland als unannehmbar abzulehnen. Es ging in den genannten Fällen immer nur um einen Arbeitskräftebedarf, der auf dem inländischen Arbeitsmarkt gerade nicht gedeckt werden konnte.

Das neue Zuwanderungsrecht erlaubt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit nach dem gleichen Muster, aber eben in einer allgemeineren Form, damit wir nicht immer unter Mühsalen jeweils nur eine Einzelregelung zu Stande bringen, ebenso dann und nur dann - nur dann; ich möchte es dreimal wiederholen: nur dann -, wenn eine offene Stelle nicht aus dem vorhandenen inländischen Arbeitskräftepotenzial besetzt werden kann. Das heißt, der Vorrang des einheimischen Arbeitsuchenden ist zu 100% sichergestellt.

Das sage ich besonders an die Adresse von Herrn Ministerpräsidenten Stolpe, der das angemahnt hat. Ich bin gerne bereit, dies in den Anwendungshinweisen und in den später folgenden Verwaltungsvorschriften noch einmal deutlich zum Ausdruck zu bringen. Ich komme am Ende auf alle Fragen, die Sie angesprochen haben, zurück.

Das Zuwanderungsgesetz ermöglicht auch das Überwechseln von einem rein humanitär begründeten und damit an das Fortbestehen einer Gefährdungssituation gebundenen Aufenthaltsrecht in einen Erwerbsaufenthalt, wenn ein entsprechendes Arbeitsmarktbedürfnis auf dem bundesweiten - also nicht nur dem regionalen - Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden kann. Nach dem geltenden Recht können solche Problemlagen nur mit der schwerfälligen Prozedur eines Beschlusses der Innenministerkonferenz oder mit einer Rechtsverordnung des Bundes gelöst werden. Das neue Zuwanderungsgesetz ermöglicht stattdessen eine rasche und flexible Entscheidung der zuständigen Landesbehörde unter Mitwirkung der Bundesanstalt für Arbeit. Die noch zu erlassende Rechtsverordnung sowie Verwaltungsvorschriften werden sicherstellen, dass diese Bestimmungen bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen angewandt werden.

Allerdings ist vorgesehen, dass ein Übergang vom Asylverfahren in das Zuwanderungsverfahren ausgeschlossen ist. Das halten wir für notwendig, damit der Missbrauch von Asylverfahren zurückgedrängt wird.

Herr Ministerpräsident Müller, damit dürften alle Ihre Bedenken entkräftet sein.

Um es noch einmal zu betonen: Im so genannten Regelverfahren nach § 39 des Gesetzes kann einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme nur dann erteilt werden, wenn für die offene Stelle kein inländischer Arbeitsuchender zur Verfügung steht. Der Vorrang einheimischer Arbeitsuchender ist damit in der Gesetzessystematik sichergestellt. Nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt können nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nicht entstehen.

Bei einer vorurteilsfreien Bewertung kann daher niemand ernsthaft die Behauptung aufrechterhalten, das neue Zuwanderungsgesetz sei angesichts der hohen Zahl von Arbeitslosen in Deutschland problematisch. Denn wie gesagt: Durch die Gesetzessystematik ist der Vorrang deutscher Arbeitsuchender stets und ausnahmslos gesichert.

Nun sieht das Gesetz in § 20 allerdings die Möglichkeit vor - Herr Ministerpräsident Müller hat sich damit beschäftigt -, den Zuzug einer bestimmten Zahl besonders qualifizierter Arbeitskräfte nach einem Punktesystem zuzulassen. Kanada hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Dabei handelt es sich aber - dieser Aspekt darf nicht beiseite geschoben werden - lediglich um eine gesetzliche Option. Von ihr kann Gebrauch gemacht werden, wenn zuvor eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates die Kriterien für die Auswahl der Zuwanderungsbewerber bestimmt hat. Ehe Zuzug nach dem Punktesystem zugelassen wird, muss auf der Grundlage des Gesetzes eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat zu Stande kommen. Sie müssen sich heute nicht dagegen sperren, eine Option in das Gesetz einzufügen. Sie haben es nach wie vor in der Hand, ob Sie von der Option Gebrauch machen wollen oder nicht.

Wann die Voraussetzungen für eine solche Entscheidung als gegeben angesehen werden, lässt sich sicherlich nicht punktgenau voraussagen. Herr Professor Biedenkopf hat vollkommen zu Recht, wie ich meine, gesagt, darüber müssten wir miteinander reden, wir brauchten einen gesellschaftlichen Diskussionsprozess, dazu bedürfe es wissenschaftlicher Untersuchungen. Ich gehöre gewiss nicht zu denen, die an dieser Stelle die Demografie bemühen. Ich bin nicht der Meinung, dass wir alles an demografischen Grundsätzen orientieren können. Zuwanderung kann demografische Probleme keineswegs zu 100%, allen- falls zu einem gewissen Teil lösen.

Nach Einschätzung von Sachverständigen kommt eine Entscheidung in dieser Richtung ohnehin frühestens zu einem Zeitpunkt nach dem Jahr 2010 in Betracht. In zahlreichen Fachgutachten ist allerdings nachzulesen, dass es auf Grund der demografischen Entwicklung aller Voraussicht nach in der zweiten Dekade unseres Jahrhunderts zu einem gravierenden Fachkräftemangel kommt. Im Sinne einer vorausschauenden Politik ist es daher geboten, für die Zukunft gerüstet zu sein, damit im Bedarfsfall schnell und flexibel reagiert werden kann, ohne dass erst wieder ein mühsamer Gesetzgebungsprozess absolviert werden muss. Das Punkteverfahren als Option kann nicht als Grund für die Ablehnung des Zuwanderungsgesetzes herhalten, weil sich der Bundesrat heute noch nicht festlegen muss, ob in Zukunft von dieser Option Gebrauch gemacht werden soll.

Ein anderes Problem stellt sich allerdings bereits heute. Wir brauchen im Interesse unserer Wirtschaft und Wissenschaft die Zuwanderung hoch qualifizierter Fachkräfte. Wir müssen, wie Herr Ministerpräsident Stoiber betont hat, am Wettbewerb um die besten Köpfe in der Welt teilnehmen. Durch die Green-Card-Verordnung sind inzwischen mehr als 11 000 Fachkräfte auf dem Gebiet der IT-Technologie nach Deutschland gekommen. Damit war zugleich die Schaffung von zehntausenden von Arbeitsplätzen für Arbeitsuchende in Deutschland verbunden. Daran sieht man, dass bei einer geregelten und gezielten Zuwanderungspolitik keine Belastung, sondern eine Entlastung des Arbeitsmarktes zu Stande kommt. Die Green-Card-Regelung wird weiterhin in Anspruch genommen, obwohl es der IT-Branche zeitweise nicht besonders gut ging. Die meisten IT-Fachleute sind nach Bayern und Baden-Württemberg gegangen. Auch Herr Ministerpräsident Stoiber hat inzwischen dankenswerterweise angekündigt, dass er an der Green Card - in Bayern heißt sie Blue Card - festhalten will.

Wenn wir im Wettbewerb um die weltbesten Köpfe mithalten wollen, müssen wir mehr bieten, als wir heute bieten können. Bei Verhandlungen über die Ansiedlung großer Unternehmen oder internationaler Organisationen bieten andere Staaten nicht selten attraktivere Aufenthaltsbedingungen. Nach dem geltenden Recht können wir nicht einmal einem Nobelpreisträger von Anfang an einen dauerhaften Aufenthaltstitel anbieten. Sie können ihm weder gestatten, sein kurz vor der Volljährigkeit stehendes Kind mitzubringen, noch zusagen, dass sein Ehepartner in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben darf. Das Ergebnis ist verständlicherweise allzu oft, dass sich die umworbene Spitzenkraft gegen ein Engagement in Deutschland entscheidet. Hier hilft keine Blue Card oder Green Card, sondern nur ein grundsätzlich stärker an den eigenen wirtschaftlichen Interessen unseres Landes orientiertes Zuwanderungsrecht. Nach dem Zuwanderungsgesetz werden wir in der Lage sein, den hoch qualifizierten Fachkräften, die wir im eigenen Interesse für unser Land gewinnen wollen, entsprechende Konditionen anzubieten. Selbstverständlich gilt aber auch bei Hochqualifizierten das Vorrangprinzip zu Gunsten einheimischer Arbeitsuchender oder, wenn ich ironisch hinzufügen darf, einheimischer Nobelpreisträger.

Ferner weise ich auf die Dauerproblematik der ausländischen Studienabsolventen hin. Herr Ministerpräsident Teufel hat kürzlich in einem Interview erklärt, dass Baden-Württemberg mit Stipendien um ausländische Studentinnen und Studenten wirbt. Dazu gratuliere ich Ihnen. Andere Länder werden sicherlich ähnlich verfahren. Die auf Kosten des jeweiligen Landes ausgebildeten Hochschulabsolventen müssen aber am Ende ihres Studiums unser Land wieder verlassen. Der Absolvent kann noch so brillant und der Arbeitsmarktbedarf noch so groß sein, das geltende Recht lässt uns keinen Spielraum. Solche Entscheidungen, die zu Recht als unsinnig angesehen werden, müssen die Ausländerbehörden täglich gegenüber den Steuerzahlern, den Arbeitgebern und den betroffenen jungen Wissenschaftlern vertreten. Dagegen ermöglicht das künftige Zuwanderungsgesetz flexible, bedarfsgerechte und vor allem am wirtschaftlichen Interesse unseres Landes orientierte Lösungen.

Während wir nach dem derzeit geltenden Recht auf der einen Seite gut ausgebildete, von der Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte zur Ausreise zwingen müssen, bleibt auf der anderen Seite - mitunter über viele Jahre hinweg - nichts anderes übrig, als Ausländer zu alimentieren, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Bleiberecht zusteht, die aber durch die Verschleierung ihrer Identität ihre Rückführung sabotieren. Die Kommunen klagen seit Jahren über diese Belastung. Wer das neue Zuwanderungsrecht ablehnt, entscheidet sich zugleich dafür, die bestehenden Missstände nicht zu bereinigen, sondern bestehen zu lassen.

Das neue Zuwanderungsrecht sieht eine Palette von Maßnahmen vor, mit denen die Verschleierung der Identität ausreiseunwilliger Ausländer effektiver bekämpft und die Ausreise besser durchgesetzt werden kann. Ausländer, die ohne Pass oder Ausweispapiere angetroffen werden, sind in Zukunft explizit verpflichtet, an der Beschaffung der Dokumente mitzuwirken. Die Verweigerung ist bußgeldbewehrt. Wer Maßnahmen zur Feststellung oder Sicherung seiner Identität nicht duldet, macht sich strafbar. Die Durchsuchungsmöglichkeit wurde - übrigens auf Verlangen des Bundesrates - erweitert.

Bisher blieb die Identitätsverschleierung für den Aufenthaltsstatus folgenlos. In Zukunft hat sie zur Folge, dass sowohl die Erteilung eines Aufenthaltstitels als auch die Gestattung der Erwerbstätigkeit ausgeschlossen sind und dauerhaft nur abgesenkte Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden.

Geschaffen wird die Rechtsgrundlage für die Einweisung in ein Ausreisezentrum, in dem durch gezielte Betreuung die Bereitschaft zur Ausreise gefördert werden soll.

Der Aufenthaltsbereich vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer wird räumlich beschränkt. Rechtsmittel gegen eine derartige Wohnsitzauflage haben keine aufschiebende Wirkung. Der Verstoß gegen eine räumliche Beschränkung ist bußgeldbewehrt. Der mehrfache Verstoß ist eine Straftat. Für Maßnahmen zur Durchsetzung der räumlichen Beschränkung sind der Ausländer und derjenige, der für seinen Lebensunterhalt haftet, regresspflichtig.

Viele dieser Vorschriften gehen auf Forderungen des Bundesrates zurück und dürften insgesamt die Chancen auf eine Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer erheblich verbessern. Alles das lassen Sie aus, alles das lassen Sie liegen, wenn Sie dem Gesetz nicht zustimmen.

Eine Reihe von Maßnahmen zur strikten Durchsetzung der Ausreisepflicht ist nur mit dem neuen Zuwanderungsgesetz möglich, weil es besser als das bisher geltende Ausländergesetz zwischen Ausländern, die nicht ausreisen wollen, und solchen, die nicht ausreisen können, unterscheidet.

Die Neuordnung der humanitären Aufenthaltsrechte ist ebenfalls ein Schritt zu einer rationaleren und mit der europäischen Rechtsentwicklung kompatiblen Politik. Alle Sachverständigen, auch die Kommission unter Vorsitz von Herrn Ministerpräsidenten Müller, haben gefordert, Bürgerkriegsflüchtlingen und anderen Ausländern, bei denen langfristig Abschiebungshindernisse aus humanitären Gründen bestehen, ein über die bloße Duldung des Aufenthaltshinausgehendes befristetes Aufenthaltsrecht zu gewähren.

Umgekehrt führt die Zuerkennung des Asylrechts - des Asylrechts! - nicht mehr sofort zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, sondern zunächst ebenfalls zu einem befristeten Aufenthaltstitel mit einer Überprüfung nach drei Jahren. Die bisher schon bestehende Überprüfungsmöglichkeit existiert derzeit weitgehend nur auf dem Papier. Durch die Einführung der Dreijahresfrist wird zumindest einmal die obligatorische Überprüfung, ob die Gefährdungssituation fortbesteht, gewährleistet. Darüber hinaus sieht das Zuwanderungsgesetz zahlreiche Maßnahmen vor, um den Missbrauch des Asylrechts einzudämmen - von der Verweisung in das Folgeverfahren von Asylsuchenden, die der Weiterleitung zur förmlichen Asylantragstellung nicht folgen, bis hin zum Ausschluss selbst geschaffener Nachfluchtgründe im Folgeverfahren.

Bei der Frage der nichtstaatlichen und der geschlechtsspezifischen Verfolgung haben wir uns strikt an die Vorgaben gehalten, die von Herrn Ministerpräsident Stolpe und von Herrn Ministerpräsident Müller formuliert worden sind. Das heißt, dass wir in dem Gesetzestext ausdrücklich auf die Genfer Flüchtlingskonvention Bezug nehmen und festlegen, dass Abschiebungsschutz - was übrigens der geltenden Rechtslage entspricht - nur im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt wird. An die Adresse von Herrn Ministerpräsident Stolpe gerichtet sage ich: Das werden wir in den Anwendungshinweisen und den daraus folgenden Verwaltungsvorschriften noch einmal unterstreichen.

Das neue Zuwanderungsgesetz bewirkt daher keine Ausdehnung der Schutzwirkung, sondern lediglich eine Statusverbesserung. Wir befinden uns daher im Einklang mit den Forderungen von Herrn Ministerpräsident Müller und auch in einem entsprechenden Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, der sich mit der geschlechtsspezifischen Verfolgung beschäftigt.

Herr Ministerpräsident Müller, Sie haben Herrn Professor Hailbronner, den ich sehr schätze, zitiert. Ich habe einen Mitarbeiter gebeten, sich bei Herrn Hailbronner zu erkundigen: Er kennt nach eigener Aussage den jetzt vorliegenden Text. Seine Äußerung bezieht sich nicht auf den jetzt geltenden Gesetzestext. Sie ist vor dem 1. März gefallen. Sie wissen, dass das Gesetz im Bundestag am 1. März beschlossen wurde. Dieses Zitat müssen Sie also leider beiseite lassen. Wenn wir uns zu dritt - ich biete Ihnen das ausdrücklich an - mit Herrn Professor Hailbronner treffen, wird er meine Auffassung bestätigen, dass in dem Gesetzestext sichergestellt ist, dass wir uns strikt an die Genfer Flüchtlingskonvention halten. Vielleicht kann er zum Zuwanderungsgesetz einen Kommentar verfassen; das wäre ein gutes Vorhaben.

Jedenfalls meine ich, dass durch die Fassung "In Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" schon sichergestellt ist, dass der Rahmen nicht überschritten werden kann. Wenn an anderer Stelle - das ist schon tautologisch - wieder- holt wird "Die Voraussetzungen des Satzes 1 liegen bei nichtstaatlicher Verfolgung nur vor, wenn es sich um Verfolgung im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge . . ." - also der Genfer Flüchtlingskonvention - "handelt", wird das noch einmal hervorgehoben. Dann bleibt an dieser Stelle wirklich keine Unklarheit bestehen. Ich sage zu, das in den Anwendungshinweisen und den Verwaltungsvorschriften noch einmal zum Ausdruck zu bringen.

Die in das Gesetz neu aufgenommene Härtefallregelung entspricht einer Forderung auch unionsgeführter Landesregierungen. Ich erinnere daran - das wird hier nicht in Abrede gestellt -, dass Herr Ministerpräsident Müller in der Dezember- Sitzung des Bundesrates diese Forderung erhoben hat; sie ist aber auch von anderer Seite gestellt worden. Herr Hardraht, Innenminister von Sachsen, hat in der Innenministerkonferenz eine Härtefallregelung angemahnt. Herr Schönbohm ist im Prinzip auch dafür. Schleswig-Holstein fordert seit langem eine Härtefallregelung.

Nun muss man in der Tat darüber reden, wie eine solche Härtefallregelung am besten ausgestaltet wird. Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Herr Ministerpräsident Müller, Sie unterliegen einem Missverständnis. Dass die Härtefallregelung zur Anwendung kommen kann, hat zwei Voraussetzungen - jetzt spreche ich Herrn Rechtsanwalt Müller an - : eine materiell-rechtliche und eine formalrechtliche Voraussetzung. Es muss sich materiell-rechtlich um einen Härtefall in der allgemeinen Form, wie er hier beschrieben ist, handeln. Die formalrechtliche Voraussetzung ist die wichtigere. Ein Härtefall kann in Abweichung von einer bereits bestehenden abschließenden Entscheidung der Ausländerbehörde nur dann angenommen werden, wenn es ein entsprechendes Ersuchen einer Härtefallkommission gibt.

Ob es zu einem solchen Ersuchen kommt, hängt jeweils davon ab, wie das einzelne Land die Härtefallkommission ausgestaltet. Ich habe von Herrn Ministerpräsident Gabriel gehört, dass er, wenn ich es richtig mitbekommen habe, vielleicht den Petitionsausschuss seines Landtages einsetzt. Es steht Ihnen völlig frei, Einstimmigkeit oder eine qualifizierte Mehrheit festzulegen; Sie können die Hürde sehr hoch legen. Sie können auf eine Hürde auch verzichten; es steht Ihnen frei. Sie dürfen es aber tun.

Es ist sinnvoll, das zu tun, weil wir auf Grund von zahllosen Fällen - hier sollten wir uns nichts vormachen; dabei will ich auf das Vieraugenprinzip von Herrn Ministerpräsident Gabriel zurückkommen - ständig damit konfrontiert werden, dass aus allen Parteien, wie ich betone, geltend gemacht wird - das gerät häufig in meine Post -: Nach den Buchstaben des Gesetzes ist die Entscheidung zwar richtig, aber bitte lassen Sie in diesem Fall fünfe gerade sein. - Herr Ministerpräsident Stoiber, das ist ein Schreiben - ich will nicht den Wortlaut herzeigen, sondern nur den Briefkopf - der Christlich Sozialen Union, Kreisgeschäftsstelle XY; ich will und darf die Einzelheiten nicht vortragen. Darin wird auf den Fall einer Person hingewiesen, die sich seit 1995 in Deutschland befindet, mit jemandem zusammenlebt, Kinder hat und bis Ende dieses Monats unser Land verlassen soll. Man setzt sich dafür ein, dass diese Person hier bleibt. Das ist ehrenwert und spricht für den Absender. Warum soll man dafür nicht die Möglichkeit einer Härtefallkommission vorsehen? Warum schaffen Sie in Bayern keine Härtefallkommission? Sie können die Voraussetzungen festlegen, wie Sie es wollen.

Diese Möglichkeit bieten wir Ihnen an, nicht mehr und nicht weniger. Wer dann in polemischer Absicht behauptet, hier würden riesige Tore geöffnet, redet am Inhalt des Gesetzes vorbei und argumentiert gegen ein Phantomgesetz. Das sollten Sie im Interesse einer sachlichen Auseinandersetzung bitte tunlichst vermeiden.

Ich will auf einige andere Fragen eingehen, die in der Debatte eine Rolle gespielt haben. Das Kindernachzugsalter war in den zurückliegenden Wochen und Monaten ein prominentes Diskussionsthema. Wir haben uns dabei sehr schwer getan. Auf der einen Seite hat das Argument, das von der CDU/CSU geltend gemacht wird, etwas für sich - das will ich nicht in Abrede stellen -, nämlich dass es am besten ist, wenn die Kinder in frühem Alter mit der Familie hierher kommen, weil die Integration dann besser verläuft. Es ist eine Erfahrungstatsache, dass sich Kinder im frühen Alter besser integrieren als später. Es ist im Sinne der Integration nicht gut, wenn die Kinder zunächst im Heimatland bleiben und in einer anderen Kultur aufwachsen.

Man muss dabei aber auch den Familiengedanken beachten. Deshalb haben wir uns auf eine Regelung verständigt, die das Nachzugsalter von Kindern auf zwölf Jahre festlegt. Auch ursprünglich waren im Gesetzentwurf 12 Jahre vorgesehen; dann sind wir auf 14 Jahre heraufgegangen, und jetzt sind wir, auch auf Grund von Gesprächen, die ich geführt habe, wieder bei 12 Jahren. Ich muss darauf hinweisen: Nach dem gegenwärtigen Rechtszustand sind es 16 Jahre. Sie dürfen die nun vorgesehene Regelung nicht immer damit vergleichen, was Sie alles noch erreichen könnten, sondern Sie müssen den bevorstehenden Rechtszustand mit dem derzeit geltenden vergleichen, und da sind wir generell bei 16 Jahren. Nach dem geltenden Recht ist der Kindernachzug bis zum Alter von 16 Jahren zulässig, bis zum Alter von 18 Jahren in bestimmten Ausnahmefällen, die allerdings - das muss ich ehrlich sagen - enger gefasst sind als jene, die wir jetzt vorgesehen haben.

Ich muss auf Folgendes hinweisen: Wenn wir Ausnahmefälle nicht so regelten, wie wir es tun, müssten wir mit verfassungsrechtlichen Problemen rechnen. Es gibt Rechtsauffassungen, nach denen ein Spannungsverhältnis zu Artikel 6 des Grundgesetzes besteht. Deshalb halte ich das für eine akzeptable Lösung, die auch im Sinne der Zielsetzung der CDU/CSU und ihrer Programmatik eine deutliche Verbesserung gegenüber dem geltenden Rechtszustand darstellt, auch wenn nicht alle Ihre Vorstellungen zu 100% erfüllt sind.

Ich will auch darauf aufmerksam machen, dass mit dem Zuwanderungsgesetz die längst überfällige Entkoppelung des Aufenthaltsrechts von EU- Bürgern und allgemeinem Ausländerrecht vorgenommen wird. Im Übrigen wird das Zuwanderungsgesetz viele Tatbestände einfacher und klarer regeln und dadurch überflüssige Bürokratie vermeiden.

Da die Integrationskosten von vielen angesprochen wurden, will ich Ihnen das Ergebnis, das wir im Gesetz gefunden haben, in geraffter Form erläutern. Der Bund ist den Ländern bei der Verteilung der Kosten noch einmal entgegengekommen. Wir haben die Regelungen so verändert, dass der Bund mehr als die Hälfte der Kosten für die im Gesetz vorgesehenen Integrationskurse für Ausländer sowie 100% der Kosten für die Kurse der Aussiedler trägt. Der Bund übernimmt jetzt auch über die Hälfte der Kosten für die Integrationskurse der bereits in Deutschland lebenden Ausländer, also im Sinne von nachholender Integration. Damit sind wir den Ländern noch einmal entgegengekommen.

Ferner ist entsprechend dem Wunsch des Bundesrates eine Kostenbeteiligung der Kursteilnehmer vorgesehen. Diese kann im Einzelfall bis zu 100% gehen. Ich glaube, dass wir damit eine für alle Seiten tragfähige Lösung erreicht haben.

Sodann wurden die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtteilnahme an Integrationskursen angesprochen. Diese Frage wurde von Herrn Ministerpräsident Stolpe aufgeworfen. Ich bin ebenfalls der Überzeugung, dass es richtig und wichtig ist, an die Nichtteilnahme an Integrationskursen Sanktionen zu knüpfen. Bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen ist es notwendig, dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtung Rechtsfolgen nach sich zieht. Das Zuwanderungsgesetz sieht hierzu verschiedene Sanktionen vor, etwa die Berücksichtigung der Nichtteilnahme am Integrationskurs bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder die erfolgreiche Kursteilnahme als Regelvoraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.

Die Rechtsfolgen sind also sehr deutlich erkennbar. Wer weiß, was die jeweiligen Entscheidungen für die Ausländer bedeuten, weiß auch, dass die Sanktionen durchaus greifen werden. Sofern sich diese Sanktionen, nachdem Erfahrungen mit dem Gesetz gesammelt worden sind, als nicht ausreichend erweisen sollten - Herr Ministerpräsident Stolpe, das sage ich Ihnen für die Bundesregierung ausdrücklich zu -, bin ich bereit, weitere Sanktionsmöglichkeiten in ein Änderungsgesetz aufzunehmen. Lassen Sie uns aber erst einmal einige Erfahrungen sammeln!

Dann ist die Frage des Asylbewerberleistungsgesetzes angesprochen worden. Das Asylbewerberleistungsgesetz wird im Zuwanderungsgesetz - auch da- rauf muss ich Sie aufmerksam machen - gegenüber der geltenden Rechtslage restriktiver gefasst. Bisher erhalten Asylbewerber nach Ablauf von 36 Monaten regelmäßig höhere Leistungen. Das heißt, diejenigen, die es mit Tricks geschafft haben, ihre Verfahren über drei Jahre in die Länge zu ziehen, werden belohnt. Herr Ministerpräsident Koch, das ist die geltende Rechtslage.

Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz wird der Übergang zu Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz versagt, wenn der Ausländer die Dauer des Aufenthalts rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst hat. Damit werden die typischen und für die Behörden nachweisbaren Fälle des Asylmissbrauchs und der Verschleierung der Identität erfasst. Wir haben also gerade in diesem Bereich eine Verbesserung herbeigeführt.

Nun mag es sein, dass der eine oder andere von Ihnen immer noch etwas Besseres weiß; das kann ich nie ganz ausschließen. Aber dann lassen Sie doch bitte den Vergleich zwischen der geltenden Rechtslage und dem zu, was in Zukunft mit dem Zuwanderungsgesetz erreicht wird. Nehmen Sie, um ein deutsches Sprichwort zu verwenden, auch einmal den Spatz anstatt die Taube auf dem Dach. Das ist vielleicht manchmal eine gute Regel.

Schließlich haben wir dafür gesorgt, dass in dem neuen Zuwanderungsrecht die Belange der inneren Sicherheit angemessen berücksichtigt werden. Wir haben uns schon bei früherer Gelegenheit einmal mit diesem Sachverhalt auseinander gesetzt. Ich will Sie darauf hinweisen, dass wir diese Fragen nicht so sehr unter strafprozessualen oder strafrechtlichen Gesichtspunkten, die auch ihre Bedeutung haben, diskutieren sollten, sondern unter polizeirechtlichen. Wir haben deshalb im Zuwanderungsrecht die Regelungen aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz übernommen. Personen, die die Sicherheit unseres Landes gefährden, indem sie sich etwa zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen, zu Gewalt aufrufen oder damit drohen, erhalten kein Visum oder keinen Aufenthaltstitel und werden aus dem Lande wieder verschwinden müssen, wenn sie bereits hier sind.

Dasselbe gilt, wenn Tatsachen die Annahme belegen, dass Personen Vereinigungen im Umfeld des internationalen Terrorismus angehören, mit anderen Worten: wenn hierfür tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sind. Der polizeirechtliche Begriff der Gefahrenabwehr ist der richtige, um zu angemessenen Maßnahmen zu kommen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Anmerkungen zu den Einzelfragen im Beitrag von Herrn Ministerpräsident Stolpe machen.

Erstens zu den Integrationskosten: In der nach § 43 Abs. 4 des Zuwanderungsgesetzes zu erlassenden Verordnung werden wir einen Grund- und Aufbaukurs mit jeweils 300 Stunden und einen Orientierungskurs mit 30 Stunden festlegen, von denen der Bund den Grund- und Orientierungskurs finanziert. Dabei werde ich prüfen lassen, inwieweit die Orientierungskurse ausgeweitet werden können, um den Umfang der Aufbaukurse und damit die von den Ländern zu tragenden Kosten zu verringern.

An der Vorbereitung dieser Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, werde ich die Länder voll beteiligen. Wir werden sicherstellen, dass die Kursteilnehmer an den Kosten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligt werden, was bis zu 100% gehen und insoweit auch eine Entlastungsmöglichkeit darstellen kann. Ich stimme allen jenen zu, die sagen, dass das durchaus zumutbar ist, zumal in vielen Fällen vielleicht die Arbeitgeber die Kosten indirekt übernehmen werden.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass das, was wir hier regeln und anbieten, erst den Einstieg in eine umfassende Integrationspolitik darstellen kann. Wir müssen Integrationspolitik viel weiter sehen; sie beschränkt sich nicht auf Grund- und Orientierungskurse sowie Aufbaukurse, die übrigens nicht nur der Sprachvermittlung, sondern auch der Vermittlung der Kultur und der Geschichte sowie der Rechts- und Verfassungsordnung unseres Landes dienen sollen.

Integrationspolitik umfasst viele Felder - die Stadtpolitik, Erziehung, Ausbildung und vieles andere mehr. Viele vernünftige Überlegungen hierzu sind in der Diskussion heute Morgen zum Vorschein gekommen. Ich möchte das, was unter anderen Herr Ministerpräsident Koch in diesem Zusammenhang gesagt hat, nämlich dass wir uns gerade bei der schulischen Erziehung sehr ernsthaft mit diesen Problemen befassen müssen, unterstreichen.

Es wird also um ein umfassendes Integrationskonzept gehen. Wir haben vorgesehen, dass das künftige Migrationsamt eine Konzeptkompetenz erhält und mit dem zu schaffenden Zuwanderungsrat im Verbund mit den Ländern und den Kommunen an einem solchen Integrationskonzept arbeitet.

Zweitens zur Arbeitsmigration: Die Bundesregierung wird bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung nach § 42 des Zuwanderungsgesetzes sicherstellen, dass einheimische Arbeitsuchende durch die Neuregelung des Arbeitserlaubnisrechtes keinerlei Nachteile erleiden. Der Vorrang der einheimischen Arbeitsuchenden bleibt erhalten, wie es auch im Gesetz vorgesehen ist. Zuwanderung in den Arbeitsmarkt wird nur dann in Betracht kommen, wenn der Bedarf auf dem nationalen Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden kann. Bei dem Erlass der Rechtsverordnung werden wir die Interessen der Länder in größtmöglichem Umfang selbstverständlich berücksichtigen.

Drittens zur Härtefallregelung: Durch Verwaltungsvorschriften und vorläufige Anwendungshinweise werden wir sicherstellen, dass die beabsichtigte Härtefallregelung praxisgerecht angewendet wird und auf wenige wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleibt. Ich sichere Ihnen ferner zu, dass wir diese Regelung nach zwei Jahren einer umfassenden Prüfung unterziehen und auch erforderliche Korrekturen vornehmen werden, wenn sich aus der Überprüfung etwas ergeben sollte, was unseren gemeinsamen Interessen zuwiderläuft.

Viertens zur nichtstaatlichen bzw. geschlechtsspezifischen Verfolgung: Ich sichere zu, dass die Regelungen über die nichtstaatliche bzw. die geschlechtsspezifische Verfolgung durch vorläufige Anwendungshinweise und Verwaltungsvorschriften entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen strikt an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden und nicht über den Standard anderer Länder hinausgehen werden. Hierdurch wird auf eine gleichmäßige Rechtsanwendung in den Ländern hingewirkt.

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass dies in jenen Ländern, in denen das so gilt, keineswegs ein "Pull"-Faktor war. Das sind Fragen, die mit Voraussagen verbunden sind und die so oder anders gestaltet sein können. Deshalb lassen Sie uns dies nach einigen Jahren überprüfen. Sie werden feststellen, dass diese Besorgnisse gegenstandslos sind. Falls sie sich wider Erwarten als relevant erweisen, sage ich Ihnen an dieser Stelle zu, dass wir uns darüber auseinander zu setzen haben.

Fünftens zu den Sanktionen: Das Bundesministerium des Innern wird die im Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Sanktionen hinsichtlich der Nichtteilnahme an den Integrationskursen bis zum Ende des Jahres 2004 daraufhin überprüfen, ob sie sich als ausreichend erwiesen haben. Wenn sich das nicht bestätigen sollte, werden wir Vorschläge für die Aufnahme weiterer Sanktionen in einem Änderungsgesetz unterbreiten.

Sechstens zum Kindernachzug: Auch hier ist die Regelung mit einer Prognose verbunden. Einige sagen, durch die Ausnahmevorschrift komme eine erhebliche Ausweitung des Nachzugsalters über zwölf Jahre hinaus zu Stande. Wir werden durch eine restriktive Verwaltungsvorschrift dafür sorgen, dass der Ausnahmecharakter gewahrt bleibt. Im Übrigen sind wir bereit, auch diese Regelung nach zwei Jahren zu überprüfen. Sie werden anhand der Zahlen, die zu diesem Bereich jetzt schon vorliegen, feststellen, dass es wirklich marginale Größenordnungen sind, über die wir hier reden.

Siebtens: Auch beim Asylbewerberleistungsgesetz sind wir bereit, nach einer Frist von zwei Jahren die Regelungen daraufhin zu überprüfen, ob sie sich als wirksam erwiesen haben oder nicht.

Achtens: Bei der Abwehr des Terrorismus darf ich auf das verweisen, was ich gesagt habe, nämlich dass wir dies unter polizeirechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen haben. Ich glaube, dass wir damit dem Sachverhalt am ehesten gerecht werden.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend Folgendes erklären: Professor Klaus Bade hat der Politik der früheren Bundesregierung ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Er schrieb:
Die regierungsamtliche Politik reagierte über die Wende von 1992 hinweg auf die vorgelegten Bestandsaufnahmen und Entwicklungsperspektiven über ein Jahrzehnt lang mit defensiver Erkenntnisverweigerung.

Defensive Erkenntnisverweigerung können wir uns im Interesse unseres Landes, im Interesse unserer wirtschaftlichen Entwicklung, im Interesse des sozialen Friedens und im Interesse einer zukunftsorientierten Integrationspolitik nicht mehr leisten. Erst recht können wir uns Handlungsverweigerungen nicht mehr leisten.

Wenn das Gesetz heute auch vom Bundesrat gebilligt wird, wird Deutschland über das modernste Zuwanderungsrecht in Europa verfügen. Bemerkenswerterweise sind andere europäische Länder auf dem Wege, Regelungen aus unserem neuen Zuwanderungsgesetz zu übernehmen. Mit dem modernen Zuwanderungsgesetz festigt Deutschland sein Ansehen als weltoffenes, weltzugewandtes, nachbarfreundliches Land. Deutschland beweist sich damit als mündige Nation, die Politik nicht angstbesetzt gestaltet, als eine mündige Nation, die der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität gleichermaßen verpflichtet ist.

Meine Damen und Herren, am Hauptquartier einer großen Volkspartei in Berlin war noch vor kurzem folgendes Spruchband angebracht: "Zuhören - nach- denken - bewegen". Leider wurde das Spruchband vor einiger Zeit abmontiert. Aber ich bleibe dabei: Das ist ein guter Vorsatz. Anstatt sich hinter Vorurteilen zu verschanzen, kann sich jeder, der zugehört und nachgedacht hat, bewegen. In diesem Sinne hoffe ich auf eine verantwortungsvolle Entscheidung.

 

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Quelle: Bundesrat, Stenographischer Bericht der 774. Sitzung vom 22.03.2002 (Plenarprotokoll 774).


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
(Erste) Rede des Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) im Bundestag (22.03.2002), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2002/rede_schily_zuwanderungsgesetz.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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