Gesetz, betreffend die Einführung des Reichsgesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 und des Reichsgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870.

Vom 8. Januar 1873.


Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Koenig von Preußen etc.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, für Elsaß-Lothringen was folgt:

A r t i k e l  1.

  [1] Die Wirksamkeit des anliegenden Reichsgesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 wird auf Elsaß-Lothringen ausgedehnt.
  [2] Die nach dem ersten Absatz des §. 7 des anliegenden Gesetzes maßgebenden Bestimmungen sind in der Beilage zusammengestellt.

A r t i k e l  2.

  Das Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 tritt in der durch die Bestimmungen der §. 9 des Reichsgesetzes vom 22. April 1971 (Reichs-Gesetzbl. 1871 S. 87) veränderten, in dem anliegenden Abdruck wiedergegebenen Fassung in Elsaß-Lothringen mit der Maßgabe in Kraft, daß, wo im ersteren Gesetz von dem Norddeutschen Bunde, dessen Gebiet, Staaten, Indigenat, verfassungsmäßigen Organen, Angehörigen und Beamten die Rede ist, das Deutsche Reich und dessen entsprechende Beziehungen zu verstehen sind.


  Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

  Gegeben Berlin, den 8. Januar 1873.[1]

(L. S.)     Wilhelm.

Fürst v. Bismarck.

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Anmerkung:
[1] Dieses Reichsgesetz wurde am 17. März 1873 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1873, S. 51.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz, betreffend die Einführung des Reichsgesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 und des Reichsgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 (08.01.1873), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/1873/freizuegigkeit-staatsangehoerigkeit_elsass-lothringen_ges.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Gesetz über die Freizügigkeit (01.11.1867)
Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit (01.06.1870)
Gesetz, betreffend die Einführung Norddeutscher Bundesgesetze in Bayern (22.04.1871)


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »Deutsches Kaiserreich« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.03.2004
Copyright © 2003-2004 documentArchiv.de