Verordnung des Reichspräsidenten über Bankfeiertage.

Vom 13. Juli 1931.


  Auf Grund des Artikel 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird verordnet:

§ 1

  Die Reichsregierung ist ermächtigt, Bankfeiertage zu erklären. Sie bestimmt, für welche öffentlichen und privaten Kreditinstitute und Einrichtungen die Bankfeiertage gelten und welche Rechtswirkungen mit ihnen verbunden sind.[1]

§ 2

  Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 13. Juli 1931 in Kraft.[2]


  Berlin, den 13. Juli 1931.

Der Reichspräsident
von Hindenburg

Der Reichskanzler
Dr. Brüning

Der Stellvertreter des
Reichskanzlers und Reichsminister
der Finanzen
H. Dietrich

Der Reichsminister des Innern
Dr. Wirth

Der Reichspostminister
Dr. Schätzel

Der Reichswirtschaftsminister

Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt

Tredelenburg

Staatssekretär

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Anmerkungen:
[1] Vgl. dazu Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über Bankfeiertage vom 13. Juli 1931; Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über Bankfeiertage vom 14. Juli 1931.
[2] Diese Notverordnung des Reichspräsidenten wurde am 13. Juli 1931 verkündet.


Quelle: Reichsgesetzblatt 1931 I, S. 361.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Verordnung des Reichspräsidenten über Bankfeiertage (13.07.1931), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1931/bankfeiertage_reichspraesident-vo.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Verordnung des Reichspräsidenten über die Schaffung einer Wirtschaftsgarantie (08.07.1931)
Verordnung des Reichspräsidenten über die Darmstädter und Nationalbank (13.07.1931)
Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Darmstädter und Nationalbank (13.07.1931)
Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über Bankfeiertage (13.07.1931)
Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über Bankfeiertage vom 13. Juli 1931 (14.07.1931)
Verordnung des Reichspräsidenten über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach Bankfeiertagen, den Verkehr mit Devisen und über Kursveröffentlichungen (15.07.1931)
Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen (15.07.1931)
Zweite Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen (15.07.1931)
Verordnung über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln (15.07.1931)
Dritte Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen (18.07.1931)
Vierte Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen (21.07.1931)
Verordnung des Reichspräsidenten über die Golddeckung der Noten der Privatbanken (22.07.1931)
Fünfte Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen (23.07.1931)
Verordnung des Reichspräsidenten über die Beteiligung des Reichs an Gesellschaften (27.07.1931)
Sechste Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen (28.07.1931)
Siebente Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen (01.08.1931)
Verordnung über Sparguthaben (06.08.1931)
  Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Haushalte von Ländern und Gemeinden ["Dietramszeller Verordnung"] (24.08.1931)
Verordnung des Reichspräsidenten über die Sanierung von Bankunternehmen (20.02.1932)
weitere Notverordnungen des Reichspräsidenten auf Grundlage des Art. 48


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »Weimarer Republik« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.01.2004
Copyright © 2003-2004 documentArchiv.de