Gesetz
über die Konstituierung der Provisorischen Volkskammer der
Deutschen Demokratischen Republik

Vom 7. Oktober 1949.


Artikel 1

  Die Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik konstituiert sich in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 gewählten Deutschen Volksrates auf Grund der vom Deutschen Volksrat am 19. März 1949 beschlossenen, vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 bestätigten Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik.

Artikel 2

  Dieses Gesetz tritt mit seiner Annahme in Kraft. Es wird vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer ausgefertigt und verkündet.


  Ausgefertigt und verkündet Berlin, den 7. Oktober 1949


Der Präsident der Provisorischen Volkskammer
der Deutschen Demokratischen Republik

Dieckmann

 

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Quelle: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, S. 1.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz über die Konstituierung der Provisorischen Volkskammer der DDR (07.10.1949), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ddr/vk_prov_ges.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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