Protokoll, betreffend den Beitritt Bayerns, Württembergs und Badens zu dem [Frankfurter] Friedens-Vertrage vom 10. Mai 1871.

Vom 15. Mai 1871.


Geschehen Berlin, den 15. Mai 1871.

Der Kaiserlich Deutsche außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Päpstlichen Hofe Graf Harry von Arnim, der Königlich Bayerische bevollmächtigte Minister Graf Friedrich Wilhelm von Quadt, Wykrad Isny, der Königlich Württembergische Geheime Legationsrath Graf August von Uxkull und der Großherzoglich Badische Geheime Rath Freiherr Allesina von Schweizer waren heute zusammengetreten, als Bevollmächtigte, beziehungsweise Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen, Seiner Majestät des Königs von Bayern, Seiner Majestät des Königs von Württemberg und Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden , durch die theils bei den Friedensverhandlungen in Brüssel, theils heute vorgelegten und allerseits gut und richtig befundenen Vollmachten legitimirt, um die nachträgliche Vollziehung des am 10. d. M. in Frankfurt a. M. unterzeichneten Friedensvertrages zwischen Deutschland und Frankreich durch die genannten drei Süddeutschen Bevollmächtigten zu bewirken.

Der Graf Arnim legte die Originalien

1) des Vertrages, welcher also anfängt:
[Es folgen die ersten beiden Zeilen des "Frankfurter Friedensvertrages" in französischer Sprache.]
und also schließt:
[Es folgen der Artikel 18 des "Frankfurter Friedensvertrages" in französischer Sprache und die Unterschriften der Bevollmächtigten.]
2) der Articles additionnels, welche also anfangen:
[Es folgt die erste Zeile des §. 1 des Zusatzartikels 1 in französischer Sprache.]
und also schließen:
[Es folgt die letzte Zeile des Zusatzartikels 3 in französischer Sprache.]
folgen dieselben Unterschriften wie oben,
3) des Protokolls, welches also anfängt:
[Es folgen die ersten beiden Zeilen des Protokolls zum "Frankfurter Friedensvertrages" in französischer Sprache.]
und also schließt:
[Es folgen die letzte Zeilen des Protokolls zum "Frankfurter Friedensvertrages" in französischer Sprache.]
folgen dieselben Unterschriften wir oben,

vor.

  Nachdem diese drei Dokumente vorgelesen, haben die drei Süddeutschen Bevollmächtigten den Inhalt derselben, unter Bezugnahme auf die von dem Grafen von Bray-Steinburg, dem Freiherrn von Wächter, dem Minister Mittnacht und dem Minister Jolly bei der Unterzeichnung des Präliminar-Friedens d. d. Versailles, den 26. Februar d. J. abgegebene Erklärung, genehmigt, wie wenn die bezeichneten drei Schriftstücke Wort für Wort dem gegenwärtigen Protokolle eingerückt wären.


  Zu Urkund dessen ist dieses Protokoll nach erfolgter Vorlesung und Genehmigung von den Anwesenden unter Beidrückung ihrer Siegel wie folgt unterzeichnet worden.


(L. S.)     Arnim.


(L. S.)     Quadt.

(L. S.)     v. Uxkull.

(L. S.)     Schweizer.

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1871, S. 238-240.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Protokoll, betreffend den Beitritt Bayerns, Württembergs und Badens zu dem [Frankfurter] Friedens-Vertrage vom 10. Mai 1871 (15.05.1871), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/1871/frankfurter-friedensvertrag-beitritt_prkl.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Friedens-Präliminarien zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich ["Versailler Präliminarfrieden"] (26.02.1871)
Beitrittserklärung Bayerns, Württembergs und Badens zum "Versailler Präliminarfrieden" vom 26. Februar 1871 (26.02.1871)
Friedens-Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich ["Frankfurter Friedensvertrag"] (10.05.1871)
Protokoll zum "Frankfurter Friedensvertrag" vom 10. Mai 1871 (10.05.1871)
Protokoll über den Austausch der Ratifikations-Urkunden des "Frankfurter Friedensvertrages" (20.05.1871)
Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Französischen Republik über die Zahlung der im Artikel 7 des "Frankfurter Friedensvertrages" festgesetzten Kriegsentschädigungen (21.05.1871)
Zusätzliche Übereinkunft zu dem Frankfurter Friedensvertrage zwischen Deutschland und Frankreich (12.10.1871)
Separat-Konvention zwischen dem Deutschen Reich und der Französischen Republik über den Abzug von deutschen Besatzungstruppen und die Zahlung der Kriegskostenentschädigung für das Jahr 1872 (12.10.1871)
Zusatzkonvention zu dem am 10. Mai 1871 zu Frankfurt a. M. abgeschlossenen Friedensvertrage zwischen Deutschland und Frankreich (11.12.1871)
Spezial-Konvention zwischen Deutschland und Frankreich, die Zahlung des Restes der französischen Kriegskosten-Entschädigung etc. betreffend (29.06.1872)

weitere historische Staatsverträge


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »Deutsches Kaiserreich« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.03.2004
Copyright © 2003-2004 documentArchiv.de