Fünfte Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Darmstädter und Nationalbank.

Vom 31. Juli 1931.


  Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 13. Juli 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 359) wird verordnet:

A r t i k e l  1

  In Artikel 6, 7 und 8 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Darmstädter und Nationalbank vom 13. Juli 1931 werden die Worte "31. Juli 1931" durch die Worte "4. August 1931", in Artikel 7 die Worte "6. August 1931" durch die Worte "10. August 1931" ersetzt.

A r t i k e l  2

  Diese Verordnung tritt am 31. Juli 1931 in Kraft.


  Berlin, den 31. Juli 1931.

Der Reichskanzler
Dr. Brüning

Der Stellvertreter des
Reichskanzlers und Reichsminister
der Finanzen
H. Dietrich

Der Reichsminister der Justiz

Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt:

Dr. Joėl

Staatssekretär


Der Reichswirtschaftsminister

Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt:

Tredelenburg

Staatssekretär

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Quelle: Reichsgesetzblatt 1931 I, S. 417.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Fünfte Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Darmstädter und Nationalbank (31.07.1931), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1931/darmstaedter-nationalbank_vo05.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Verordnung des Reichspräsidenten über die Darmstädter und Nationalbank (13.07.1931)
Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Darmstädter und Nationalbank (13.07.1931)
Verordnung des Reichspräsidenten über Bankfeiertage (13.07.1931)
Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Darmstädter und Nationalbank (15.07.1931)
Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Darmstädter und Nationalbank (21.07.1931)
Vierte Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Darmstädter und Nationalbank (31.07.1931)
Verordnung des Reichspräsidenten über die Sanierung von Bankunternehmen (20.02.1932)
Verordnung über die Verschmelzung der Darmstädter und Nationalbank mit der Dresdner Bank sowie des Barmer Bankvereins mit der Commerz- und Privat-Bank (11.03.1932)


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »Weimarer Republik« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.01.2004
Copyright © 2003-2004 documentArchiv.de