Gesetz
über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik

Vom 7. Oktober 1949.


Artikel 1

Die unter Beteiligung des gesamten Volkes geschaffene, vom Deutschen Volksrat am 19. März 1949 beschlossene und vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai 1949 bestätigte Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik wird hiermit in Kraft gesetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt mit seiner Annahme in Kraft. Es wird vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer ausgefertigt und verkündet.


  Ausgefertigt und verkündet Berlin, den 7. Oktober 1949


Der Präsident der Provisorischen Volkskammer
der Deutschen Demokratischen Republik

Dieckmann

 

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Quelle: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, S. 4.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (07.10.1949), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ddr/verfddr1949_ges.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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