[Pressemitteilung des Bundespräsidenten Roman Herzog zur Ausfertigung des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes.

vom 21. Juni 1994]


Bundespräsident Roman Herzog hat das Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes ausgefertigt und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt erteilt.

Das Gesetz, bei dem es sich um ein sogenanntes Artikelgesetz handelt, befaßt sich mit der Regelung von fünf einzelnen Gesetzen. Es ändert u.a. insbesondere das Atomgesetz, wobei in dessen § 7 ein neuer Absatz 2 a eingefügt wird. Diese Vorschrift sieht vor, daß bei der Genehmigung von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen, welche der Erzeugung von Elektrizität dienen, die bei der Auslegung der Anlage zugrunde zu legenden Ereignisse in Leitlinien näher zu bestimmen sind; diese Leitlinien veröffentlicht das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im Bundesanzeiger.

Auf Antrag des Landes Niedersachsen wurde im Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundesrates mit Mehrheit beschlossen, daß die Ermächtigung zum Erlaß von Leitlinien die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates auslöse, weil gemäß Art. 85 Abs. 2 Satz 1 GG der Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften der Zustimmung des Bundesrates bedürfe. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 1994 demgegenüber das Gesetz weder für zustimmungsbedürftig gehalten noch den Vermittlungsausschuß angerufen.

Der Bundespräsident hat das ihm vorgelegte Gesetz auf seine Zustimmungsbedürftigkeit durch den Bundesrat eingehend geprüft. Bei Abwägung aller Argumente für und gegen die rechtliche Bewertung der genannten Leitlinien gelangte er nicht zu der Überzeugung, daß es sich bei ihnen zweifelsfrei und offenkundig um eine die Zustimmungsbedürftigkeit begründende allgemeine Verwaltungsvorschrift handelt. Er hat daher das Gesetz unterschrieben. Es ist nicht Aufgabe des Bundespräsidenten, sondern des Bundesverfassungsgerichts, über solche verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen eine endgültige Entscheidung zu treffen.

 

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Quelle: Pressemitteilung des Bundespräsidialamtes vom 21.07.1994


Empfohlene Zitierweise des Dokumentes:
Pressemitteilung des Bundespräsidenten Roman Herzog zur Ausfertigung des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes (21.06.1994), in: documentArchiv.de [Hrsg.], URL: http://www.documentArchiv.de/brd/1994/steinkohlegesetz_bundespraesident-erkl.html, Stand: aktuelles Datum.


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Letzte Änderung: 03.03.2004
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