Erlaß, betreffend Flagge des Reichspräsidenten, Flagge des
            Reichswehrministers und neue Reichskriegsflagge nebst Gösch. 
            [Vom 27. September 1919.] 
             
             
             
              Auf Grund der vorgelegten Zeichnungen genehmige ich: 
              - Die Flagge des Reichspräsidenten in den Reichsfarben[1] mit dem neuen Reichsadler[2]
                in der Mitte auf einem rechteckigen, weißumränderten Schild,
 
              - die Flagge des Reichswehrministers in den Reichsfarben mit dem
                Eisernen Kreuz in der Mitte,
 
              - die Reichskriegsflagge nach dem bisherigen Muster mit folgenden
                Abweichungen: in der Mitte der neue Reichsadler, in der inneren oberen Ecke die
                Reichsfarben mit dem Eisernen Kreuz,
 
              - die Gösch nach dem bisherigen Muster unter Hinzufügung der
                Reichsfarben in der inneren oberen Ecke.
 
             
            Die unter 1 und 2 aufgeführten Flaggen sind unter
            die Kommandozeichen der Flaggen- und Salutordnung einzureihen. 
             
             
              Berlin, den 27. September 1919.[3] 
            Der Reichspräsident. 
            Ebert. 
             
            Der Reichswehrminister. 
            Noske. 
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