Gesetz über die Verantwortlichkeit von Mitgliedern ehemaliger österreichischer Bundes- und Landesregierungen und ihrer Helfer.

Vom 17. August 1938.


  Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hierdurch verkündet wird:

§ 1

  (1) Mitglieder ehemaliger österreichischer Bundesregierungen, die sich bei ihrer Betätigung im öffentlichen Leben einer Rechtsverletzung oder einer volksfeindlichen Handlung schuldig gemacht haben, und ihre Helfer können vor einem Staatsgericht in Wien zur Verantwortung gezogen werden.
  (2) Das gleiche gilt für die Mitglieder der ehemaligen Landesregierungen (Bürgermeister der Stadt Wien) und ihre Helfer.
  (3) Das Staatsgericht in Wien stellt fest, ob schuldhaft das Recht verletzt oder eine volksfeindliche Handlung begangen ist.

§ 2

  Die Anklage erhebt im Namen des Deutschen Volkes der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich.

§ 3

  Der Reichsminister des Innern kann den nach der Feststellung des Staatsgerichts Schuldigen das vorläufige Reichsbürgerrecht entziehen; er kann ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkennen. Daneben kann er zum Zwecke der Wiedergutmachung ihr Vermögen zugunsten des Deutschen Reichs einziehen.

§ 4

  Verfahren vor anderen Gerichten und vor Verwaltungsbehörden über dieselben Gegenstände werden bis zur Entscheidung des Staatsgerichts unterbrochen. Die tatsächlichen Feststellungen des Staatsgerichts sind für die Gerichte und für die Verwaltungsbehörden bindend.

§ 5

  Die Mitglieder des Staatsgerichts werden auf Vorschlag des Reichsministers des Innern vom Führer und Reichskanzler ernannt.

§ 6

  Die näheren Bestimmungen über die Errichtung des Staatsgerichts, sein Verfahren sowie die sonst zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften erläßt der Reichsminister des Innern.


  Berlin, den 17. August 1938.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler


Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner

Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei
Dr. Lammers

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1938 I, S.1045-1046.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz über die Verantwortlichkeit von Mitgliedern ehemaliger österreichischer Bundes- und Landesregierungen und ihrer Helfer (17.08.1938), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1938/bundes-landesregierung-oest_ges.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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