Gesetz über Treuhänder der Arbeit.

Vom 19. Mai 1933.


  Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

  (1) Der Reichskanzler ernennt auf Vorschlag der zuständigen Landesregierungen und im Einvernehmen mit ihnen für größere Wirtschaftsgebiete Treuhänder der Arbeit.
  (2) Der Reichsarbeitsminister soll die Treuhänder im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregierungen einer von diesen oder einer Landesbehörde zuteilen.

§ 2

  (1) Bis zur Neuordnung der Sozialverfassung regeln die Treuhänder an Stelle der Vereinigungen von Arbeitnehmern, einzelner Arbeitgeber oder der Vereinigungen von Arbeitgebern rechtsverbindlich für die beteiligten Personen die Bedingungen für den Abschluß von Arbeitsverträgen. Die Vorschriften über die Allgemeinverbindlichkeit (§§ 2 ff. der Tarifvertragsordnung in der Fassung vom 1. März 1928, Reichsgesetzbl. I S. 47) bleiben unberührt.
  (2) Auch im übrigen sorgen die Treuhänder für die Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens.
  (3) Sie sind ferner zur Mitarbeit bei der Vorbereitung der neuen Sozialverfassung berufen.

§ 3

  Die Treuhänder können die zuständigen Reichs- und Landesbehörden um die Durchführung ihrer Anordnungen und Verfügungen ersuchen. Sie sollen sich vor ihren Maßnahmen mit der Landesregierung oder einer von ihr bezeichneten Behörde in Verbindung setzen, es sei denn, daß Gefahr im Verzuge besteht.

§ 4

  Die Treuhänder der Arbeit sind an Richtlinien und Weisungen der Reichsregierung gebunden.

§ 5

  Der Reichsarbeitsminister erläßt im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister die notwendigen Durchführungsbestimmungen.


  Berlin, den 19. Mai 1933.

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsarbeitsminister
Franz Seldte

Der Reichswirtschaftsminister und Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft
Hugenberg

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 285.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz über Treuhänder der Arbeit (19.05.1933), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/trh-arbeit.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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