[Ausführungsanweisung des Oberkommandos der Wehrmacht zur Weisung des Obersten Befehlshaber der Wehrmacht Adolf Hitler für den bewaffneten Einmarsch der Wehrmacht in Österreich ("Unternehmen Otto") vom 11. März 1938.

Vom 11. März 1938.]


Oberkommando der Wehrmacht
Nr. 428/38 g.Kdos. L I a

Berlin, den 11. März 1938

40. Ausfertigungen
6. Ausfertigung

Geheime Kommandosache

Besondere Anordnung Nr. 1
zu "Der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht Nr. 427/38 g.Kdos. L I a v. 11.3.1938"

Weisung

für das Verhalten gegen tschechoslowakische und italienische Truppen oder Milizverbände auf österreichischem Boden.

  1.) Werden tschechoslowakische Truppen oder Milizverbände in Österreich angetroffen, so sind sie als Feind zu betrachten.

  2.) Die Jtaliener sind allerorts als Freunde zu begrüssen, zumal Mussolini sich an der Lösung der österreichischen Frage uninteressiert erklärt hat.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
J.A.
Jodl

 

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Quelle: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof (IMT), Bd. XXXIV, Nürnberg 1949, S. 337.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Ausführungsanweisung des Oberkommandos der Wehrmacht zur Weisung des Obersten Befehlshaber der Wehrmacht Adolf Hitler für den bewaffneten Einmarsch der Wehrmacht in Österreich vom 11. März 1938 (11.03.1938), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1938/weisung-nr01_otto_aw.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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