Verhängung des Belagerungszustandes über die Stadtgebiete Hamburg, Altona und Wandsbek.

Vom 30. Juni 1919.


  Wegen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit wird über die Stadtgebiete Hamburg, Altona und Wandsbek der Belagerungszustand verhängt. Mit der Durchführung der sich hieraus ergebenden Maßnahmen wird der Reichswehrminister beauftragt.


  Berlin, den 30. Juni 1919.[1]

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichswehrminister
Noske

 

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Anmerkung:
[1] Diese Notverordnung des Reichspräsidenten wurde am 11. Juni 1919 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1919, S. 637.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verhängung des Belagerungszustandes über die Stadtgebiete Hamburg, Altona und Wandsbek (30.06.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/belagerung_hh03.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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