Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes
zur Behebung der Not von Volk und Reich.

Vom 30. Januar 1937.


  Der Reichstag hat das folgende einstimmig Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

E i n z i g e r  A r t i k e l

  (1) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich ["Ermächtigungsgesetz"] vom 24. März 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 141) wird bis zum 1. April 1941 verlängert.
  (2) Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 75) bleibt unberührt.


Berlin, den 30. Januar 1937.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

 

Dieses Dokument ist Bestandteil von
Zur documentArchiv.de-Hauptseite

Weitere Dokumente finden Sie in den Rubriken


19. Jahrhundert

Deutsches Kaiserreich

Weimarer Republik

Nationalsozialismus

Bundesrepublik Deutschland

Deutsche Demokratische Republik

International

 

Quelle: Reichsgesetzblatt 1937 I, S. 105.


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich (30.01.1937), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/ns/1937/ermaechtigungsgesetz-verl_ges.html, Stand: aktuelles Datum.


Diese Dokumente könnten Sie auch interessieren:
Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich ["Ermächtigungsgesetz"] (24.03.1933)
Gesetz über den Neuaufbau des Reichs (30.01.1934)
Gesetz über die Aufhebung des Reichsrats (14.02.1934)
Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs (01.08.1934)


Dieses Dokument drucken!
Dieses Dokument weiterempfehlen!
Zur Übersicht »Nationalsozialismus (Drittes Reich)« zurück!
Die Navigationsleiste von documentArchiv.de laden!


Letzte Änderung: 03.02.2004
Copyright © 2002-2004 documentArchiv.de