Note der Bundesregierung an die drei Westmächte anläßlich der bevorstehenden Paraphierung des Moskauer Vertrags

[Vom 7. August 1970]


  Den Botschaften der drei Westmächte in Moskau wurden am 7. August 1970, noch vor Paraphierung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, gleichlautende Verbalnoten übergeben.

  Nachstehend der Text der Verbalnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland an die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika:

Botschaft
der
Bundesrepublik Deutschland
in Moskau

7. August 1970

  Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland begrüßt die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika und hat die Ehre, im Auftrag ihrer Regierung folgende Note mit der Bitte zu übergeben, den Inhalt derselben auf dem schnellsten Wege der Regierung der Vereinigten Staaten zur Kenntnis zu bringen:

  "Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, im Zusammenhang mit der bevorstehenden Unterzeichnung eines Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken folgendes mitzuteilen:

  Der Bundesminister des Auswärtigen hat im Zusammenhang mit den Verhandlungen den Standpunkt der Bundesregierung hinsichtlich der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Deutschland als Ganzes und Berlin dargelegt.

  Da eine friedensvertragliche Regelung noch aussteht, sind beide Seiten davon ausgegangen, daß der beabsichtigte Vertrag die Rechte und Verantwortlichkeiten der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht berührt.

  Der Bundesminister des Auswärtigen hat in diesem Zusammenhang dem sowjetischen Außenminister am 6. August 1970 erklärt:
'Die Frage der Rechte der Vier Mächte steht in keinem Zusammenhang mit dem Vertrag, den die Bundesrepublik Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken abzuschließen beabsichtigen und wird von diesem auch nicht berührt.'

  Der Außenminister der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hat darauf die folgende Erklärung abgegeben:
'Die Frage der Rechte der Vier Mächte war nicht Gegenstand der Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutschland.
Die Sowjetregierung ging davon aus, daß die Frage nicht erörtert werden sollte.
Die Frage der Rechte der Vier Mächte wird auch von dem Vertrag, den die UdSSR und die Bundesrepublik Deutschland abzuschließen beabsichtigen, nicht berührt.
Dies ist die Stellungnahme der Sowjetregierung zu dieser Frage.'"


  Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland benutzt auch diesen Anlaß, die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Quelle: Bundesgesetzblatt 1972 II, S. 356.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Note der Bundesregierung an die drei Westmächte anläßlich der bevorstehenden Paraphierung des Moskauer Vertrags (07.08.1970), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/1970/moskauer-vertrag_note-an-westmaechte.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Antwortnoten der drei Westmächte auf die Note der Bundesregierung an die drei Westmächte anläßlich der bevorstehenden Paraphierung des Moskauer Vertrags (11.08.1970)
Brief zur deutschen Einheit anläßlich der Unterzeichnung des Moskauer Vertrags (12.08.1970)
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ["Moskauer Vertrag"] (12.08.1970)
Note der Bundesregierung an die drei Westmächte anläßlich der Paraphierung des Warschauer Vertrags (19.11.1970)
Antwortnoten der drei Westmächte auf die Note der Bundesregierung an die drei Westmächte anläßlich der Paraphierung des Warschauer Vertrags (19.11.970)
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen ["Warschauer Vertrag"] (07.12.1970)
Gesetz zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ["Moskauer Vertrag"] (23.05.1972)
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ["Moskauer Vertrag"] (12.06.1972)
Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ["Grundlagenvertrag"] (21.12.1972)
Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik ["Prager-Vertrag"] (11.12.1973)

weitere historische Staatsverträge


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »Bundesrepublik Deutschland« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.03.2004
Copyright © 2003-2004 documentArchiv.de