Gesetz, betreffend die Beendigung des Kriegszustandes zwischen Deutschland und Costa Rica.

Vom 15. Mai 1921.


Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

A r t i k e l  1

  Der Kriegszustand zwischen Deutschland und Costa Rica wird als beendet erklärt.

A r t i k e l  2

  Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.


  Berlin, den 15. Mai 1921.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Auswärtigen
Dr. Wirth

 

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Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1921, S. 691.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz, betreffend die Beendigung des Kriegszustandes zwischen Deutschland und Costa Rica (15.05.1921), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1921/kriegszustand-ende_costa-rica_ges.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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