Gesetz über die vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Übergangswirtschaft.

Vom 3. August 1920.


  Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

§ 1

  [1] Die Reichsregierung kann mit Zustimmung des Reichsrats und eines vom Reichstag gewählten Ausschusses von achtundzwanzig Mitgliedern die gesetzlichen Maßnahmen anordnen, die ausschließlich die Regelung des Übergangs von der Kriegswirtschaft in die Friedenswirtschaft betreffen und beim Erlasse der Verordnung als hierfür notwendig und dringend erachtet werden.
  [2] Die Verordnungen sind dem Reichstag alsbald zur Kenntnis zu bringen und auf sein Verlangen aufzuheben.

§ 2

  Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.[1] Es tritt am 1. November 1920 außer Kraft. Schon vorher ist es von der Reichsregierung außer Kraft zu setzen, sobald der Reichstag es beschließt.


  Berlin, den 3. August 1920.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Anmerkung:
[1] Dieses Reichsgesetz wurde am 6. August 1920 verkündet.


Quelle:
Reichs-Gesetzblatt 1920, S. 1493.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz über die vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Übergangswirtschaft (03.08.1920), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1920/vereinfachte-gesetzgebung_ges.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Gesetz über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Übergangswirtschaft (17.04.1919)
Gesetz über den Erlaß von Verordnungen für die Zwecke der Übergangswirtschaft (06.02.1921)


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »Weimarer Republik« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.01.2004
Copyright © 2000-2004 documentArchiv.de