Anordnung
über die deutschen Flaggen.

Vom 7. Juni 1950.[1]


I

  Auf Vorschlag der Bundesregierung bestimme ich, daß folgende Flaggen nach den Mustern der vorgelegten Flaggentafel 1) zu führen sind:

1. Die Bundesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5.

2. Die Standarte des Bundespräsidenten ist ein gleichseitiges, rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, darin der Bundesadler, schwebend, nach der Stange gewendet. Verhältnis der Breite des roten Randes zur Höhe der Standarte wie 1 zu 12.

3. Die Dienstflagge der übrigen Bundesbehörden, mit Ausnahme der Bundespostverwaltung, hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler nach der Stange gewendet, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5.

4. Die Bundespostflagge hat die Querstreifen wie die Bundesflagge, in der Mitte des um ein Fünftel der Randstreifen breiteren roten Querstreifens ein goldfarbenes Posthorn mit goldfarbener Schnur, zwei goldfarbenen Quasten und vier goldfarbenen Strahlenblitzen, das Mundstück nach der Stange gewendet. Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5.

II

  Alle Stellen und Behörden des Bundes, ausgenommen der Bundespräsident und die zur Führung der Bundespostflagge Berechtigten, führen die Dienstflagge der Bundesbehörden. Bundesdienstgebäude und Wasserfahrzeuge im öffentlichen Dienst des Bundes können mit der Bundesflagge oder mit der Bundesdienstflagge beflaggt werden.


  Bonn, den 7. Juni 1950.

Der Bundespräsident
Theodor Heuss

Der Bundeskanzler
Adenauer

Der Bundesminister des Innern
Heinemann


__________
1) Die Flaggentafel ist zu beziehen von der Staatsdruckerei der Bundesrepublik Deutschland (Bundesdruckerei), Frankfurt/Main, Gallus-Anlage 2. Sie wird außerdem einer der nächsten Ausgaben des Bundesanzeigers beigelegt.

[Muster der Flaggen zur Anordnung über die deutschen Flaggen]

 

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Anmerkung:
[1] Diese Anordnung wurde durch Abschn. V der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 außer Kraft gesetzt.


Quelle: Bundesgesetzblatt 1950, S. 205; Bundesanzeiger Nr. 122 vom 29.06.1950, Beilage.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Anordnung über die deutschen Flaggen (07.06.1950), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/1950/deutsche-flaggen_ao.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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