Beschluss des 28. Ordentlichen Parteirats von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bereitstellung deutscher bewaffneter Kräfte im Kampf gegen den internationalen Terrorismus

vom 12. November 2001


(1) Dem Bundestag liegt ein Antrag der Bundesregierung vom 7.11.2001 vor, dem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA zuzustimmen. Die vom Bundestag in Anerkennung seiner verfassungsrechtlich begründeten Verantwortung geforderte Entscheidung ist für die deutsche Außen- und Innenpolitik von außerordentlich großer Bedeutung. Es handelt sich um eine Entscheidung, von der im jedem Fall weit reichende und langfristig wirksame Folgen ausgehen werden. Von dieser Entscheidung berührt sind entscheidende Grundsatzpositionen einer jeden politischen Partei wie auch persönliche Gewissensfragen.

(2) Für Bündnis 90/Die Grünen stellt sich diese Entscheidung als die schwierigste dar, vor der unsere Partei jemals stand. Bündnis 90/Die Grünen sind von ihrer Herkunft, ihrem Selbstverständnis, ihrem Einsatz für Gewaltprävention und für die Schaffung einer Politik der Gewaltfreiheit her eine Anti-Kriegs-Partei, eine Partei, in der sich deshalb auch viele Pazifistinnen und Pazifisten organisiert haben. Wir haben uns nach den schrecklichen Terrorattentaten in den USA zum individuellen und kollektiven Selbstverteidigungsrecht der USA bekannt. Wir haben beim Länderrat am 6. Oktober 2001 unsere grundsätzliche Bereitschaft zu praktischer Solidarität erklärt, die unter bestimmten Bedingungen auch militärische Mittel einschließen kann. Ganz ähnlich haben die Initiatorinnen des Berliner Aufrufs argumentiert, den inzwischen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter unserer Partei unterzeichnet haben. Bei vielen unserer Mitglieder und Anhänger, aber auch bei erheblichen Teilen der Bevölkerung stößt die geplante Bereitstellung von Bundeswehrkräften auf Widerspruch.

(3) Aus unserer Mitgliedschaft, unserer Wählerschaft und weit darüber hinaus sehen wir uns mit ganz widersprüchlichen Erwartungen konfrontiert. Einerseits gibt es die Forderung Nein zu sagen zu militärischer Eskalation, Nein zu einer bedingungslosen Loyalität gegenüber den USA, die in Abenteurertum münden könnte, Nein zu all dem, was wegen Überbetonung des Militärischen letztlich sogar auf ein Scheitern der Koalition gegen den Terror hinaus zu laufen droht. Andererseits halten viele Grüne den Einsatz militärischer Mittel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus für notwendig. Es gibt überdies die Erwartung, daß wir in der Bundesregierung gestaltenden Einfluß nehmen, daß vor allem Joschka Fischer seine Bemühungen um politische Lösungen im Sinne unserer grünen Grundsätze fortsetzt, sei es im Nahen Osten, sei es zugunsten humanitärer Lösungen für die afghanische Zivilbevölkerung, sei es zugunsten einer tragfähigen Friedenslösung in der Nach-Taliban-Zeit.

(4) Für Bündnis 90/Die Grünen gibt es nur eine Möglichkeit, diesen Erwartungen gerecht zu werden. Wir müssen den Spagat aushalten. Dies ist richtig, weil jede scheinbar einfache Lösung des Widerspruchs in Wirklichkeit keine ist. Wir üben kritische Solidarität statt bedingungsloser. Wir sagen klar Nein, wo dies erforderlich ist. So nehmen wir unsere Verantwortung wahr. Ohne diese Selbständigkeit wäre die Rede von der Verantwortung wie die von der Solidarität eine hohle Worthülse. Eine Partei muß auch in Regierungsverantwortung die Zweifel, Unsicherheiten, Kritiken aussprechen und aufnehmen, welche die Menschen bewegen. Andererseits gilt auch: Nur wenn wir unsere Möglichkeiten zur Gestaltung nutzen, können wir wirksam für eine grüne politische Perspektive streiten. Der Widerspruch, mit dem wir uns auseinandersetzen, existiert in der Realität, der sich leider die anderen Parteien größtenteils entziehen. Unsere Haltung der kritischen Solidarität entspricht dieser widersprüchlichen Wirklichkeit. Auf ihrer Grundlage kann es auch gelingen, zwischen den Gegensätzen Brücken zu bauen.

(5) Seit dem Beginn der Luftangriffe der USA und Großbritanniens in Afghanistan sind 5 Wochen vergangen. Die Informationslage ist unübersichtlich. Ausreichende und unabhängige Informationen sind aber für eine offene demokratische Diskussion unverzichtbar. Die Bilanz, die wir ziehen können, ist im Sinne der von uns beim Länderrat am 6. Oktober formulierten Gesichtspunkte durchaus kritisch. - Ein klares politisches Konzept, in das die militärischen Angriffe eingebettet wären, ist weitgehend nicht erkennbar. Erst langsam entwickelt sich in der Frage einer breit getragenen Friedenslösung für die Nach-Taliban-Zeit ein Konzept. – Während die militärischen Aktionen ohne Zweifel insgesamt durch die Resolutionen des UNO-Sicherheitsrates 1368 und 1373 völkerrechtlich legitimiert sind, kann der Einsatz sogenannter Streubomben, die nach Abwurf zum Teil als Minen am Boden liegen bleiben und die durch internationale Konvention geächtet sind, in keiner Weise gerechtfertigt werden. - Die Luftangriffe haben dazu beigetragen, die humanitäre Situation, die schon vorher katastrophal war, zu verschlechtern. Darüber herrscht unter Hilfsorganisationen weithin Einverständnis, selbst wenn es unterschiedliche Vorschläge gibt, wie die humanitäre Situation jetzt am wirksamsten verbessert werden kann. Die Luftangriffe haben zu einer wachsenden Zahl ziviler Opfer geführt. Auf jeden Fall muß die Eroberung von Masar-i-Sharif jetzt dringend genutzt werden, um für den darüber erreichbaren Teil Afghanistans durchgreifende Verbesserungen der Versorgung von Flüchtlingen und Zivilbevölkerung zu bringen. - Die Sorge, daß es durch Eskalation zu einem "Kampf der Kulturen" kommen könnte, ist nach wie vor akut. Zwar sind bisher keine schwerwiegenden Verwerfungen in den islamischen Ländern erkennbar. Aber andererseits wächst nach Berichten in vielen Ländern zumal unter Jugendlichen die Resonanz für islamistische Propaganda. Diese Tendenz könnte sich enorm beschleunigen, wenn es während des Ramadan nicht zu einer Bombenpause kommt.

(6) Angesichts einer solchen Zwischenbilanz kommen wir zu dem Ergebnis, daß neben Kritik am US-geführten Vorgehen auch massive politische Einflußnahme erforderlich ist, um Veränderungen zu erreichen. An zentraler Stelle steht für uns die Situation der Flüchtlinge und der Zivilbevölkerung. Die Koalition gegen den Terror muß auch eine Koalition für Humanität sein. Darauf hat UNO-Generalsekretär Kofi Annan bereits bei der Eröffnung der UNO-Generalversammlung hingewiesen. Wir fordern mit ihm, daß gerade jetzt im Winter die humanitäre Situation in den Mittelpunkt der Überlegungen zum weiteren Vorgehen rückt. Neben der Lebensmittelhilfe geht es besonders um die Versorgung mit Saatgut. Am wirksamsten ist die Hilfe über den Landweg. Da wir wollen, daß die Nachbarländer Afghanistans ihre Grenzen für Flüchtlinge öffnen, müssen sie dabei auch von der Weltgemeinschaft massiv unterstützt werden. Wir begrüßen, daß die Bundesregierung bei der humanitären Hilfe besondere Anstrengungen unternimmt, wie die Versorgung der notleidenden Bevölkerung mit Lebensmitteln und Medikamenten, die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten nach Afghanistan sowie die Errichtung und Ausstattung von Flüchtlingslagern in Pakistan und an der Grenze zum Iran.

(7) Für die langfristige politische Perspektive ist die Stabilisierung der globalen Anti-Terror-Koalition elementar. Dies muß auf vielen Ebenen geschehen. Wir erwarten, daß die europäischen Länder dafür noch mehr gemeinsam ihr Gewicht in die Waagschale werfen. Wenn die Staatsoberhäupter zahlreicher Länder mit islamischer Bevölkerungsmehrheit, die mit ihrer Beteiligung an dieser Koalition erheblich größere Risiken eingehen als wir, eine Aussetzung der Luftangriffe im Ramadan verlangen, sollte das respektiert werden. Dies wäre ein sichtbares politisches Zeichen. Eine Aussetzung der Bombenangriffe im Ramadan könnte auch dazu beitragen, die humanitäre Situation zu erleichtern.

(8) Eine Forderung, jetzt jegliches militärische Vorgehen gegen den internationalen Terrorismus einzustellen, hielten wir dagegen für falsch. Denn bei aller Kritik ist klar, daß die USA bei ihrem Vorgehen sich zulässig auf ihr Recht auf Selbstverteidigung berufen. Sie verdienen unsere Solidarität, denn sie wurden massiv angegriffen. Die terroristische Bedrohung der USA und anderer Staaten, auch der Bundesrepublik, hat mit dem 11.9.2001 nicht aufgehört, sondern hält leider an. Wir stehen in der Verantwortung, bestmöglich für den Schutz der Bevölkerung, der internationalen Sicherheit und den Frieden sowie den Erhalt der offenen Gesellschaft zu sorgen. Dieses kann nur in internationaler Kooperation gelingen. Es wird nicht nur und nicht einmal überwiegend militärisch zu erreichen sein. Es bedarf massiver politischer, wirtschaftlicher und humanitärer Anstrengungen.

(9) Wir müssen zur Kenntnis und ernst nehmen, daß transnationaler Terrorismus zu einer der gefährlichsten aktuellen Bedrohungen für die nationale und internationale Sicherheit und für den Weltfrieden geworden ist. Mit seinen professionellen Fähigkeiten und Methoden zielt er auf maximale Zerstörung und Vernichtung, politisch-psychologische Destabilisierung offener und verwundbarer Gesellschaften und auf die Provokation eines globalen "Kampfes der Kulturen". Diese andauernde Bedrohung verpflichtet die Staaten über die Verfolgung der Hintermänner des 11. September hinaus zu umfassender und akuter Gefahrenabwehr. Wir sind hier mit einer Art Gewaltbedrohung konfrontiert, die mit Dialog und Prävention wohl eingegrenzt werden muß, der aber ohne Repression und Gewalt nicht beizukommen ist.

(10) In dieser Situation nun über den Antrag der Bundesregierung vom 7. November zu entscheiden, heißt für unsere Partei, daß eine gewissenhafte und vom Gewissen gebundene Entscheidung zu unterschiedlichen Resultaten führen kann. Wir werben dafür und bitten die grünen Abgeordneten des Bundestages, so zu entscheiden, daß es gelingt, der Komplexität gerecht zu werden, und nicht mit vermeintlich konsequenten Antworten Vereinfachung zu betreiben, die danach auf beiden Seiten nicht trägt. Ebenso wie unsere Partei sich dafür engagiert, im Kampf gegen den Terrorismus militärfixierte Sackgassen zu vermeiden, den Gefahren der Eskalation entgegen zu treten und gegen falsche Entscheidungen deutlich Nein zu sagen, um damit so gut wir können Einfluß zu nehmen, sollen auch unsere Regierungsmitglieder und unsere Abgeordneten ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Es geht darum, die militärische Beteiligung Deutschlands, die es geben wird, so zu bestimmen, daß sie verantwortbar ist und sie in einen entsprechenden politischen Rahmen einzubetten. Dafür sind an dem Mandat, das die Bundesregierung anstrebt, Konkretisierungen, Veränderungen und Präzisierungen unverzichtbar. Dafür sind weitere Initiativen der deutschen Außenpolitik nötig.

(11) Der Vorschlag der Bundesregierung schließt sowohl den Einsatz von Bodentruppen wie die Beteiligung der Bundeswehr an Luftangriffen aus. Er hat eine eindeutige völkerrechtliche Grundlage im Artikel 51 der UN-Charta und stützt sich auf die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates, wie in den Resolutionen 1368 und 1373 niedergelegt. Der Einsatz von Sanitätskräften zur Rettung verwundeter Zivilisten und Soldaten, von Lufttransporteinheiten zum Transport ziviler Hilfsgüter und militärischer Geräte, von Fuchs-Spürpanzern zum defensiven Aufspüren von ABC-Waffen, von Marineeinheiten zum Schutz ziviler Seeschifffahrt am Horn von Afrika und von 100 Mann Spezialkräften, die polizeiähnliche Zugriffe ausführen können, um identifizierte mutmaßliche Täter dingfest zu machen und vor Gericht zu bringen, entspricht grundsätzlich unseren Kriterien. Bis auf die Spezialkräfte geht es um Defensiv- und Schutzfähigkeiten. Das im Antrag der Bundesregierung angestrebte Mandat ist allerdings nur dann akzeptabel, wenn die Bundesregierung vor einer Verabschiedung folgende Punkte präzisiert und klarstellt:
- Es muß klargestellt werden, daß die deutschen Einheiten ausschließlich gegen Al Quaida und deren Unterstützer eingesetzt werden. Auch ist klarzustellen, daß die Spezialkräfte ausschließlich quasi polizeilich-militärische Aufgaben haben.
- Das Einsatzgebiet der deutschen Einheiten ist genauer zu fassen. Durch eine Bestimmung in Ziffer 7 des Antrages ist z.B. ein Einsatz deutscher Soldaten gegen den Irak ausgeschlossen. Zusätzlich muß ausgeschlossen werden, daß ohne eigene Befassung des Bundestages deutsche bewaffnete Streitkräfte in Länder, in denen es keine Regierung gibt, entsandt werden.
- Eine wesentliche Veränderung in der Zusammensetzung der entsandten Streitkräfte darf nicht ohne Beteiligung des Bundestages vorgenommen werden.
- die Bundesregierung muss den Bundestag jederzeit umfassend über den Einsatz unterrichten, damit dieser sein verfassungsmäßiges Recht zur Selbstbefassung mit der Frage der weiteren Mandatsgestaltung wirksam ausüben kann.

(12) Unter den eigenständigen politischen Initiativen der Bundesregierung, auch gegenüber den USA, steht für uns die Aufwertung der Rolle internationaler Organisationen oben an. Wir halten mehr gemeinsames Vorgehen der EU-Mitglieder für unverzichtbar. Den VN kommt sowohl für die Beurteilung des Verlaufes der militärischen Operationen nach Artikel 51 wie für die Zeit danach eine große Bedeutung zu. Sie können diese nur wahrnehmen, wenn die Mitgliedsstaaten sie dazu in die Lage versetzen. Wir setzen uns dafür ein, daß der UNO-Sicherheitsrat in regelmäßigen Abständen eine Bewertung der Angemessenheit des militärischen Vorgehens abgibt. Jeglicher Einsatz von Massenvernichtungswaffen muß, wie es im Berliner Aufruf gefordert wird, ausgeschlossen bleiben. In Europa herrscht breite Übereinstimmung, daß eine Ausweitung der militärischen Auseinandersetzungen etwa auf den Irak außerordentlich verheerend wäre. Deshalb begrüßen wir es, daß sich die Bundesregierung hiergegen weiterhin klar einsetzt. Die Hilfe der UNO beim Wiederaufbau Afghanistans in der Nach-Taliban-Zeit muß bereits jetzt vorbereitet werden. Wir fordern die Bundesregierung auch dazu auf, zusammen mit den europäischen Partnern nachdrücklich für die Ratifizierung des Internationalen Strafgerichtshofes auch durch die USA einzutreten.

(13) 815 Millionen Menschen auf der Welt hungern. Davon leben 70% in ländlichen Räumen, wo Hunger und die fehlende Möglichkeit Ernährung zu sichern insbesondere die Frauen treffen. Auch die Bekämpfung von Hunger und Armut braucht ein international gemeinsames Vorgehen. Hier einen Schwerpunkt zu setzen heißt endlich präventiv und nachhaltig gegen Hunger zu kämpfen. Wir wollen eine massive Kehrtwende in der Entwicklungspolitik jetzt einleiten. Dabei geht es um Mittelerhöhungen im dreistelligen Millionenbereich. Wenn demnächst aus dem EU-Haushalt überschüssige Mittel zurückfließen, wollen wir dieses Geld im wesentlichen für Ernährungssicherung in den armen ländlichen Räumen weltweit verwenden; dazu ist die Zusammenarbeit mit der FAO möglich und sinnvoll.

(14) In der Grundhaltung kritischer Solidarität empfehlen wir unter den oben genannten Voraussetzungen die Zustimmung zum militärischen Beitrag der Bundesrepublik im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Wir respektieren diejenigen, die zu einem anderen Ergebnis kommen.

 

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Quelle: Beschluss "Kritische Solidarität statt Ja und Amen" vom 12.11.2001, in: Homepage von Bündnis 90/Die Grünen [Hrsg.], URL: http://www.gruene.de/archiv/grem/PR/PR011112/PR011112MilitaerischeUnterstuetzung.htm, Stand: 18.11.2001


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Beschluss des 28. Ordentlichen Parteirats von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bereitstellung deutscher bewaffneter Kräfte im Kampf gegen den internationalen Terrorismus (12.11.2001), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/2001/beschluss_gruene-bundeswehreinsatz.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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