Rede des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz Kurt Beck (SPD) zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) im Bundesrat

vom 22. März 2002


Kurt Beck (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, einleitend zu sagen, dass ich über die letzte Passage der Rede von Herrn Kollegen Müller erstaunt bin. Ich habe es bisher nicht erlebt, dass im Plenum des Bundesrates in einer solchen Art und Weise über die innere Meinungsbildung eines Landes geurteilt worden ist. Zumindest ich weiß nicht, wie sie aussieht. Solche Kulissen aufzubauen scheint mir doch eine Verfahrensweise zu sein, auf die wir verzichten sollten, Herr Kollege Müller. Das tut dem Zusammenwirken in diesem Haus letztlich nicht gut.

Sie haben eine Rechtsmeinung zitiert. Ich möchte nicht das Gleiche tun, aber hinzufügen, dass es auch diametrale Rechtspositionen gibt.

Meine geehrten Damen und Herren, zur Sache! Ich bin froh darüber, dass wir nach einem intensiven Diskussionsprozess über die Regelung der Zuwanderung in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Monaten und Jahren zu einer Entscheidung kommen.

Rheinland-Pfalz hat diesem Hohen Hause bereits im März 1997 einen Antrag mit entsprechender Richtung vorgelegt. Seitdem hat eine intensive Diskussion bis in alle Detailfragen hinein stattgefunden, so dass wir heute nicht sagen können, es gebe noch Diskussionsbedarf. Es kann unterschiedliche Positionen geben; aber die Feststellung, dass nicht alle unterschiedlichen Variationen behandelt worden seien, entspräche nicht der Realität.

Wir brauchen eine Regelung für die Zuwanderung vor dem Hintergrund der Zahlen, die Herr Kollege Müller noch einmal eindrucksvoll genannt hat: 30 Millionen Menschen sind in den vergangenen Jahren zugewandert, 22 Millionen sind ausgewandert. Das ist im Saldo also eine Zuwanderung in der Größenordnung von immerhin 10% der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedervereinigung.

Wir alle haben bei diesem Thema eine Reihe von Fragen. Sie beziehen sich etwa auf die humanitären Aspekte oder auf den Arbeitsmarkt. Deshalb ist es unabdingbar, dass wir den Mut und die Entschlossenheit aufbringen, über diese Fragen zu entscheiden. Wer sonst, wenn nicht die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik sollte diese Entscheidung herbeiführen?

Herr Kollege Professor Biedenkopf hat gesagt - das hat mich beeindruckt -, welche Herausforderungen auf Grund der demografischen Veränderungen uns aller Voraussicht nach in der Bundesrepublik Deutschland ins Haus stehen. Ich glaube, niemand hier würde behaupten, mit der Regelung der Zuwanderung wäre dieses Problem gelöst. Man kann aber sicher sagen, dass die vorgelegte gesetzliche Regelung einen Beitrag dazu leistet, um die Probleme zu entspannen, sie auf keinen Fall zu verschärfen.

Es ist gesagt worden, die Situation auf dem Arbeitsmarkt sei angespannt. Das ist richtig. Was sich hinter dieser Feststellung verbirgt, ist aber sehr differenziert zu betrachten. Natürlich ist die Arbeitslosigkeit bei uns viel zu hoch. Parallel dazu besteht aber in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes und in einer Reihe von Gebieten der Bundesrepublik Deutschland deutlicher Bedarf an Arbeitskräften. Wir haben Bedarf an Menschen mit einer bestimmten Spezialausbildung, aber auch an Menschen, die bestimmte Aufgaben in unserer Volkswirtschaft zu erfüllen haben. Mir leuchtet nicht ein, aus welcher Stelle des vorliegenden Gesetzes hervorgeht, dass man auf die Ausbildung arbeitsloser oder junger Menschen verzichten wolle, dass dazu kein Druck - wenn Sie so wollen - mehr bestünde, weil der Bedarf an Arbeitskräften durch Zuwanderung gedeckt würde. Es gibt hier kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch. Darüber hat bisher Konsens bestanden, und das wird auch in Zukunft der Fall sein. Davon gehe ich aus.

Was Arbeitgeber, insbesondere mittelständische Unternehmer, angeht, darf man mit Fug und Recht festhalten, dass für viele die Möglichkeit, Arbeitskräfte zu bekommen, die derzeit am deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, eine Stärkung ihrer Position bedeutet. Dies rechtfertigt umso mehr die Forderung, die Weiterbildung und Qualifikation der Menschen in Deutschland zu unterstützen, die am Arbeitsmarkt derzeit nicht erfolgreich sind. So kann man mit Fug und Recht ebenfalls argumentieren.

Ich möchte auch ein Wort zu den humanitären Gründen sagen, die einen Teil des Gesetzes tragen. Wir sind uns alle bewusst, wie hoch sensibel diese Thematik ist. Wir sind uns auch bewusst, dass wir für die Art und Weise, in der die Debatte darüber geführt wird, Verantwortung tragen. Es gibt nicht nur die scharfe Beurteilung, die von Herrn Kollegen Müller vorgetragen worden ist. Ich kann die Gefahr, das Gesetz lasse eine zu große Öffnung zu, dem Gesetzestext nicht entnehmen.

Ich möchte auch eine andere Sicht in unser Bewusstsein rufen und knüpfe daran an, was Frau Kollegin Simonis vorhin gesagt hat. In meinen Sprechstunden und in Petitionen wird oft an mich und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangetragen, dass man sich geradezu quäle mit dem Gedanken: Menschen, die Hilfe brauchen und Hilfe objektiv verdient haben, können sie nicht erhalten, weil es die derzeitige Rechtslage nicht erlaubt. Das muss einen doch umtreiben.

Wenn es zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses käme, wie es die Union begehrt, und Härtefallregelungen, die nicht nur in der klassischen Härtefallklausel, sondern auch an anderen Stellen des Gesetzes enthalten sind, gestrichen oder maßgeblich abgeschwächt würden, wäre das Gesetz für mich nicht mehr zustimmungsfähig. Das sage ich aus humanitärer Sicht. Auch diesen Gedanken möchte ich einbringen.

Es ist beispielsweise gesagt worden, dass keine Öffnung erfolgen dürfe, um geschlechtsspezifischer Verfolgung Rechnung zu tragen. Wer die betreffenden Stellen des Gesetzes sorgfältig prüft, kann nicht zu der Schlussfolgerung gelangen, dass damit Tür und Tor geöffnet würden. Wenn es nicht mehr möglich wäre, einer jungen Frau, die sich in Deutschland aufhält und der bei Abschiebung die Zwangsbeschneidung droht, Asyl zu gewähren und sie bei uns zu behalten, dann wäre es um die Humanität in unserem Land nicht gut bestellt. Lassen Sie uns deshalb auch diese Gedanken sehr sorgfältig wägen, bevor wir eine Entscheidung treffen.

Nicht verstehen kann ich die Forderung, für Härtefälle eine Quote einzuführen. Das kann nicht sinnvoll sein. Ich bin sehr für Regelungen, die uns eine sorgfältige Beurteilung von Härtefällen ermöglichen. Wie aber sollten wir die Härtefälle quotieren? Sollen wir beispielsweise sagen: Wir haben in diesem Jahr schon 700 Härtefälle in der Bundesrepublik Deutschland, der 701. Härtefall ist einfach nicht mehr zu berücksichtigen, Pech gehabt? - Das kann doch nicht ernsthaft Inhalt einer gesetzlichen Regelung des von uns allen so empfundenen humanitären Aspektes sein. Ich will gar nicht den Kerngehalt unserer Verfassung oder unsere christliche Grundüberzeugung strapazieren, das ergibt sich schon aus unserem menschlichen Empfinden von Mitleid und Mitgefühl. Auch sie müssen an einer solchen Stelle Platz haben.

Es ist gesagt worden, das Gesetz finde in der Bundesrepublik Deutschland keinen breiten Konsens. Ich will mich nicht auf Umfragen berufen. Wir alle wissen: Das ist ein zweischneidiges Schwert. Ich habe es selten - wenn überhaupt - erlebt, dass in einer solch grundlegenden Frage nach einem langen Diskussionsprozess und dem Bemühen des Bundesinnenministers - das sage ich ausdrücklich respektvoll an seine Adresse -, auf jedes Argument einzugehen und sich damit ernsthaft auseinander zu setzen, bei den betreffenden Organisationen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland Konsens festgestellt werden kann. Es gibt eindeutige und klare Positionen bei den christlichen Kirchen. Es gibt eindeutige und klare Positionen bei vielen gesellschaftlichen Gruppen. Es gibt eindeutige und klare Positionen bei den Gewerkschaften und den Arbeitgebervereinigungen und -organisationen. Wenn das kein breiter Konsens ist!

Das muss unseren Bürgerinnen und Bürgern natürlich noch nahe gebracht werden. Aufbauend und sich stützend auf das, was die christlichen Kirchen, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberschaft geschlossen sagen, können wir den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber dieses Gesetz begründen und sie bei dem Prozess mitnehmen. Wenn wir uns das nicht mehr zutrauten, wären wir als demokratische Repräsentanten in erheblichem Maße eingeschränkt, entscheidende Zukunftsfragen wie diese zu regeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesen Einlassungen möchte ich deutlich machen, dass das Gesetz für die Landesregierung von Rheinland-Pfalz gut und richtig ist und dass wir seinen Erfolg wollen. Dies ändert nichts daran, dass wir darum bitten, im Vermittlungsausschuss über zwei konkrete Punkte Klarheit zu schaffen, ohne dass Änderungen am Gesetz vorgenommen werden. Es geht zum einen um die Frage der Integrationskosten und ihre Verteilung. Dazu bedarf es keiner Änderung des vorliegenden Gesetzes, sondern dies kann auf andere Art und Weise, etwa durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, sichergestellt werden.

Der zweite Punkt steht in diametralem Gegensatz zu dem, was Herr Kollege Müller dazu ausgeführt hat. Aus den Erfahrungen des Landes Rheinland-Pfalz sollten wir die abgegrenzten Arbeitsamtsbezirke nutzen, um arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch bedingte Zuwanderung flexibel steuern zu können. Wir sollten beispielsweise im Hinblick auf den Organisations- und Entscheidungsstrang der Bundesanstalt für Arbeit mehr Klarheit schaffen, als es bisher der Fall ist. So können wir mit dem Problem der arbeitsmarktbedingten Zuwanderung differenziert umgehen.

Darüber hinaus werden wir in einer Protokollerklärung - das möchte ich Ihnen, Herr Bundesinnenminister, mit der Bitte um Berücksichtigung mitgeben - den Wunsch zum Ausdruck bringen, dass die Abschiebemöglichkeit bei beharrlicher Integrationsverweigerung, wenn jemandem etwa x-mal ein Sprachkurs angeboten worden ist, im Lichte der Erfahrungen der kommenden beiden Jahre betrachtet wird. Sollte es sich erweisen, dass die Handlungsmöglichkeiten, die das Gesetz für die Länder vorsieht, an dieser Stelle nicht ausreichen, müsste man über weitere Regelungen reden, damit nicht etwas, was richtig und gewollt ist, durch einige wenige, die sich beharrlich weigern, desavouiert wird.

Das sind unsere Positionen. Wir bitten Sie, dem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu folgen. Die beiden Anrufungsgründe sind ausdrücklich so angelegt, dass das Gesetz nicht aufgeschnürt werden muss. Wir wollen, dass das Gesetz in seiner Substanz, seiner Bedeutung und seiner Wirkung im Rahmen dieses Diskussions- und Entscheidungsprozesses zum Erfolg geführt wird. In diesem Sinne bitte ich darum, dem Anliegen des Landes Rheinland-Pfalz zu folgen. - Ich danke Ihnen.

 

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Quelle: Bundesrat, Stenographischer Bericht der 774. Sitzung vom 22.03.2002 (Plenarprotokoll 774).


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Rede des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz Kurt Beck (SPD) zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) im Bundesrat (22.03.2002), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2002/rede_beck_zuwanderungsgesetz.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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