Sechster Erlaß über die Dienstsiegel.

Vom 11. Mai 1933.


  Auf Vorschlag der Reichsregierung bestimme ich:

  Die Reichsstatthalter führen das Reichssiegel. Bei feierlichen Beurkunden, besonders bei Ausfertigung von Gesetzen sowie bei Bestallungen wenden sie das große Reichssiegel an.


  Berlin, den 11. Mai 1933.[1]

Der Reichspräsident
von Hindenburg

Reichskanzler
Adolf Hitler

 

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Anmerkungen:
[1] Dieser Erlaß des Reichspräsidenten von Hindenburg wurde 13. Mai 1933 verkündet.


Quelle: Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 261.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Sechster Erlaß über die Dienstsiegel (11.05.1933), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1933/dienstsiegel_erl06.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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