[Schlußprotokoll der Konferenz von Locarno

Vom 16. Oktober 1925.


(Übersetzung.)]

  Die Vertreter der Deutschen, Belgischen, Britischen, Französischen, Italienischen, Polnischen und Tschechoslowakischen Regierung, die vom 5. bis 16. Oktober 1925 in Locarno versammelt waren, um gemeinsam die Mittel zum Schutze ihrer Völker vor der Geißel des Krieges zu suchen und für die friedliche Regelung von Streitigkeiten jeglicher Art, die etwa zwischen einigen von ihnen entstehen könnten, zu sorgen, haben ihre Zustimmung zu den Entwürfen der sie betreffenden Verträge und Abkommen gegeben, die im Laufe der gegenwärtigen Konferenz ausgearbeitet worden sind und sich aufeinander beziehen:

  Vertrag zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien (Anlage A)
  Schiedsabkommen zwischen Deutschland und Belgien (Anlage B)
  Schiedsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich (Anlage C)
  Schiedsabkommen zwischen Deutschland und Polen (Anlage D)
  Schiedsabkommen zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei (Anlage E)

  Diese Urkunden, die schon jetzt »ne varietur« paraphiert werden, sollen das heutige Datum tragen. Die Vertreter der beteiligten Parteien kommen überein, am 1. Dezember d. J. in London zusammenzutreten, um in einer Sitzung die förmliche Unterzeichnung der sie betreffenden Urkunden vorzunehmen.

  Der Französische Minister der auswärtigen Angelegenheiten macht Mitteilung davon, daß im Anschluß an den obenerwähnten Entwürfe von Schiedsverträgen Frankreich, Polen und die Tschechoslowakei in Locarno gleichfalls Entwürfe zu Abkommen aufgestellt haben, um sich gegenseitig den Nutzen dieser Verträge zu sichern. Diese Abkommen werden regelrecht beim Völkerbund hinterlegt werden; Herr Briand hält aber schon jetzt Abschriften davon zur Verfügung der hier vertretenen Mächte.

  Der Großbritannische Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten schlägt vor, daß zur Beantwortung gewisser, vom Deutschen Reichskanzler und Außenminister gestellter Forderungen nach Aufklärung über den Artikel 16 der Völkerbundssatzung das im Entwurf hier gleichfalls angeschlossene Schreiben (Anlage F) gleichzeitig mit der förmlichen Unterzeichnung der obenerwähnten Urkunden an sie gerichtet wird. Dieser Vorschlag wird angenommen.

  Die Vertreter der hier vertretenen Regierungen erklären ihre feste Überzeugung, daß die Inkraftsetzung dieser Verträge und Abkommen in hohem Maße dazu beitragen wird, eine moralische Entspannung zwischen den Nationen herbeizuführen, daß sie die Lösung vieler politischer und wirtschaftlicher Probleme gemäß den Interessen und Empfindungen der Völker stark erleichtern wird, und daß sie so, indem sie Frieden und Sicherheit in Europa festigt, das geeignete Mittel sein wird, in wirksamer Weise die im Artikel 8 der Völkerbundssatzung vorgesehenen Entwaffnung zu beschleunigen.

  Sie verpflichten sich, an dem vom Völkerbund bereits aufgenommenen Arbeiten hinsichtlich der Entwaffnung aufrichtig mitzuwirken und die Verwirklichung der Entwaffnung in einer allgemeinen Verständigung anzustreben.


  Geschehen zu Locarno am 16. Oktober 1925.


(gez.)

Dr. Luther
Stresemann
Emile Vandervelde
A. Briand
Austen Chamberlain
Benito Mussolini
A. Skrzynski
Dr. Eduard Benes

 

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Quelle: Reichs-Gesetzblatt 1925 II, S. 977.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Schlußprotokoll der Konferenz von Locarno (16.10.1925), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/wr/1925/konferenz-von-locarno-schlussprotokoll.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.01.2004
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