Verordnung über die Neuwahl des Reichstags.

Vom 18. Juli 1930.


 ´ Auf Grund des § 6 des Reichswahlgesetzes vom 6. März 1924 (Reichsgesetzbl. I S. 159) wird verordnet:

  Die Hauptwahlen zum Reichstag finden am 14. September 1930 statt.


  Berlin, den 18. Juli 1930.

Der Reichspräsident
von Hindenburg

Der Reichsminister des Innern
Wirth

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1930 I, S. 299.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung über die Neuwahl des Reichstags (18.07.1930), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1930/neuwahl-reichstag_vo.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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