Resolution des UN-Sicherheitsrats 1158
bezüglich Ausfuhr von Erdöl aus Irak für humanitäre Zwecke

vom 25. März 1998


Der Sicherheitsrat,

unter Hinweis auf seine früheren Resolutionen und insbesondere seine Resolutionen 986 (1995) vom 14. April 1995, 1111 (1997) vom 4. Juni 1997, 1129 (1997) vom 12. September 1997, 1143 (1997) vom 4. Dezember 1997 und 1153 (1998) vom 20. Februar 1998,

mit Genugtuung über den vom Generalsekretär gemäß Ziffer 4 der Resolution 1143 (1997) am 4. März 1998 vorgelegten Bericht (S/1998/194 und Korr.1) und würdigend, daß die irakische Regierung, wie in dem Bericht erwähnt, sich verpflichtet hat, mit dem Generalsekretär bei der Durchführung der Resolution 1153 (1998) zusammenzuarbeiten,

besorgt über die sich für die irakische Bevölkerung ergebenden humanitären Folgen der Mindereinnahmen aus dem Verkauf von Erdöl und Erdölprodukten während des ersten 90-Tage-Zeitraums der Durchführung der Resolution 1143 (1997), die auf die verzögerte Wiederaufnahme des Verkaufs von Erdöl durch Irak und auf einen starken Preisverfall seit der Verabschiedung der Resolution 1143 (1997) zurückzuführen sind,

entschlossen, jede weitere Verschlechterung der derzeitigen humanitären Lage zu verhindern,

in Bekräftigung des Eintretens aller Mitgliedstaaten für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit Iraks,

tätig werdend nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen,

1. beschließt, daß die Bestimmungen der Resolution 1143 (1997) vorbehaltlich der Bestimmungen der Resolution 1153 (1998) in Kraft bleiben, daß die Staaten jedoch ermächtigt werden, die Einfuhr von Erdöl und Erdölprodukten aus Irak, einschließlich der damit unmittelbar zusammenhängenden finanziellen und sonstigen unabdingbaren Transaktionen, in einem Umfang zu gestatten, der ausreicht, um innerhalb des am 5. März 1998 um 00:01 Uhr New Yorker Ortszeit beginnenden Zeitraums von 90 Tagen Erlöse in Höhe eines Gesamtbetrages von nicht mehr als 1,4 Milliarden US-Dollar zu erzielen;

2. beschließt, mit der Angelegenheit befaßt zu bleiben.


Auf der 3865. Sitzung des Sicherheitsrats verabschiedet.

 

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Quelle: Vereinte Nationen, Resolution 1158 vom 25.03.1998.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Resolution des UN-Sicherheitsrats 1158 (25.03.1998), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/in/1998/res_un-sicherheitsrat_1158.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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