Verordnung, betreffend die Übertragung des Oberbefehls über die Wehrmacht des Deutschen Reichs auf den Reichswehrminister.

Vom 20. August 1919.


  Mit dem Inkrafttreten der Verfassung sind alle Teile der Wehrmacht des Reichs meinem Oberbefehl unterstellt.
  Ich übertrage die Ausübung dieses Oberbefehls dem Reichswehrminister, soweit ich nicht unmittelbare Befehle erteile.
  Gleichzeitig ist die Heeresverwaltung auf das Reich übergegangen und hat die Selbständigkeit der Heeresverwaltungen der einzelnen Länder aufgehört. Verwaltungsbefugnisse und Kommandogewalt stehen daher den einzelstaatlichen Kriegsministern nicht mehr zu. Mittel des Reichs sind für ihre Stellen vom 1. Oktober 1919 ab nicht mehr verfügbar. Die Verantwortung für militärische Maßnahmen und Ausgaben wird von nun an allein von der Reichsregierung getragen und von ihr vor der Nationalversammlung oder dem Reichstag vertreten.
  Spätestens bis zum 1. Oktober 1919 soll aus den vorhandenen einzelstaatlichen Kriegsministerien und sonst geeigneten Militärbehörden das Reichswehrministerium gebildet werden. In der Übergangszeit wird sich der Reichswehrminister zur Führung der Verwaltung der vorhandenen einzelstaatlichen militärischen Zentralbehörden bedienen, die zu diesem Zwecke in Reichswehrbefehlsstellen umgewandelt werden. Er wird dabei der landsmannschaftlichen Eigenart in den einzelnen Ländern im Sinne der mit den Landesregierungen während der Verfassungsberatung getroffenen Vereinbarungen Rechnung tragen und die endgültige Regelung dieser Beziehungen durch das neu zu schaffende Wehrgesetz schleunigst in die Wege zu leiten.
  Im Einvernehmen mit den betreffenden Landesregierungen wird zum Chef der für den Bereich der bisherigen preußischen Militärverwaltung zuständigen Reichswehrbefehlsstelle Preußen der Preußische Staatsminister Oberst Reinhardt ernannt, zum Chef der für den Bereich der bisherigen bayerischen Militärverwaltung zuständigen Reichswehrbefehlsstelle Bayern der Generalleutnant Burkhardt, zum Chef der für den Bereich der bisherigen sächsischen Militärverwaltung zuständigen Reichswehrbefehlsstelle Sachsen der Sächsische Staatsminister Kirchhof, zum Chef der für den Bereich der bisherigen württembergischen Militärverwaltung zuständigen Reichswehrbefehlsstelle Württemberg der Oberstleutnant Wöllwarth.


  Weimar, den 20. August 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichswehrminister
Noske

 

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Quelle: Reichsgeseztblatt 1919, S. 1475.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung, betreffend die Übertragung des Oberbefehls über die Wehrmacht des Deutschen Reichs auf den Reichswehrminister (20.08.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/rwm_oberbef_vo.html, Stand: aktuelles Datum.

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Letzte Änderung: 03.01.2004
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