Erlaß des Reichspräsidenten über die Ernennung und Entlassung der unmittelbaren Landesbeamten.

Vom 3. Februar 1934.


  Ich übertrage mit sofortiger Wirkung die Ausübung des auf Grund des Artikels 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 75) mir zustehenden Rechtes zur Ernennung und Entlassung der unmittelbaren Landesbeamten

für Preußen
dem Reichskanzler und der Landesregierung,
für die übrigen Länder
den Reichsstatthaltern und den Landesregierungen
nach Maßgabe ihrer bisherigen Befugnisse.


  Berlin, den 3. Februar 1934.

Der Reichspräsident
von Hindenburg


Der Reichsminister des Innern
Frick

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1934 I, S. 81.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Erlaß des Reichspräsidenten über die Ernennung und Entlassung der unmittelbaren Landesbeamten (03.02.1934), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1934/lbeamte_erl.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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