Verordnung über die Berufung der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung.

Vom 21. Januar 1919.


  Die am 19. Januar 1919 gewählte verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung wird berufen, am 6. Februar 1919 in Weimar zusammenzutreten. Der Staatssekretär des Innern wird mit den zu diesem Zwecke nötigen Vorbereitungen beauftragt.


  Berlin, den 21. Januar 1919.[1]

Die Reichsregierung
Ebert Scheidemann


Der Staatssekretär des Innern
Dr. Preuß

 

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Anmerkung:
[1] Diese Verordnung der Reichsregierung wurde am 23. Januar 1919 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1919, S. 93.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung über die Berufung der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung (21.01.1919), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/nv-berufung_vo.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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