Abänderung des Erlasses vom 17. Mai 1919, betreffend Verhängung des Belagerungszustandes über den Regierungsbezirk Stettin.

Vom 23. Mai 1919.


  Der Erlaß vom 17. Mai 1919, betreffend Verhängung des Belagerungszustandes über den Regierungsbezirk Stettin, wird dahin abgeändert, daß der Belagerungszustand nur mehr über den Stadtkreis Stettin sowie die Landkreise Randow, Greifenhagen und Stargard aufrechterhalten, im übrigen aber aufgehoben wird.


  Berlin, den 23. Mai 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Präsident des Reichsministeriums
Scheidemann

 

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Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1919, S. 488.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Abänderung des Erlasses vom 17. Mai 1919, betreffend Verhängung des Belagerungszustandes über den Regierungsbezirk Stettin (23.05.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/belagerung_stettin02.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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