Gesetz 
            über die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik 
            Vom 7. Oktober 1949. 
             
             
             
            Artikel 1 
            Die unter Beteiligung des gesamten Volkes geschaffene, vom Deutschen
            Volksrat am 19. März 1949 beschlossene und vom Dritten Deutschen Volkskongreß am 30. Mai
            1949 bestätigte Verfassung der Deutschen Demokratischen
            Republik wird hiermit in Kraft gesetzt. 
            Artikel 2 
            Dieses Gesetz tritt mit seiner Annahme in Kraft. Es wird
            vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer ausgefertigt und verkündet. 
             
             
              Ausgefertigt und verkündet Berlin, den 7. Oktober 1949 
             
            Der Präsident der Provisorischen Volkskammer 
            der Deutschen Demokratischen Republik 
            Dieckmann 
            
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