Vierzehntes Gesetz
zur Änderung des Grundgesetzes

Vom 30. Juli 1965


  Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:

A r t i k e l  I

  Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Bundesgesetzbl. S. 1) wird wie folgt geändert:

  Artikel 120 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

  "(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1965[1] durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt."

A r t i k e l  II

  Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.[2]


  Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.


  Bonn, den 30. Juli 1965

Der Bundespräsident
Lübke

Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Mende

Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Dahlgrün

Der Bundesminister des Innern
Hermann Höcherl

Der Bundesminister der Justiz
Dr. Weber

 

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Anmerkungen:
[1] In Art. 120 Abs. 1 Satz 2 durch Art. I des Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. Juli 1969 wurde die Jahreszahl "1965" durch "1969" ersetzt.
[2] Dieses verfassungsändernde Bundesgesetz wurde am 5. August 1965 verkündet.


Quelle: Bundesgesetzblatt 1965 I, S. 649.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (30.07.1965), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/1956/grundgesetz-aenderung_ges14.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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