Erlaß des Reichskanzlers Prinz Max von Baden über die Abdankung des Kaisers.

Vom 9. November 1918.


Seine Majestät der Kaiser und König haben sich entschlossen, dem Throne zu entsagen.[1]

Der Reichskanzler bleibt noch so lange im Amte, bis die mit der Abdankung Seiner Majestät, dem Thronverzichte Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen und der Einsetzung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt sind. Er beabsichtigt, dem Regenten die Ernennung des Abgeordneten Ebert zum Reichskanzler und die Vorlage eines Gesetzentwurfs wegen der Ausschreibung allgemeiner Wahlen für eine verfassungsgebende deutsche Nationalversammlung vorzuschlagen, der es obliegen würde, die künftige Staatsform des deutschen Volk, einschließlich der Volksteile, die ihren Eintritt in die Reichsgrenzen wünschen sollten, endgültig festzustellen.

  Berlin, den 9. November 1918.

Der Reichskanzler.
Prinz Max von Baden.

 

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Anmerkung:
[1] Reichskanzler Prinz Max von Baden war zu diesem Schritt von Kaiser Wilhelm II. nicht ermächtigt worden. Er entschloss sich jedoch – aufgrund des Drucks der revolutionären Arbeiter und Soldaten –, die Abdankung eigenmächtig zu verkünden.


Quelle: Vorwärts. 2. Extraausgabe vom 9. November 1918.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Erlaß des Reichskanzlers Prinz Max von Baden über die Abdankung des Kaisers (09.11.1918), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1918/abdankung-kaiser_erl.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.04.2004
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