Verordnung über die Vereidigung der öffentlichen Beamten.

Vom 14. August 1919.


  Auf Grund des Artikel 176 der Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 (Reichs-Gesetzbl. S. 1383) wird verordnet:

A r t i k e l  1

  Alle öffentlichen Beamten und Angehörigen der Wehrmacht sind unverzüglich auf die Verfassung des Deutschen Reichs zu vereidigen, und zwar leisten

  1. die Reichsbeamten den Eid:
         "Ich schwöre Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten."
  2. alle übrigen öffentlichen Beamten den Eid:
         "Ich schwöre Treue der Reichsverfassung."
  3. die Angehörigen der Wehrmacht den Eid:
         "Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und gelobe, daß ich als tapferer Soldat das Deutsche Reich und seine gesetzmäßigen Einrichtungen jederzeit schützen, dem Reichspräsidenten und meinen Vorgesetzten Gehorsam leisten will."

A r t i k e l  2

  Die Landesregierungen können an Stelle der Eidesleistung nach Artikel 1 Ziffer 2 anordnen, daß in den Diensteid, den die Beamten nach Landesrecht zu leisten haben, die Worte eingesetzt werden:

"Treue der Reichsverfassung."

A r t i k e l  3

  In gleicher Weise sind künftig alle neuernannten öffentlichen Beamten und alle Angehörigen der Wehrmacht vor dem Dienstantritte zu vereidigen.

A r t i k e l  4

  Die von den Beamten und den Angehörigen der Wehrmacht unterzeichneten Nachweise über die Eidesleistung sind zu verwahren.


  Schwarzburg, den 14. August 1919.[1]

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Dr. David

 

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Anmerkung:
[1] Diese Verordnung des Reichspräsidenten Friedrich Ebert wurde am 15. August 1919 verkündet. Durch Art. 4 Abs. 2 der Verordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg über die Vereidigung der Beamten und der Soldaten der Wehrmacht vom 2. Dezember 1933 wurde sie außer Kraft gesetzt.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1919, S. 1419-1420.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung über die Vereidigung der öffentlichen Beamten (14.08.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1919/vereidigung-beamte-soldaten_vo.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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