Gesetz über den Neuaufbau des Reichs.

Vom 30. Januar 1934.


  Die Volksabstimmung und die Reichstagswahl vom 12. November 1933 haben bewiesen, daß das deutsche Volk über alle innenpolitischen Grenzen und Gegensätze hinweg zu einer unlöslichen, inneren Einheit verschmolzen ist.
  Der Reichstag hat daher einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das mit einmütiger Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind.

Artikel 1

  Die Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben.

Artikel 2

  (1) Die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über.
  (2) Die Landesregierungen unterstehen der Reichsregierung.

Artikel 3

  Die Reichsstatthalter unterstehen der Dienstaufsicht des Reichsministers des Innern.

Artikel 4

Die Reichsregierung kann neues Verfassungsrecht setzen.

Artikel 5

  Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Artikel 6

  Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.


  Berlin, den 30. Januar 1934.

Der Reichspräsident
von Hindenburg

Der Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Quelle: Reichsgesetzblatt 1934 I, S. 75.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz über den Neuaufbau des Reichs (30.01.1934), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/neu-reich.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich ["Ermächtigungsgesetz"] (24.03.1933)
Erste Verordnung über den Neuaufbau des Reichs (02.02.1934)
Gesetz über die Aufhebung des Reichsrats (14.02.1934)
Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs (01.08.1934)
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich (30.01.1937)


Dieses Dokument drucken!
Zur Übersicht »Nationalsozialismus (Drittes Reich)« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.02.2004
Copyright © 2001-2004 documentArchiv.de