Anordnung
über die deutschen Flaggen.
Vom 7. Juni 1950.[1]
I
Auf Vorschlag der Bundesregierung bestimme ich, daß folgende
Flaggen nach den Mustern der vorgelegten Flaggentafel
1) zu führen sind:
1. Die Bundesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben schwarz, in der
Mitte rot, unten goldfarben, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu
5.
2. Die Standarte des Bundespräsidenten ist ein gleichseitiges, rotgerändertes,
goldfarbenes Rechteck, darin der Bundesadler, schwebend, nach der Stange
gewendet. Verhältnis der Breite des roten Randes zur Höhe der Standarte wie 1 zu 12.
3. Die Dienstflagge der übrigen Bundesbehörden, mit Ausnahme der Bundespostverwaltung,
hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf etwas nach der Stange hin
verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel
übergreifend, den Bundesschild, den Adler nach der Stange gewendet, Verhältnis der
Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5.
4. Die Bundespostflagge hat die Querstreifen wie die Bundesflagge, in
der Mitte des um ein Fünftel der Randstreifen breiteren roten Querstreifens ein
goldfarbenes Posthorn mit goldfarbener Schnur, zwei goldfarbenen Quasten und
vier goldfarbenen Strahlenblitzen, das Mundstück nach der Stange gewendet. Verhältnis
der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5.
II
Alle Stellen und Behörden des Bundes, ausgenommen der
Bundespräsident und die zur Führung der Bundespostflagge Berechtigten, führen die
Dienstflagge der Bundesbehörden. Bundesdienstgebäude und Wasserfahrzeuge im
öffentlichen Dienst des Bundes können mit der Bundesflagge oder mit der
Bundesdienstflagge beflaggt werden.
Bonn, den 7. Juni 1950.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Heinemann
__________
1) Die Flaggentafel ist zu beziehen von der Staatsdruckerei der Bundesrepublik
Deutschland (Bundesdruckerei), Frankfurt/Main, Gallus-Anlage 2. Sie wird außerdem einer
der nächsten Ausgaben des Bundesanzeigers beigelegt.
[Muster der Flaggen zur Anordnung über die deutschen
Flaggen] |