Die Volkskammer ruft zum Volksentscheid

Gebt Euer Ja der neuen Verfassung!

[vom 26.03.1968]


Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Wir alle haben den Entwurf der neuen Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ausgiebig studiert und sorgfältig geprüft. In Zehntausenden Versammlungen und Aussprachen der Bürger, an denen viele Millionen Frauen, Männer und Jugendliche teilnahmen, wurden Erfahrungen und Meinungen ausgetauscht, Fragen geklärt, Verbesserungsvorschläge erörtert und für die künftige Arbeit der Betriebe und Institutionen gute Initiativen ergriffen.

Unser Volk hat in der großen Aussprache bewiesen, daß es einig in seinen werktätigen Klassen und Schichten und von dem Willen erfüllt ist, den Weg des Friedens, der sozialen Sicherheit und Gerechtigkeit, der Demokratie, des Sozialismus und der Völkerfreundschaft in freier Entscheidung unbeirrt weiterzugehen. Einmütig haben die Bürgerinnen und Bürger, die Arbeiter, Bauern und Soldaten, die Angehörigen der Intelligenz, Wissenschaftler und Künstler, die Angehörigen der anderen werktätigen Schichten unseres Volkes der konsequenten Friedenspolitik unseres sozialistischen Staates deutscher Nation zugestimmt. Im Verfassungsentwurf sind die Grundsätze des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus festgelegt.

Die von der Volkskammer gewählte, vom Vorsitzenden des Staatsrates Walter Ulbricht geleitete Verfassungskommission hat die Ergebnisse der schöpferischen Volksaussprache und dazu die vielen guten Gedanken, Meinungen und Vorschläge zum Verfassungsentwurf gründlich geprüft. Viele davon konnten im Entwurf berücksichtigt werden.

Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik, alle ihre Fraktionen und Angeordneten, haben den Entwurf in seiner Fassung einmütig gebilligt.

In Ansehung der nationalen und internationalen Bedeutung der neuen Verfassung des ersten sozialistischen Staates deutscher Nation sowie

in Ansehung der Tatsache, daß diese sozialistische Verfassung das Leben unseres Volkes und das Leben jedes einzelnen Bürgers für Jahrzehnte maßgeblich bestimmen wird,

legt die Volkskammer den Verfassungsentwurf in einem Volksentscheid den Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik zur Beschlußfassung vor. Nachdem das Volk den Entwurf geprüft und seine Meinung gesagt hat, soll jetzt das Volk die Entscheidung treffen.

Wir rufen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Deutschen Demokratischen Republik auf, am 6. April 1968 am Volksentscheid teilzunehmen. Es geht um unser aller Zukunft, über die wir alle frei entscheiden wollen.

Das gute Vermächtnis der besten Deutschen ist in dieses grundlegende Gesetz unseres künftigen Lebens und Handel eingeflossen. Es ist den Erfahrungen, Leistungen und Zukunftsvorstellungen eines jeden von uns mitgeprägt.

Die neue Verfassung ermöglicht den guten Weg zur vollen Blüte unserer sozialistischen Gemeinschaft in den kommenden Jahren und Jahrzehnten und zum Glücke des Volkes.



Bürgerinnen und Bürger der Deutschen Demokratischen Republik!

Gebt alle Euer Ja der neuen Verfassung des sozialistischen Staates deutscher Nation!

Gebt verantwortungsbewußt und freudig Euer Ja der friedlichen und guten Zukunft unseres Volkes und Staates!

Stimmt am Sonnabend, dem 6. April 1968 mit


Ja  

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Berlin, den 26. März 1968

Die Volkskammer der
Deutschen Demokratischen Republik

 

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Quelle: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1968 I, S. 195-196.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Die Volkskammer ruft zum Volksentscheid (26.03.1968), in:documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ddr/vk_vlkent.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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