Schreiben des Bundesaußenministers Walter Scheel an den Außenminister der CSSR Bohuslav Chnoupek über die Regelungen humanitärer Fragen aufgrund des Artikel V des Prager Vertrages.

Vom 11. Dezember 1973.[1]


Sehr geehrter Herr Minister,

  im Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung des Vertrages über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik habe ich die Ehre, Ihnen unter Bezugnahme auf Art. V dieses Vertrages mitzuteilen, daß bei den Vertragsverhandlungen Übereinstimmung in folgenden Fragen erzielt worden ist:

1. Im Rahmen ihrer Bemühungen um die Entwicklung der gegenseitigen Beziehungen werden die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik den humanitären Fragen Aufmerksamkeit zuwenden.

2. Die tschechoslowakische Seite hat erklärt, daß die zuständigen tschechoslowakischen Stellen Anträge tschechoslowakischer Bürger, die auf Grund ihrer deutschen Nationalität die Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland wünschen, im Einklang mit den in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften wohlwollend beurteilen werden.
Die deutsche Seite hat erklärt, daß in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen und Rechtsvorschriften Personen tschechischer oder slowakischer Nationalität, die dies wünschen, in die Tschechoslowakische Sozialistische Republik aussiedeln können.

3. Es gibt keine Einwände seitens der beiden Regierungen, daß das Deutsche Rote Kreuz und das Tschechoslowakische Rote Kreuz die Lösung der oben erwähnten Fragen fördern.

4. Beide Regierungen werden den Reiseverkehr zwischen den beiden Ländern weiterentwickeln, einschließlich der Verwandtenbesuche.

5. Beide Regierungen werden Möglichkeiten technischer Verbesserungen im Reiseverkehr prüfen, einschließlich einer zügigen Abfertigung an den Grenzübergangsstellen sowie der Eröffnung weiterer Grenzübergänge.

6. Der Inhalt dieses Briefwechsels wird sinngemäß entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren auch auf Berlin (West) angewandt.

  Ich bitte Sie, mir den Inhalt dieses Briefes zu bestätigen.

  Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Walter Scheel


An den
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
Herrn Dipl.-Ing. Bohuslav Chnoupek

 

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Anmerkungen:
[1] Der ebenfalls abgedruckte Text des Briefes in tschechischer Sprache wird hier nicht wiedergegeben.


Quelle: Bundesgesetzblatt 1974 II, S. 995.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Schreiben des Bundesaußenministers Walter Scheel an den Außenminister der CSSR Bohuslav Chnoupek über die Regelungen humanitärer Fragen aufgrund des Artikel V des Prager Vertrages (11.12.1973), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/1973/prager-vertrag-hum-scheel_brf.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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