[Akzessionsvertrag betreffend den Beitritt Ihrer Durchlauchten der Herzoge Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach, August von Sachsen-Gotha-Altenburg, Bernhard II. von Sachsen-Meiningen, Friedrich von Sachsen-Hildburghausen und Franz von Sachsen-Coburg zum Rheinbund.[1]

Vom 15. Dezember 1806.]


Napoleon von Gottes Gnaden und durch die Konstitution Kaiser der Franzosen, König von Italien. Nachdem Wir den Traktat eingesehen und erwogen haben, welcher zu Posen am 15. Dezember 1806 durch den Herrn Divisionsgeneral Michel Düroc, Grosmarschall Unsers Pallastes u. s. w. Kraft der von Uns in dieser Hinsicht ihm ertheilten Vollmacht mit dem Herrn geheimen Regierungsrath Friedrich von Müller, dem Kammerherrn August Baron von Studnitz, dem Herrn Oberstallmeister Baron von Erffa, dem Herrn Baron Karl August von Lichtenstein und dem Herrn Baron Adolph von Dankelmann gleichfalls mit Vollmachten versehen, abgeschlossenen, festgesetzten und unterzeichnet worden ist, und welcher seinem ganzen Inhalte nach folgendermaßen lautet:

Da Se. Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien, Beschützer des rheinischen Bundes und Ihre Hochfürstlichen Durchlauchten die Herzoge von Sachsen Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meinungen, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Koburg festsetzen wollen, was den Beitritt JJJ. HHH. DDD. zum rheinischen Bunde betrifft, so haben Sie zu Ihren bevollmächtigten Ministern ernannt, nämlich:

Ihre Majestät der Kaiser der Franzosen und König von Italien den Divisionsgeneral Michel Düroc, Grosmarschall des Pallastes, Groskreuz der Ehrenlegion, Ritter des Preusischen rothen und schwarzen Adlers, wie auch des Badischen Ordens der Treue und J. H. D. der Herzog von Sachsen-Weimar und Eisenach Ihren geheimen Regierungsrath Friedrich von Müller:
J. H. D. der Herzog von Sachsen Gotha und Altenburg Ihren Kämmerer und bevollmächtigten Minister August Baron von Studnitz.
J. H. D. die verwittibte regierende Herzogin von Sachsen-Meinungen Ihren Oberstallmeister Baron von Erffa.
J. H. D. der Herzog von Sachsen-Hildburghausen den Baron Karl August von Lichtenstein,
Und J. H. D. der Herzog von Sachsen-Koburg Ihren Oberbergrath Baron Adolph von Danckelmann, welche - nach ausgewechselten beiderseitigen Vollmachten, über folgendes überein gekommen sind:

Art. 1. J. H. D. der Herzog von Sachsen-Weimar und Eisenach, J. H. D. der Herzog von Sachsen-Gotha und Altenburg, J. H. D. die verwittibte regierende Herzogin von Sachsen-Meinungen, J. H. D. der Herzog von Sachsen-Hildburghausen und J. H. D. der Herzog von Sachsen-Koburg treten dem zu Paris den 12. Juli des jetzigen Jahrs geschlossenen Verbindungs- und Vereinigungstraktat bei und durch diesen Beitritt treten sie in alle Rechte und Verbindlichkeiten dieses Verbindungs- und Vereinigungstrakts, so, als wenn sie kontrahirende Theile des benannten Traktats gewesen wären.

Art. 2. JJJ. HHH. DDD. werden in dem Fürstenkollegio Sitz nehmen. Ihr Rang in diesem Kollegio wird durch die allgemeine Versammlung bestimmt werden.

Art. 3. Ohne vorgängige Einwilligung des rheinischen Bundes soll in keinem Falle und aus was Ursach es auch seyn möge, keinen fremden Truppen oder Detaschements fremder nicht in diesem Bunde sich befindender Mächte, der Durchmarsch durch die herzoglichen Lande verstattet werden.

Art. 4. Die Ausübung des katholischen Gottesdienstes soll in allen Besitzungen JJJJJ. HHHHH. DDDDD. dem des lutherischen gleich gestellt werden und die Unterthanen beider Religionen sollen ohne Einschränkung gleiche Civil- und politische Rechte genießen, ohne daß jedoch dem gegenwärtigen Besitz und der Benutzung der Kirchengüter Abbruch geschähe.

Art. 5. Die Kontingente, welche die Herzogthümer Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meinungen, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Koburg im Falle eines Krieges zu stellen haben, sollen aus 2800 Mann Infanterie bestehen. Diese sollen so vertheilt werden, daß Sachsen-Weimar 800 Mann, Sachsen-Gotha 1100, Sachsen-Meinungen 300, Sachsen-Hildburghausen 200 und Sachsen. Koburg 400 Mann stellt. Diese 2800 Mann sollen zu einem Regimente von 3 Bataillons gebildet werden, dessen Oberbefehl und Inspektion zwischen den beiden ersten Linien des Hauses wechselt.

Art. 6. Der gegenwärtige Traktat soll genehmigt und die Ratifikationen in Berlin in Zeit von 14 Tagen von Unterzeichnung desselben an gerechnet, oder wenn es noch früher geschehen kann, ausgewechselt werden.

So geschehen und unterzeichnet, Posen am 15. Dezember 1806.



Unterzeichnet:
M. Düroc,
Fürst von Benevent.
F. Müller;
August Baron von Studnitz;
von Erffa;
August Baron von Lichtenstein;
F. Müller
(für den Baron Adolph von Dankelmann). [2]

So haben Wir vorstehenden Traktat in allen und jeden darin enthaltenen Artikeln genehmigt, erklären auch, daß er angenommen, ratifizirt und bestätiget ist, und versprechen, daß er unverbrüchlich gehalten werden soll.

Zu Urkund dessen haben Wir gegenwärtige Akte ausgefertigt, eigenhändig unterschrieben und mit Unserm kaiserlichen Insiegel versehenen lassen.


Posen, am 16. Dezember 1806.


(L. S.)

Unterzeichnet: Napoleon.

Der Minister der aus-
wärtigen Angelegenheiten
K. M. Talleyrand,
Prinz von Benevent.

Auf Befehl des Kaisers:
Der Minister Staatssekretair
H. B. Maret.

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Anmerkungen:
[1] Der im Original ebenfalls abgedruckte französische Text des Vertrags wird hier nicht wiedergegeben.
[2] Von Dankelmann durfte den Vertrag selbst nicht selbst unterzeichnen, da der ihn bevollmächtigende Herzog Franz zu Sachsen-Coburg-Saalfeld noch vor der Unterzeichnung verstorben war.


Quelle: P. A. Winkopp [Hrsg.]: Die Rheinische Konföderations-Akte, Frankfurt am Mayn 1808, S. 93-103.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Akzessionsvertrag betreffend den Beitritt Ihrer Durchlauchten der Herzoge Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach, August von Sachsen-Gotha-Altenburg, Bernhard II. von Sachsen-Meiningen, Friedrich von Sachsen-Hildburghausen und Franz von Sachsen-Coburg zum Rheinbund (15.12.1806), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/nzjh/1806/rheinbund_akzessionsvertrag-sachsen.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Vertrag zwischen dem Bevollmächtigten Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen, Königs von Italien mit den im Vertrage selbst genannten Bevollmächtigten deutscher Fürsten ["Rheinbundsakte"] (12.06.1806)
Bedingungen, unter welchen die in der Rheinbundsakte angewiesenen Besitzungen den rheinischen Bundesgenossen durch die Kommissarien Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen, Königs von Italiens und Protektor des Rheinischen Bundes Napoleon übergeben worden sind (1806)
Lossagungs-Urkunde mehrerer Reichsstände vom deutschen Reichsverbande [Austrittserklärung der Rheinbundstaaten] (01.08.1806)
Note des französischen Geschäftsträgers Herrn Bacher übergeben bei der Reichsversammlung zu Regensburg (01.08.1806) oder auf französisch Note remise à la Diète de Ratisbonne par Mr. Bacher, chargé d’affaires de France (01.08.1806)
Erklärung Sr. Maj. des Kaisers Franz II, wodurch er die deutsche Kaiserkrone und das Reichsregiment niederlegt, die Churfürsten, Fürsten und übrigen Stände, wie auch alle Angehörige und Dienerschaft des deutschen Reiches, ihrer bisherigen Pflichten entbindet (06.08.1806)
Schreiben Sr. Majestät der Kaisers der Franzosen, Königs von Italien, Protektor des Rheinischen Bundes Napoleon an Se. Hoheit den Fürsten Primas Dalberg (11.09.1806) oder auf französisch Lettre de S. M. l’Empereur des Français, Roi de Italie, Protecteur de la Confédération du Rhin Napoleon, à S. A. E. Prince-Primat von Dalberg (11.09.1806)
Akzessionsverträge betreffend den Beitritt zum Rheinbund
Sr. königlichen Hoheit des Erzherzogs Ferdinand von Würzburg (25.09.1806)
Sr. kurfürstlichen Durchlaucht Friedrich August von Sachsen, zugleich auch Friedensvertrag ["Posener Vertrag"] (11.12.1806)
Ihrer Durchlauchten der Herzöge Friedrich Franz Leopold III. von Anhalt-Dessau, Alexius von Anhalt-Bernburg und August Christian Friedrich von Anhalt-Köthen (18.04.1807)
Ihrer Durchlauchten der Fürsten Ludwig Friedrich II. von Schwarzburg-Rudolstadt und Günther Friedrich Carl I. von Schwarzburg-Sondershausen (18.04.1807)
Ihrer Durchlauchten der Fürsten Paul Alexander Leopold II. von Lippe-Detmold und Georg Wilhelm von Schaumburg-Lippe (18.04.1807)
Sr. Durchlaucht des Fürsten Georg von Waldeck (18.04.1807)
Ihrer Durchlauchten der Fürsten Heinrich XIII. von Reuß-Greiz, Heinrich XLII. von Reuß-Schleiz, Heinrich LIV. von Reuß-Lobenstein und Heinrich LI. von Reuß-Ebersdorf (18.04.1807)

weitere historische Staatsverträge


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »19. Jahrhundert« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.01.2004
Copyright © 2002-2004 documentArchiv.de