Erlaß des Führers und Reichskanzler
über die Einberufung einer verfassunggebenden Generalsynode
der Deutschen Evangelischen Kirche.

Vom 15. Februar 1937.


  Nachdem es dem Kirchenausschuß nicht gelungen ist, eine Einigung der kirchlichen Gruppen der Deutschen Evangelischen Kirche herbeizuführen, soll nunmehr die Kirche in voller Freiheit nach eigener Bestimmung des Kirchenvolkes sich selbst die neue Verfassung und damit eine neue Ordnung geben. Ich ermächtige daher den Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten, zu diesem Zweck die Wahl einer Generalsynode vorzubereiten und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.


  Berchtesgaden, den 15. Februar 1937.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

 

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Quelle: Reichsgesetzblatt 1937 I, S. 203.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Erlaß des Führers und Reichskanzler über die Einberufung einer verfassunggebenden Generalsynode der Deutschen Evangelischen Kirche (15.02.1937), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1937/generalsynode_erl.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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