[Weisung des Obersten Befehlshaber der Wehrmacht Adolf Hitler für den Angriff auf Polen.
("Fall Weiß")

Vom 31. August 1939.]


Der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht
O K W / W F A Nr. 170 / 39
g.K.Chefs. L I

Berlin, den 31.8.39.

8 Ausfertigungen
2. Ausfertigung


Geheime Kommandosache


Chef Sache
Nur durch Offizier

Weisung Nr. 1
für die Kriegführung.

1.) Nachdem alle politischen Möglichkeiten erschöpft sind, um auf friedlichem Wege eine für Deutschland unerträgliche Lage an seiner Ostgrenze zu beseitigen, habe ich mich zur gewaltsamen Lösung entschlossen.

2.) Der Angriff gegen Polen ist nach den für Fall Weiss getroffenen Vorbereitungen zu führen mit den Abänderungen, die sich beim Heer durch den inzwischen fast vollendeten Aufmarsch ergeben.
  Aufgabenverteilung und Operationsziel bleiben unverändert.
  Angriffstag: 1.9.39
  Angriffszeit: 4.45
  Diese Zeit gilt auch für die Unternehmungen Gdingen - Danziger Bucht und Brücke Dirschau.

3.) Im Westen kommt es darauf an, die Verantwortung für die Eröffnung von Feindseligkeiten eindeutig England und Frankreich zu überlassen. Geringfügigen Grenzverletzungen ist zunächst rein örtlich entgegen zu treten.
  Die von uns Holland, Belgien, Luxemburg und der Schweiz zugesicherte Neutralität ist peinlich zu achten.
  Die deutsche Westgrenze ist zu Lande an keiner Stelle ohne meine ausdrückliche Genehmigung zu überschreiten.
  Zur See gilt das gleiche für alle kriegerischen oder als solche zu deutenden Handlungen.
  Die defensiven Massnahmen der Luftwaffe sind zunächst auf die unbedingte Abwehr feindl. Luftangriffe an der Reichsgrenze zu beschränken, wobei so lange als möglich die Grenze der neutralen Staaten bei der Abwehr einzelner Flugzeuge und kleinerer Einheiten zu achten ist. Erst wenn beim Einsatz stärkerer franz. und engl. Angriffsverbände über die neutralen Staaten gegen deutsches Gebiet die Luftverteidigung im Westen nicht mehr gesichert ist, ist die Abwehr auch über diesem neutralen Gebiet freizugeben.
  Schnellste Orientierung des OKW über jede Verletzung der Neutralität dritter Staaten durch die Westgegner ist besonders wichtig.

4.) Eröffnen England und Frankreich die Feindseligkeiten gegen Deutschland, so ist es Aufgabe der im Westen operierenden Teile der Wehrmacht, unter möglichster Schonung der Kräfte die Voraussetzungen für den siegreichen Abschluss der Operationen gegen Polen zu erhalten. Jm Rahmen dieser Aufgabe sind die feindl. Streitkräfte und deren wehrwirtschaftliche Kraftquellen nach Kräften zu schädigen. Den Befehl zum Beginn der Angriffshandlungen behalte ich mir in jedem Fall vor.
  Das Heer hält den Westwall und trifft Vorbereitungen, dessen Umfassung im Norden - unter Verletzung belg. oder holländ. Gebietes durch die Westmächte - zu verhindern. Rücken franz. Kräfte in Luxemburg ein, so bleibt die Sprengung der Grenzbrücken freigegeben.
  Die Kriegsmarine führt Handelskrieg mit dem Schwerpunkt gegen England. Zur Verstärkung der Wirkung kann mit der Erklärung von Gefahrenzonen gerechnet werden. OKM meldet, in welchen Seegebieten und in welchem Umfang Gefahrenzonen für zweckmässig gehalten werden. Der Wortlaut für eine öffentliche Erklärung ist im Benehmen mit dem Ausw. Amte vorzubereiten und mir über OKW zur Genehmigung vorzulegen.
  Die Ostsee ist gegen feindl. Einbruch zu sichern. Die Entscheidung, ob zu diesem Zwecke die Ostsee-Eingänge mit Minen gesperrt werden dürfen, trifft Ob.d.M.
  Die Luftwaffe hat in erster Linie den Einsatz der franz. und engl. Luftwaffe gegen das deutsche Herr und den deutschen Lebensraum zu verhindern.
  Bei der Kampfführung gegen England ist der Einsatz der Luftwaffe zur Störung der engl. Seezufuhr, der Rüstungsindustrie, der Truppentransporte nach Frankreich vorzubereiten. Günstige Gelegenheiten zu einem wirkungsvollen Angriff gegen massierte engl. Flotteneinheiten, insbes. gegen Schlachtschiffe und Flugzeugträger ist auszunutzen. Angriffe gegen London bleiben meiner Entscheidung vorbehalten.
  Die Angriffe gegen das engl. Mutterland sind unter dem Gesichtspunkt vorzubereiten, dass unzureichender Erfolg mit Teilkräften unter allen Umständen zu vermeiden ist.

Adolf Hitler


Verteiler:
  OKH
  OKM
  R.d.L.u.Ob.d.L.
  O K W:
     Chef WFA
     L


1. Ausf.
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3.   "

4.   "
5.-8. "

 

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Quelle: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof (IMT), Bd. XXV, Nürnberg 1949, S. 456-459.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Weisung des Obersten Befehlshaber der Wehrmacht Adolf Hitler für den Angriff auf Polen (31.08.1939), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1939/weisung-nr01_weiss.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.02.2004
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