Erklärung des Belagerungszustandes über den Regierungsbezirk
            Stettin mit Ausschluß des Festungsbereichs Swinemünde. 
            Vom 17. Mai 1919. 
             
             
             
              Wegen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit wird über den
            Regierungsbezirk Stettin mit Ausschluß des Festungsbereichs Swinemünde
            der Belagerungszustand erklärt. Mit der Durchführung der hieraus sich ergebenden
            Maßnahmen wird das Generalkommando des II. Armeekorps in Stettin beauftragt. 
             
             
              Berlin, den 17. Mai 1919. 
            Der Reichspräsident 
            Ebert 
             
            Der Präsident des Reichsministeriums 
            Scheidemann 
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