Anordnung des Bundespräsidenten
über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr.

Vom 1. Oktober 1956.


  Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster ersichtlichen Form.

  Der Bundesminister für Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.


  Bonn, den 1. Oktober 1956.

Der Bundespräsident
Theodor Heuss

Der Bundeskanzler
Adenauer

Der Bundesminister für Verteidigung
Blank



Muster

 

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Quelle: Bundesgesetzblatt 1956 I, S. 788.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr (01.10.1956), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/1956/bundeswehrkreuz_ao.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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