Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze für Kombattanten an Offiziere, Aerzte etc. der Marine.

Vom 14. März 1872.


Auf Ihren Vortrag will Ich die Kriegsdenkmünze für Kombattanten am statutenmäßigen Bande auch allen den Offizieren, Aerzten und Mannschaften der Marine verleihen, welche[1]

1) auf einem Meiner Schiffe oder Fahrzeuge in dem Kriege von 1870 und 1871 zu dem Zwecke, um den Feind aufzusuchen, in See gegangen sind,
2) sich auf solchen Schiffen oder Fahrzeugen befunden haben, die im dienstlichen Auftrage ausgelaufen und in den unmittelbaren Machtbereich der französischen Flotte gelangt sind.

  Sie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser Meiner Ordre das Erforderliche zu veranlassen.


  Berlin, den 14. März 1872.[2]

Wilhelm.

Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.

 

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Anmerkung:
[1] Vgl. dazu auch:
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Stiftung einer Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870. und 1871. vom 20. Mai 1871;
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze für Nichtkombattanten an die nach dem Statut nicht berechtigten Offiziere, Aerzte, Beamten und Mannschaften der Deutschen Armeen und der Marine vom 22. Mai 1871;
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze für Nichtkombattanten an Hof- und Civil-Staatsbeamte, an Angestellte der Privat-Eisenbahngesellschaften, an die Johanniter- und Maltheser-Ritter etc. vom 22. Mai 1871.
[2] Dieser Kaiserliche Erlaß wurde am 20. März 1872 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1872, S. 84.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze für Kombattanten an Offiziere, Aerzte etc. der Marine (14.03.1872), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/1872/kriegsgedenkmuenze-verleihung_erl.html, Stand: aktuelles Datum.


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Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze für Nichtkombattanten an Hof- und Civil-Staatsbeamte, an Angestellte der Privat-Eisenbahngesellschaften, an die Johanniter- und Maltheser-Ritter etc. (22.05.1871)
Gesetz, betreffend die Kriegs-Denkmünze für die bewaffnete Macht des Reichs (24.05.1871)

weitere Rechtsverordnungen bezüglich Orden, Flaggen, Wappen etc.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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