Allerhöchster Erlaß, betreffend die Kaiser-Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der deutschen Reichs-Postverwaltung.

Vom 29. August 1872.


Auf Ihren Bericht vom 23. August 1872 will Ich hierdurch mit der Mir durch das Reichsgesetz vom 20. Juni 1872, betreffend die Verwendung des Ueberschusses aus der Verwaltung der französischen Landesposten durch die deutsche Reichs-Postverwaltung während des Krieges gegen Frankreich in den Jahren 1870 und 1871 (Reichs-Gesetzblatt Seite 210), zur Verfügung gestellten Summe von Einhunderttausend Thalern eine Stiftung begründen, welche den Zweck hat, die Wohlfahrt der Angehörigen der Reichs-Postverwaltung zu fördern, insbesondere den Beamten dieser Verwaltung, ihren Familien und Hinterbliebenen zur Hebung ihrer sittlichen und geistigen Bildung, sowie zur Förderung ihres materiellen Wohls Unterstützung zu gewähren. Ich verleihe dieser Stiftung auf Ihren Antrag den Namen: "Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der deutschen Reichs-Postverwaltung" und ertheile dem anliegenden Statute derselben hierdurch Meine Genehmigung. Diese Meine Order und das Statut der Stiftung sind durch das Reichs-Gesetzblatt zu veröffentlichen.


  Regensburg, den 29. August 1872.[1]

An den Reichskanzler

Wilhelm.


In Vertretung des Reichskanzlers.

Delbrück.

 

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Anmerkung:
[1] Diese Allerhöchste Erlaß des Kaisers Wilhelm I. wurde am 13. September 1872 verkündet.


Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1872, S. 373


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Kaiser-Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der deutschen Reichs-Postverwaltung (29.08.1872), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ksr/1872/kaiser-wilhelm-stiftung_erl.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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