Gesetz zur Abänderung der Reichsverfassung.
Vom 28. Oktober 1918.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von
Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des
Reichstags, was folgt:
Die Reichsverfassung
wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel 11 werden die
Absätze 2 und 3 durch folgende Bestimmungen ersetzt: |
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[2] Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist
die Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erforderlich.
[3] Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten,
welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der
Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags. |
2. Im Artikel 15 werden folgende
Absätze hinzugefügt: |
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[3] Der Reichskanzler bedarf zu seiner Amtsführung des Vertrauens des
Reichstags.
[4] Der Reichskanzler trägt die Verantwortung für alle Handlungen
von politischer Bedeutung, die der Kaiser in Ausübung der ihm nach der Reichsverfassung zustehenden Befugnisse vornimmt.
[5] Der Reichskanzler und seine Stellvertreter sind für ihre Amtsführung dem Bundesrath
und dem Reichstag verantwortlich. |
3. Im Artikel 17 werden die Worte
gestrichen: |
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"welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt". |
4. Im Artikel 53 Abs. 1 wird
folgender Satz hinzugefügt: |
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Die Ernennung, Versetzung, Beförderung und Verabschiedung der Offiziere
und Beamten der Marine erfolgt unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers. |
5. Im Artikel 64 Abs. 2 werden im
ersten Satz hinter dem Worte "Kaiser" die Worte eingeschaltet: |
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"unter Gegenzeichnung des Reichskanzlers". |
6. Im Artikel 66 werden folgende
Absätze 3 und 4 hinzugefügt: |
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[3] Die Ernennung, Versetzung, Beförderung und Verabschiedung der
Offiziere und Militärbeamten eines Kontingents erfolgt unter Gegenzeichnung des
Kriegsministers des Kontingents.
[4] Die Kriegsminister sind dem Bundesrath und dem Reichstag für die Verwaltung ihres
Kontingents verantwortlich. |
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 28. Oktober 1918.[1]
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(Siegel) Wilhelm
Max Prinz von Baden
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