Bekanntmachung [des sächsischen Gesamtministeriums],
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem außerordentlichen Landtage betr.

Vom 9ten März 1848.


  Se. Königliche Majestät haben beschlossen, zu einem außerordentlichen Landtage die getreuen Stände auf den 20sten jetzigen Monats März in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Allerhöchstem Befehle gemäß, wird dieses, und daß an die Mitglieder beider ständischer Kammern noch besondere Missiven[1] deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.[2]


  Dresden, am 9ten März 1848.

Gesammtministerium.
von Koenneritz.          von Zeschau.

v. Weber.

 

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Anmerkungen:
[1] Veraltet für Sendschreiben.
[2] Der hiermit bekanntgemachte Allerhöchste Befehl des sächsischen Königs Friedrich August II. über die Einberufung eines außerordentlichen Landtages wurde durch die Bekanntmachung des sächsischen Gesamtministerium, den außerordentlichen Landtag betr. vom 16. März 1848 aufgehoben.


Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1848, S. 11.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Bekanntmachung des sächsischen Gesamtministeriums, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem außerordentlichen Landtage betr. (09.03.1848), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/nzjh/sachsen/1848/ausserordentlicher-landtag_bkm.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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