Gesetz zur Einführung deutschen Rechts in vertraglich dem Reich zugefallenen Gebietsteilen*).

Vom 6. Juli 1938.


Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

  In den Gebietsteilen,
a) die zu dem früheren russischen Kaiserreich gehört haben und auf Grund der in den Jahren 1908 bis 1912 durchgeführten Grenzberichtigungen sowie des deutsch-polnischen Vertrags zur Regelung der Grenzverhältnisse vom 27. Januar 1926 (Reichsgesetzbl. II S. 723) und des deutsche-litauischen Vertrags über die Regelung der Grenzverhältnisse vom 29. Januar 1928 (Reichsgesetzbl. 1929 II S. 212) an das Deutsche Reich gefallen sind, oder
b) die auf Grund des Artikels 3 des deutsch-französischen Vertrags über die Festsetzung der Grenze vom 14. August 1925 (Reichsgesetzbl. 1927 II S. 960) an das Deutsche Reich abgetreten worden sind

gelten vom Tage ihrer Vereinigung mit dem Reichsgebiet in allen Vorschriften des Reichsrechts und des Rechts der deutschen Länder, die in den Gemeinden gelten, denen die Gebietsteile zugeteilt sind.

§ 2

  Der Reichsminister der Justiz wird ermächtigt, die Rechtsverhältnisse hinsichtlich der Grundstücke, die in den im § 1 unter a genannten Gebietsteilen belegen sind, unter Berücksichtigung der darüber von den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen angemessen zu regeln.

§ 3

  Die zuständigen Reichsminister werden ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die zur Anpassung an den neuen Rechtszustand erforderlich sind; sie können auch von den Vorschriften des Reichsrechts abweichende Bestimmungen erlassen.

§ 4

  Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.


  Berchtesgaden, den 6. Juli 1938.


Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern

In Vertretung

Pfundtner

Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner

Der Reichsminister des Auswärtigen
von Ribbentrop

*) Betrifft nicht das Land Österreich.

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1938 I, S. 795-796.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz zur Einführung deutschen Rechts in vertraglich dem Reich zugefallenen Gebietsteilen (06.07.1938), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1938/deutsches-recht-einfuehrung_ges.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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