Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag.

Vom 11. Juni 1878.


Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen auf Grund der Bestimmung im §. 14 des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869, im Namen des Reichs, was folgt:

  Die Wahlen zum Reichstag sind am 30. Juli 1878 vorzunehmen.


  Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

  Gegeben Berlin, den 11. Juni 1878.

Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers:
(L. S.)     Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Fürst v. Bismarck.

 

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Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1878, S. 104.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag (11.06.1878), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/rt-wahl1878.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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