Rede des Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Friedrich Merz zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung sowie der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen im Bundestag

vom 1. März 2002[1]


Friedrich Merz (CDU/CSU) (von der CDU/CSU mit Beifall begrüßt):

(Bernd Reuter [SPD]: Er hat den meisten Applaus, wenn er noch nichts gesagt hat!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es richtig ist, dass dies ein großes, vielleicht sogar das größte Reformwerk der rot-grünen Koalition in dieser Legislaturperiode ist, dann stelle ich mir die Frage, warum der Bundesinnenminister zu spät kommt - gut, das kann passieren -, und vor allem, warum der Herr Bundeskanzler, der uns gestern Abend noch von München aus kritisiert hat, heute Morgen nicht auf der Regierungsbank sitzt, wenn es um dieses große Reformwerk geht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Zurufe von der SPD)

- Sie fangen schon an, Zwischenrufe zu machen, bevor ich hier den ersten Satz gesprochen habe. Auch das hat bei Ihnen Methode.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU - Lachen bei der SPD)

Ich will einen zweiten Sachverhalt beschreiben, der auffallend ist. In den letzten Tagen wurde immer gesagt, die rot-grüne Koalition sei uns mit ihrem Gesetzentwurf in den wesentlichen Dingen entgegengekommen;

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

es sei sozusagen überhaupt nicht mehr möglich, dass wir ihn ablehnten. Dann stelle ich doch einmal die Gegenfrage: Warum ist es das dritte Reformwerk dieser rot-grünen Koalition, bei dem nicht mit uns gesprochen wird,

(Rezzo Schlauch [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind doch zu Hause geblieben!)

bei dem der Herr Bundeskanzler aber zum dritten Mal die Minister aus den PDS-regierten Ländern im Kanzleramt empfängt, um über dieses Thema zu sprechen?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieser Sachverhalt ist doch nicht ohne Bedeutung. Der Herr Bundeskanzler behauptet ständig, die Koalitionen von SPD und PDS in den Ländern seien eine Sache der betreffenden Länder. In Wahrheit haben die PDS-Minister schon längst - so war es auch in dieser Woche wieder nachzulesen - an seinem Kabinettstisch Platz genommen. Diese Minister sind dabei, wenn es darum geht, rot-grüne Gesetze zu machen. Auch über diesen Tatbestand muss man reden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Kollege Veit, Sie haben - ich rechne damit, dass dies heute im Laufe des Tages noch mehrfach passiert; wahrscheinlich werden dies alle Redner der Koalition tun - die Kollegen Geißler, Süssmuth und Schwarz-Schilling in den Zeugenstand gerufen.

(Rüdiger Veit [SPD]: Ehrenwerte Kollegen!)

Ich will Ihnen dazu sagen, dass uns nicht gefällt und ich mir gewünscht hätte, dass diesen Kollegen eine Ablehnung oder zumindest eine Enthaltung heute möglich gewesen wäre. Ich bedauere, dass sie sich so entscheiden.

(Dr. Michael Bürsch [SPD]: Geben Sie doch die Abstimmung frei!)

Ich respektiere ihre Haltung trotzdem. Sie werden Ihrem Gesetzentwurf zustimmen, ohne dass es Repressionen in unserer Fraktion gegen sie gibt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU - Zurufe von der SPD - Lachen der Abg. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP])

Herr Kollege Veit, ich habe noch sehr gut in Erinnerung, dass Sie am 16. November des letzten Jahres zu den Abgeordneten im Deutschen Bundestag gehörten, die anlässlich der Vertrauensfrage hier gesagt haben, sie hätten sich von der eigenen Bundesregierung erpresst gefühlt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Rüdiger Veit [SPD]: Die Wortwahl trifft nicht zu!)

Aus Ihrer Fraktion hat es rund 30 Abgeordnete gegeben, die erklärt haben, sie hätten bei der Vertrauensfrage des Bundeskanzlers nur zugestimmt, damit die Koalition an der Macht bleibe; in der Sache seien sie aber anderer Auffassung gewesen. Ich will Ihnen einmal sagen: Das unterscheidet uns von Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU - Zuruf von der SPD: Fünf Minuten und noch nichts zur Sache gesagt! Reden Sie doch mal zur Sache, Herr Merz!)

Jetzt einige Anmerkungen zum Verfahren in dieser Woche. Es hat eine zweistündige Diskussion über 140 Änderungsanträge im Innenausschuss des Bundestages gegeben. Dann haben Sie mithilfe der Geschäftsordnung ein Ende der Debatte herbeigeführt und haben alle unsere Änderungsanträge abgelehnt und Ihre eigenen durchgezogen. Sie sind noch nicht einmal in der Lage gewesen, die Fristen einzuhalten, die für die ordnungsgemäße Beratung eingehalten werden müssen.

(Zuruf von der SPD: Haben Sie nichts zur Sache zu sagen?)

Dieses Gesetz ist konzeptionell und handwerklich mangelhaft und verdient keine Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will unsere Ablehnung auch in der Sache begründen. Wenn Sie uns gesagt hätten, wir wollen eine Beschleunigung der Asylverfahren erreichen, dann hätten wir zugestimmt. Wenn Sie uns gesagt hätten, dass es darum geht, verfolgten Frauen einen besseren Status zu geben - es gibt beispielsweise in Berlin Einrichtungen, in denen diese Frauen betreut werden -, die in ihren Herkunftsländern - zum Beispiel in Bosnien, auf dem Balkan oder anderswo - auf schlimme Weise verletzt und vergewaltigt worden sind, dann hätten Sie bei uns Zustimmung gefunden.

(Beifall bei der CDU/CSU - Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum geht es doch! - Zuruf des Bundesministers Otto Schily - Gegenruf des Abg. Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Ruhe auf der Regierungsbank! Hier können Sie pöbeln, aber nicht dort!)

- Ich weiß, Herr Bundesinnenminister, dass Ihnen das nicht gefällt. Über diese Punkte des Gesetzentwurfes hätten wir gerne mit Ihnen reden können.

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mir kommen die Tränen! So ein Blödsinn!)

In Wahrheit bezweckt dieses Gesetz aber etwas ganz anderes. Hier geht es um einen Paradigmenwechsel bei der Einwanderung und der Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Es geht darum, dass eines der großen Projekte - insbesondere der grünen Partei -im Wahljahr realisiert wird, nämlich der Wechsel hin zu einer multikulturellen Einwanderungsgesellschaft. Dies lehnen wir ab. Das wird auch so bleiben.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Präsident Wolfgang Thierse: Herr Kollege Merz, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Veit?


Friedrich Merz (CDU/CSU): Nein, ich bitte um Nachsicht. Ich bin durch die Zurufe aus seiner Fraktion schon genug aufgehalten worden.

(Lachen bei der SPD)

Ihre Zurufe beeindrucken mich zwar nicht. Aber ich muss sagen, dass unsere Redner damit systematisch gestört werden.

Ich will noch zwei Sachverhalte ansprechen. Sie heben mit diesem Gesetz den Anwerbestopp auf, den es seit dem Jahre 1973 in Deutschland gibt.

(Ludwig Stiegler [SPD]: Auch die Anwerbestoppausnahmeverordnung!)

Der damalige Bundeskanzler Willy Brandt hat erklärt, dass bei einer Arbeitslosigkeit von 1,2 Prozent und bei einer Ausländerarbeitslosigkeit von 0,8 Prozent eine größere Zuwanderung nach Deutschland nicht akzeptiert werden könne.

Heute heben Sie bei einer Arbeitslosigkeit von rund 10 Prozent und einer Ausländerarbeitslosigkeit von mehr als 20 Prozent diesen Anwerbestopp auf. Dies ist mit dem Anspruch, den Sie stellen, nämlich in Deutschland eine stärkere Integration und mehr Beschäftigung gerade von Ausländern zu ermöglichen, nicht zu vereinbaren. Sie lösen kein einziges Problem; Sie verschärfen die Probleme.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie sehen in diesem Gesetzentwurf eine Härtefallregelung vor, die in Zukunft jedem Innenminister bei der Aufnahme zusätzlicher Ausländer in die Bundesrepublik Deutschland in einem sehr großen Umfang, also praktisch ohne jede Limitierung, Ermessen einräumt.

(Rüdiger Veit [SPD]: Sie haben das doch gerade im Bundesrat gewollt! Das war der Wunsch des Bundesrates!)

Über die Härtefallregelung wird eine Begrenzung des Ausländerzuzuges nach Deutschland praktisch nicht mehr möglich sein.

(Rüdiger Veit [SPD]: Das ist ja unglaublich! Jetzt beschimpft er den Bundesrat!)

Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen: Sie regeln den Familiennachzug neu, und zwar insbesondere für diejenigen, die in Deutschland gegenwärtig nur geduldet sind. Über deren Status kann man sprechen. Aber über den Nachzug der Familien derjenigen, die nur geduldet sind - das sind etwa 150 000 -, aber eigentlich ausreisen müssten, werden Sie eine wesentlich höhere Einwanderung nach Deutschland und damit auch in die sozialen Sicherungssysteme ermöglichen.

(Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Keine Ahnung, wovon er redet!)

Dies lehnen wir ab. Denn die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland verkraften das nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie sehen eine neue Regelung in Bezug auf den Kindesnachzug vor. Wir haben Ihnen, obwohl wir der Meinung waren, dass der Zeitraum bis zu einem Alter von sechs bis zehn Jahren der richtige Zeitraum für den Nachzug von Kindern ist, angeboten, sich mit uns auf einen Nachzug bis zum zwölften Lebensjahr zu einigen, wenn Sie gleichzeitig auf jede weitere Ausnahmeregelung verzichten.

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gibt es doch heute schon! Nur, heute liegt es bei 16!)

Das haben Sie sofort abgelehnt. Sie sehen Ausnahmeregelungen vor, die den Nachzug von Kindern nach Deutschland bis zum 18. Lebensjahr zum Regelfall machen werden. Dies lehnen wir ab und dabei wird es auch bleiben.

(Beifall bei der CDU/CSU - Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil es Ihnen nicht um das Kindeswohl geht! Sagen Sie doch einmal die Wahrheit!)

Zum Schluss möchte ich, Herr Bundesinnenminister, feststellen: Wir haben hier häufig über die Integration gesprochen. Ich möchte daran erinnern, dass unsere Fraktion, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, vor mehr als drei Jahren, im Januar 1999, im Deutschen Bundestag, der damals noch in Bonn war, ein umfassendes Konzept zur Integration der in Deutschland lebenden Ausländer vorgelegt hat.

(Sebastian Edathy [SPD]: Wir haben es gemacht!)

Sie haben diesen Antrag auf Verbesserung der Integration der in Deutschland lebenden Ausländer sofort abgelehnt.

Dass Sie Integration nicht wirklich wollen, sondern dass ein ganz anderes gesellschaftliches Leitbild hinter dem Gesetzentwurf steht, den wir heute verabschieden sollen, das will ich an einer einzigen Bestimmung dieses Gesetzentwurfes deutlich machen: Nach einem Aufenthalt von zwei Jahren in Deutschland gibt es gemäß der §§ 44 und 45 des Entwurfes eines neuen Aufenthaltsgesetzes - ich habe den Gesetzentwurf gestern Abend noch einmal sehr genau gelesen - für keinen in Deutschland lebenden Ausländer mehr die gesetzliche Verpflichtung zum Besuch von Integrationskursen.

(Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber immerhin für diejenigen, die demnächst kommen!)

Damit ist jeder Anspruch auf Integration in die deutsche Gesellschaft aufgegeben worden. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie versuchen, uns mit Stellungnahmen des Präsidenten des DIHK, der Kirchen, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften und vielen anderen unter Druck zu setzen.

(Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das tut weh, nicht?)

- Liebe Frau Beck, das schmerzt überhaupt nicht. Wir wissen, dass die über wiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung weltoffen, ausländerfreundlich und tolerant ist.

(Ludwig Stiegler [SPD]: National befreite Zonen! - Weitere Zurufe von der SPD)

- Meine Damen und Herren, Ihre Zurufe nehme ich gerne auf. Die deutsche Bevölkerung hat in den letzten Jahrzehnten eine solche Aufnahmebereitschaft und Ausländerfreundlichkeit unter Beweis gestellt, wie dies in keinem anderen europäischen Land der Fall war.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Allein die Stadt Hamburg hat mehr Bürgerkriegsflüchtlinge aufgenommen als ganz Großbritannien. Sie sollten noch lauter dazwischenrufen, damit es jeder in Deutschland versteht.

Das deutsche Volk ist ausländerfreundlich, tolerant und weltoffen.

(Beifall bei der CDU/CSU - Rüdiger Veit [SPD]: Mit Ausnahme der CDU!)

Die Ausnahmen, die es gibt, zum Beispiel rechtsradikale Straftaten, die beschämen, belasten und beschweren uns alle. Aber so handelt nicht die deutsche Gesellschaft, das deutsche Volk.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Deutschen sind ausländerfreundlich.

Herr Bundesinnenminister, lesen Sie einmal nach, was Stefan Dietrich in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" heute schreibt. Er hat völlig Recht: Ein solches Gesetz verdient keine Zustimmung. Ein solches Gesetz verbessert die Integration nicht, sondern verschlechtert sie. Ein solches Gesetz eröffnet eine noch höhere Einwanderung in den Arbeitsmarkt. Das ist bei 4,3 Millionen Arbeitslosen zum jetzigen Zeitpunkt das völlig falsche Signal. Ein solches Gesetz eröffnet noch mehr Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme. Deswegen lehnen wir es ab.

(Beifall bei der CDU/CSU)

 

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Anmerkung:
[1] Im Deutschen Bundestag gaben im Anschluß an die Debatte 587 Abgeordnete ihre Stimme ab. Der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes wurde mit 321 zu 225 Stimmen und 41 Enthaltungen angenommen und damit als Gesetz beschlossen.
In seiner Sitzung vom 22. März stimmte der Bundesrat nach heftiger Debatte und einer verfassungsrechtlich umstrittenen Abstimmung, die von lautstarker und vorher abgesprochener "Empörung" der CDU-geführten Länder begleitet wurde, mit einer knappen Mehrheit von 35 Stimmen ebenfalls für das Gesetz.
Bundespräsident Johannes Rau fertigte am 20. Juni 2002 das Zuwanderungsgesetz aus, nachdem er durch sorgfältige Prüfung der verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Abstimmung im Bundesrat zu dem Ergebnis gekommen war, dass "zweifelsfrei und offenkundig ein Verfassungsverstoß" nicht vorläge. Er verwies jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Vorgänge der Abstimmung im Bundesrat durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Anschließend wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und hätte somit zum vorbestimmten Zeitpunkt in Kraft können.
Daraufhin reichten die sechs CDU-regierten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen wegen der verfassungsrechtlich umstrittenen Bundesratsabstimmung Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts schloss sich am 18. Dezember 2002 der Auffassung der Union an. Er stellte fest, dass die Abstimmung im Bundesrat nicht verfassungsgemäß stattgefunden hatte. Aus diesem Grund trat das Zuwanderungsgesetz, trotz Verkündung im Bundesgesetzblatt, nicht in Kraft.


Quelle: Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Stenographischer Bericht der 222. Sitzung vom 01.03.2002 (Plenarprotokoll 14/222).


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Rede des Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Friedrich Merz zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes der Bundesregierung sowie der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen im Bundestag (01.03.2002), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2002/rede_merz_03-01.html, Stand: aktuelles Datum.


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Rüdiger Veit (SPD), Friedrich Merz (CDU), Kerstin Müller (Bündnis 90/Die Grüne), Dr. Max Stadler (FDP), Petra Pau (PDS), Dr. Michael Bürsch (SPD), Michael Glos (CSU), Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Roland Claus [I] (PDS), Sebastian Edathy (SPD), Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Christel Riemann-Hanewinckel (SPD), Christa Lörcher (fraktionslos), Leyla Onur (SPD), Otto Schily (SPD), Wolfgang Bosbach (CDU), Gerhard Schröder (SPD), Dr. Angela Merkel (CDU), Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), Roland Claus [II] (PDS), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Reden zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern [Zuwanderungsgesetz] im Bundesrat (22.03.2002):
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, Sachsen (CDU); Heide Simonis, Schleswig-Holstein (SPD); Peter Müller [I], Saarland (CDU); Kurt Beck, Rheinland-Pfalz (SPD); Roland Koch, Hessen (CDU); Sigmar Gabriel [I], Niedersachsen (SPD); Jörg Schönbohm, Brandenburg (CDU); Dr. Fritz Behrens, Nordrhein-Westfalen; Herbert Mertin, Rheinland-Pfalz (FDP); Ruth Wagner, Hessen (FDP); Dr. h. c. Manfred Stolpe, Brandenburg (SPD); Otto Schily [I], Bundesinnenminister (SPD); Dr. Edmund Stoiber, Bayern (CSU); Otto Schily [II], Bundesinnenminister (SPD); Peter Müller [II], Saarland (CDU); Sigmar Gabriel [II], Niedersachsen (SPD); Dr. Günther Beckstein, Bayern (CSU); Otto Schily [III] (SPD)
Wortlaut der Abstimmung des Bundesrats über das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) und die daraus resultierenden Anträge bezüglich des festgestellten Abstimmungsergebnisses (22.03.2002)
Erklärung von Bundespräsident Johannes Rau zur Ausfertigung des Zuwanderungsgesetzes am 20. Juni 2002 im Schloss Bellevue in Berlin (20.06.2002)
Begleitbrief des Bundespräsidenten Johannes Rau an den Bundeskanzler und die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat bezüglich der Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes (20.06.2002)
Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern [Zuwanderungsgesetz] (20.06.2002)


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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