Note der Bundesregierung an die drei Westmächte anläßlich der Paraphierung des Warschauer Vertrags

[Vom 19. November 1970]


  Den Botschaften der drei Westmächte in Bonn wurden am 19. November 1970 nach der am 18. November erfolgten Paraphierung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen gleichlautende Verbalnoten übermittelt.

  Nachstehend der Text der Verbalnote an die Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland:


AUSWÄRTIGES AMT


An die
Königlich Britische Botschaft
Bonn


  Das Auswärtige Amt hat die Ehre, der Königlich Britischen Botschaft anliegend eine Note der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom heutigen Tage an die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu übermitteln.

  Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlaß, die Königlich Britische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.


  Bonn, den 19. November 1970


Note

  Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland den anliegenden Wortlaut eines Vertrages über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Kenntnis zu bringen, der am 18. November in Warschau paraphiert worden ist.

  Im Laufe der Verhandlungen, die zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über diesen Vertrag geführt worden sind, ist von der Bundesregierung klargestellt worden, daß der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen die Rechte und Verantwortlichkeiten der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika, wie sie in den bekannten Verträgen und Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben, nicht berührt und nicht berühren kann. Die Bundesregierung hat ferner darauf hingewiesen, daß sie nur im Namen- der Bundesrepublik Deutschland handeln kann.

  Die Regierung der Französischen Republik und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika haben gleichlautende Noten erhalten.


  Bonn, den 19. November 1970

 

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Quelle: Bundesgesetzblatt 1972 II; S. 364.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Note der Bundesregierung an die drei Westmächte anläßlich der Paraphierung des Warschauer Vertrags (19.11.1970), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/1970/warschauer-vertrag_note-an-westmaechte.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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