| Rede des Justizministers des Landes Rheinland-Pfalz Herbert
            Mertin (FDP) zum Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des
            Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) im
            Bundestag (22.03.2002) vom 22. März 2002
 
 
 Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident! Meine sehr
            verehrten Damen und Herren! In den vergangenen Jahren ist das Problem der Zuwanderung in
            die Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen Kommissionen und Gremien untersucht,
            diskutiert und besprochen worden. Das Ergebnis ist eigentlich einhellig: Die
            Bundesrepublik braucht Zuwanderung, und zwar aus demografischen, wirtschaftlichen, aber
            auch kulturellen Gründen; denn eine Gesellschaft, die sich fremden Einflüssen und Ideen
            nicht öffnet, erstarrt.
 Wenn man die Debatte im Land in den letzten Wochen verfolgt, gewinnt man bei so manchem
            Redebeitrag den Eindruck, als ob mit dem Gesetz
            etwas völlig Neues geregelt werden solle. Zuwanderung findet doch statt! Wir brauchen nur
            samstags zu schauen, wer in unseren Bundesligamannschaften aufläuft. Beim FC Bayern
            stürmen Südamerikaner. Sie stürmen, damit der FC Bayern oben mitspielt. Wieso soll dies
            für unsere mittelständische Wirtschaft nicht möglich sein?
 
 Wie schwierig dies ist, zeigt die Debatte um die Green Card. Dabei wurde deutlich,
            dass wir Regelungen, rechtliche Rahmenbedingungen benötigen, um Zuwanderung an unseren
            Interessen ausgerichtet zu steuern.
 
 Zuwanderung kann letztlich nur erfolgreich stattfinden, wenn die Integration bei
            uns gelingt. Integration gelingt am besten, wenn über die entsprechenden Regelungen in
            der Gesellschaft große Einigkeit herrscht. Ich bedauere es sehr, dass es in den letzten
            Wochen zu einer Polarisierung gekommen ist, obwohl die Positionen doch recht nahe
            beieinander lagen, und dass heute hier Einigkeit nicht besteht.
 
 Rheinland-Pfalz versucht mit seinem Antrag eine Brücke zu bauen, um die
            Blöcke einander anzunähern und breitere Zustimmung zu ermöglichen, um die Konfliktlage,
            in der sich z. B. Herr Schönbohm
            befindet - er hat sie sehr anschaulich dargestellt -, vielleicht zu überwinden und zu
            erreichen, dass unsere Gesellschaft bei dem Integrationsprozess mitgenommen wird.
            Integration muss die Gesellschaft leisten. Es ist nicht damit getan, dass wir hier
            darüber beschließen, sondern darüber sollte breiter Konsens bestehen. Wir sind der
            Auffassung, dass über einige Punkte gesprochen werden sollte, eine grundlegende
            Überarbeitung des Gesetzes aber nicht notwendig
            ist.
 
 Ein wichtiger Punkt betrifft die Kosten. Herr Ministerpräsident Gabriel hat dargelegt, dass die Länder
            heute schon sehr hohe Integrationskosten tragen, insbesondere in den Fällen, in
            denen Integration nicht erfolgreich ist. Viele Spätaussiedler z. B. haben keine
            ausreichenden Sprachkenntnisse, sie werden straffällig und stellen uns vor große
            Probleme.
 
 Greifen Sie deshalb unseren Vorschlag, eine Brücke zu bauen, auf, um in den nächsten
            Wochen eine gemeinsame Haltung zu finden und eine große Mehrheit für das Gesetz zu erreichen! So können wir auch die
            Integrationsbereitschaft unserer Gesellschaft wecken.
 
 Rheinland-Pfalz hat sich, wie der Herr Ministerpräsident schon dargelegt hat, immer für
            ein Zuwanderungsgesetz eingesetzt. Wir haben einen
            eigenen Entwurf hier eingebracht. Insofern liegt uns daran, das Gesetz auch zu verabschieden.
 
 Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, dem Innenminister von Rheinland-Pfalz, Kollegen
            Zuber, herzlich für sein Engagement in diesem Bereich zu danken. Er arbeitet seit vielen
            Jahren hart an diesem Problem. Auch ihm ist es ein Bedürfnis, dass das Gesetz zu Stande kommt.
 
 Ich möchte betonen, dass das Stimmverhalten von Rheinland-Pfalz selbst für den Fall,
            dass unser Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses keine Mehrheit findet, daran
            ausgerichtet sein wird, das Gesetz nicht scheitern
            zu lassen; denn nach Abwägung des Für und Wider sind wir der Überzeugung, dass wir das Zuwanderungsgesetz brauchen. Wenn der
            Vermittlungsausschuss nicht angerufen wird, können erforderliche Veränderungen
            gegebenenfalls später noch vorgenommen werden.
 
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